Welcher Versicherungsschutz besteht in der Privathaftpflicht-Versicherung für Geflüchtete aus der Ukraine?
Sofern Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen werden, bestätigen wir die beitragsfreie Mitversicherung der Geflüchteten in den bei uns bestehenden Privat-Haftpflichtversicherungen unserer Kunden. Diese Mitversicherung ist unabhängig von etwaigen Verwandtschaftsverhältnissen zwischen unseren Versicherungsnehmern und den Geflüchteten. Die Mitversicherung gilt, solange die häusliche Gemeinschaft mit unseren Versicherungsnehmern und den Geflüchteten besteht.
Wir übernehmen den Versicherungsschutz auch, wenn die Geflüchteten in der Einliegerwohnung des von unserem Versicherungsnehmer selbst genutzten Einfamilienhauses untergebracht werden. Auf Anfrage bestätigen wir die Mitversicherung.
Falls Geflüchtete anderweitig unterkommen (z.B. in einem Heim, in einem dafür zur Verfügung gestellten Haus/Wohnung usw.), empfehlen wir den Abschluss unserer PH Classic ohne Selbstbehalt (entweder Single oder Familie).
Welcher Versicherungsschutz besteht in der Privathaftpflicht-Versicherung für ehrenamtliche Helfer?
Die ehrenamtliche Hilfe, z.B. bei Hilfsorganisationen wie Diakonie, Caritas, Malteser, Deutsches Rotes Kreuz, den Johannitern oder anderen Organisationen, ist in der Privathaftpflicht-Versicherung des VRK mitversichert. Eine Bestätigung durch uns erfolgt auf Wunsch; insbesondere bei älteren Verträgen empfehlen wir diese Bestätigung ebenfalls einzuholen.
Welcher Versicherungsschutz besteht in der Hausratversicherung?
Wenn häusliche Gemeinschaft besteht, sind die mitgeführten Hausrat-Gegenstände von Geflüchteten bedingungsgemäß über die Hausratversicherung unseres Versicherungsnehmers mitversichert. Eine Bestätigung durch uns ist hierzu nicht erforderlich.
Welcher Versicherungsschutz besteht in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung für aus der Ukraine mitgebrachte Hunde?
Hunde von geflüchteten Menschen aus der Ukraine versichern wir auf Anfrage beitragsfrei in einer bestehenden Tierhalter-Haftpflichtversicherung unseres Kunden. Besteht eine solche Versicherung nicht, gewähren wir auf Anfrage und zeitlich begrenzt Versicherungsschutz für das Risiko des Hundehalters innerhalb der Privat-Haftpflichtversicherung unseres Kunden. Jeweils vorausgesetzt, es besteht häusliche Gemeinschaft mit den Geflüchteten. Eine Absicherung über die Privat-Haftpflichtversicherung ist maximal bis zur übernächsten Hauptfälligkeit des bestehenden Vertrages möglich.
Welcher Versicherungsschutz besteht in der Wohngebäude-Versicherung für Wohngebäude, die zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden?
Für die Unterbringung von Geflüchteten werden sowohl von den Kommunen wie auch von Privatpersonen Wohngebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser, Ferienhäuser o.ä.) zur Verfügung gestellt.
Änderungswünsche zu bestehenden Verträgen oder Angebotsanfragen richten Kunden bitte an uns – wir prüfen gerne, ob eine Absicherung möglich ist. Ausgenommen sind Wohnheime.
Versicherungsschutz für ukrainische Fahrzeuge
Kommen Geflüchtete mit einem ukrainischen Fahrzeug nach Deutschland, müssen sie in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Das heißt, es muss entweder eine Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr („Grüne Karte“, ausgestellt vom ukrainischen Kfz-Versicherer) oder eine eigens hierfür abgeschlossene Grenzversicherung vorhanden sein. Anderenfalls gelten diese Fahrzeuge als nicht versichert.
Seit dem 01.06.2022 kann über unseren Kooperationspartner, die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, eine Grenzversicherung abgeschlossen werden. Sie endet automatisch zum 31.05.2024.
Fahrzeuge, die sich bereits länger als ein Jahr in Deutschland befinden, müssen dann auch hier zugelassen werden.
Für Fahrzeuge, die sich noch kein Jahr in Deutschland befinden, bieten wir erneut eine Grenzversicherung über unseren Kooperationspartner, die HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, an. Vorausgesetzt, es ist weder eine Grüne Karte noch eine gültige Grenzversicherung vorhanden. Versicherungsbeginn ist frühestens der 01.06.2024. Die Versicherung endet automatisch mit Ablauf des 31.05.2025.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Berater vor Ort.
Hinweis für kirchliche Einrichtungen und Einrichtungen der freien Wohlfahrt (Caritas, Diakonie, Malteser, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz): Sollten Sie direkt Betroffene in Ihrer Einrichtung betreuen, geben Sie bitte die Kontaktdaten (Telefonnummer und Name) an Ihren persönlichen Berater vor Ort weiter.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
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