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Ein VRK Kunde hat einen Schaden bei Ihnen verursacht?

VRK – Versicherer im Raum der Kirchen

Selbstverständlich können auch Sie als Geschädigter diesen Schaden bei uns melden.

Diese Daten sollten Sie bereit halten:

  • Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs
  • Persönliche Daten der versicherten Person
  • Kennzeichen Ihres Fahrzeugs

Als Geschädigter einen Kfz-Schaden melden

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Selbstverständlich können auch Sie als Geschädigter diesen Schaden bei uns melden.

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So verläuft die Online-Schadenmeldung

VRK – Versicherer im Raum der Kirchen

Nachdem Sie Ihre Schadenmeldung abgesendet haben, erhalten Sie eine E-Mail als Bestätigung, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist.

VRK – Versicherer im Raum der Kirchen

Fotografieren Sie bitte die eingetretenen Schäden und übermitteln Sie diese, unter Angabe der Schadennummer oder Versicherungsscheinnummer, per E-Mail an info@vrk.de.

VRK – Versicherer im Raum der Kirchen

Wir prüfen den gemeldeten Schaden und setzen uns mit Ihnen in Verbindung. Bitte warten Sie unsere Rückmeldung ab.

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Nachdem Sie Ihre Schadenmeldung abgesendet haben, erhalten Sie eine E-Mail als Bestätigung, dass Ihre Meldung bei uns eingegangen ist.

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Fotografieren Sie bitte die eingetretenen Schäden und übermitteln Sie diese, unter Angabe der Schadennummer oder Versicherungsscheinnummer, per E-Mail an info@vrk.de.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Schadenservice

Wie kann ich einen Schaden melden?

Schäden können Sie wie folgt melden:

  • Über die Online-Schadenmeldung
  • Telefonisch im Inland: Telefonnummer 0800 2 153709 (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen)
  • Telefonisch im Ausland: Telefonnummer +49 69 6655565
  • Über Ihren persönlichen Kontakt des VRK
  • Schriftlich per Brief an Versicherer im Raum der Kirchen, 34108 Kassel
  • Schriftlich per Fax an 0800 2 852 369
Wie kann ich im Schadenfall Belege oder Fotos zur Verfügung stellen?

Fotos und Belege können Sie uns gerne per E-Mail an info@vrk.de zur Verfügung stellen. Bitte geben Sie zusätzlich Ihre Schadennummer oder Versicherungsscheinnummer im Betreff der E-Mail an, damit wir die Belege und Fotos entsprechend zuordnen können.

Führt bereits die Meldung eines Schadens zur Rückstufung?

Sobald ein Schadenfall angezeigt wird, muss der Versicherer hierfür eine Schadenrückstellung bilden, das heißt, Geld für etwaige Entschädigungsleistungen bereithalten. Diese Rückstellung führt bereits zur Rückstufung des Vertrages.

Kann der Schadenfall ohne Leistungen geschlossen werden (weil z. B. die Gegenseite den Unfall zu 100% verursacht hat oder weil Sie den Schadenfall freiwillig selbst begleichen), korrigieren wir die Rückstufung. Der Vertrag wird dann rückwirkend in die Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft, die sich ohne den Schaden ergibt.

Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung bei einem Kfz-Versicherungsschaden?

Im Schadenfall für die Kfz-Haftpflichtversicherung (d. h. Sie haben einer anderen Person einen Schaden zugefügt) haben Sie keinen Eigenanteil zu tragen (Ausnahme: Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Obliegenheiten z. B. Alkohol am Steuer).

Bei einem Schadenfall an Ihrem eigenen Fahrzeug kann je nach Ursache ein Selbstbehalt anfallen. Die Höhe entnehmen Sie bitte Ihrer Vertragsübersicht.

Worauf sollte ich beim Kfz-Unfall achten?

Eine umfassende Unfallaufnahme am Unfallort ist entscheidend, denn fehlende Daten können später oft nicht mehr beschafft werden.

Folgendes sollten Sie an der Unfallstelle unbedingt beachten:

  • Sichern Sie die Unfallstelle (Warnblinklicht anschalten, Warndreieck aufstellen) und helfen Sie Verletzten.
  • Verständigen Sie die Polizei, wenn Personen verletzt wurden oder ein größerer Sachschaden eingetreten ist.
  • Fotografieren Sie bei größeren Unfällen die beteiligten Fahrzeuge unverzüglich und möglichst noch in der Unfallposition. Halten Sie auch wichtige äußere Umstände fest (z. B. Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Sichtverhältnisse).
  • Bitten Sie Zeugen an der Unfallstelle zu bleiben und notieren Sie deren Personalien (Name/Adresse).
  • Notieren Sie die Personalien (Name/Adresse) aller am Unfall Beteiligten und die Kennzeichen der Fahrzeuge.
  • Notieren Sie die Namen der Versicherer und ggf. die Versicherungsscheinnummer der am Unfall Beteiligten. Händigen Sie ggf. Ihre Schadenvisitenkarte aus. Bei einem Unfall im Ausland lassen Sie sich ggf. das Doppel der Grünen Karte des Unfallgegners aushändigen.
  • Bitte fertigen Sie immer Fotos von Ihrem eigenen Fahrzeug an und halten Sie diese im Bedarfsfall bereit. Die Fotos dienen unserem Schadenteam auch zur Prüfung der gestellten Ansprüche.

Wir empfehlen, sich diesen auszudrucken und ihn zusammen mit der Schadenvisitenkarte im Handschuhfach Ihres Fahrzeugs aufzubewahren. Grundsätzlich sollte man bei einem Unfall im Ausland die Polizei hinzuziehen. Die Telefonnummern des 24-Stunden-Notruf-Services finden Sie auf Ihrer Schadenvisitenkarte.

Die Schadenvisitenkarte erhalten Sie nach der Übermittlung des Versicherungsscheins per Post.

Unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten

Schaden telefonisch melden

In Deutschland

Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeschaden 0800 2 153709
Rechtsschutz 09561 96 109

Im Ausland

Autounfall oder Panne +49 69 6655565
Auslandskrankenversicherung 24-Stunden-Notrufservice +49 69 6655533
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Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen, rund um die Uhr

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Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

Pannenhilfe anfordern / Schutzbriefleistung melden

In Deutschland

Pannenhilfe anfordern / Kfz-Schutzbrief 069 66 555 65
Fahrrad-Schutzbrief 069 66 555 131
Haus- und Wohnungsschutzbrief 069 66 555 12

Im Ausland

Pannenhilfe anfordern / Kfz-Schutzbrief +49 69 66 555 65
Fahrrad-Schutzbrief +49 66 555 131
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Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

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