Eine junge Frau geht mit ihrem Hund und Pferd spazieren.

Tierhalter­haftpflicht

für z. B. nur 67,10 € * pro Jahr

  • Für Hund, Pferd und Zugtiere
  • Weltweiter Schutz im Urlaub und auf Reisen
  • Hohe Deckungssummen
Eine junge Frau geht mit ihrem Hund und Pferd spazieren.

Tierhalter­haftpflicht

für z. B. nur 67,10 € * pro Jahr

  • Für Hund, Pferd und Zugtiere
  • Weltweiter Schutz im Urlaub und auf Reisen
  • Hohe Deckungssummen

Leben in Ihrem Haushalt ein Hund oder mehrere Hunde? Halten Sie ein Pferd oder ein Pony für Ihre Kinder? Dann legen wir Ihnen unsere günstige Tierhalter-Haftpflichtversicherung ans Herz. Denn für private Tierhalter gelten besonders strenge, gesetzliche Bestimmungen: Sie haften für einen Schaden sogar dann, wenn Sie kein Verschulden trifft.

Exoten: Exotische Haustiere wie Schlangen, Affen, Leguane, Raubkatzen o. ä. sind nicht bei uns versicherbar.

Jagdhunde: Für das Halten von Jagdhunden gibt es eine Versicherungspflicht unsere Tierhalterhaftpflicht greift hier nicht. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot über unseren Kooperationspartner.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Nachhaltigkeit durch besonders hohen Schutz – 15 Mio. Euro je Versicherungsfall für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, schützt die Tierhalterhaftpflicht Versicherung für Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen mit existenziellen Folgen.
  • Verantwortung übernehmen – der Versicherungsschutz gilt auch, wenn jemand anderes Ihren Hund ausführt oder bei Reitbeteiligungen.
  • Innovationsgarantie – führen wir ein neues Produkt ein, dessen Leistungsumfang im Vergleich zu Ihrem Vertrag ausschließlich vorteilhaft ist, gelten diese Verbesserungen auch für Ihren Vertrag – ohne dass Sie hierfür etwas tun müssen.
  • Vorsorgeschutz – wenn das versicherte Tier Nachwuchs bekommt (Welpen oder Fohlen), dann sind diese ab Geburt für ein Jahr mitversichert.
Stiftung Warentest | Finanztest – Sehr gut (0,7); Tarif: Privathaftpflicht Classic PH PLUS

Sie halten eine Katze, ein Nagetier oder einen Vogel?

Dann brauchen Sie als Tierhalter keine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Hier reicht bereits unsere Privat-Haftpflichtversicherung.

Hinweis: Bei Haltung ausschließlich zu privaten Zwecken sind auch Hausschweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben, Hühner und anderes Geflügel sowie Bienen versichert.

Zur Privat-Haftpflichtversicherung
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Die Tierhalter­haftpflicht Versicherung: Der wichtigste Schutz für jeden Tierhalter

Verursacht Ihr Tier beispielsweise einen Verkehrsunfall, haften Sie dem Gesetz nach in voller Höhe. Eine gute Haftpflichtversicherung ist deshalb so wertvoll. Unsere Tierhalterhaftpflicht Versicherung für Tierhalter schützt Sie mit einer Versicherungssumme von 15 Mio. Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall.

Unsere Tierhalterhaftpflicht Versicherung schützt Sie unter anderem:

  • Bei Schäden, die Ihr Tier beim Hunde- oder Reitunterricht, bei Hunde- oder Pferderennen, Reitturnieren oder Schauvorführungen verursacht.
  • Bei Schäden, die Ihr Tier bei privaten Fahrten mit einer Kutsche, einem Schlitten oder einem Planwagen verursacht.
  • Bei Schäden durch Deckakte.
  • Bei Schäden an Sachen, die Sie z. B. gemietet oder geliehen haben. Das gilt unter anderem für Wohnräume, Pferdeboxen, Stallungen, Transportanhänger und Schlitten (250 Euro Selbstbeteiligung bei Schäden an bestimmten beweglichen Sachen).
  • Als Halter von Welpen oder Fohlen des versicherten Muttertieres. Versicherungsschutz besteht ab Geburt für ein volles Jahr. Darüber hinaus gehenden Versicherungsschutz können Sie mit uns vereinbaren.
  • Bei einem Forderungsausfall nach einem Personen- oder Sachschaden in Deutschland, den Ihnen z. B. ein fremdes Tier zugefügt hat. Steht fest, dass der zahlungsunfähige Verantwortliche den Schaden nicht begleichen kann, treten wir ein.
  • Beispielsweise auch bei privaten Reitbeteiligungen oder wenn andere Personen Ihren Hund ausführen (Tierhüter).

Was unsere Tierhalter-Haftpflichtversicherung noch leistet

  • Unsere Fachleute prüfen für Sie, ob der Anspruchsteller im Recht ist und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.
  • Bei zu Recht gegen Sie erhobenen Ansprüchen bezahlen wir den Schaden. Wenn die Schadensersatzansprüche nicht begründet sind, wehren wir sie auf unsere Kosten von Ihnen ab.

Gefährdungshaftung – Ihre Rolle als Tierhalter

Die Gefährdungshaftung von Tierhaltern ist ein wichtiger rechtlicher Aspekt. Er besagt, dass Tierhalter für Schäden, die ihre Tiere verursachen, haftbar gemacht werden können, unabhängig von ihrem eigenen Verschulden. Dieses Prinzip ist in vielen Ländern gesetzlich verankert, darunter auch in Deutschland.

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Haftung von Tierhaltern. Gemäß § 833 BGB haften Tierhalter für Schäden, die ihre Tiere anrichten. Dies gilt sowohl für Schäden an Personen als auch an Sachen und auch für Vermögensschäden. Die Haftung erstreckt sich auf alle Schäden, die durch das Tier entstehen, sei es durch Bisse, Stöße oder andere Verhaltensweisen. Anders als bei der Verschuldenshaftung muss der Geschädigte nicht nachweisen, dass der Tierhalter schuldhaft gehandelt hat. Es genügt, dass das Tier den Schaden verursacht hat.

In der Praxis bedeutet dies, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht, finanziell haften muss. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass er Arztkosten, Lohnausfall, Schmerzensgeld oder Schadensersatz an den Geschädigten zahlen muss. Es spielt keine Rolle, ob der Tierhalter das Verhalten seines Tieres hätte verhindern können oder ob er ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Die Haftung besteht unabhängig davon.

Ein Beispiel: Angenommen, Sie gehen mit ihrem Hund spazieren und der Hund beißt unvermittelt eine andere Person. Die gebissene Person erleidet eine Verletzung und muss ärztlich behandelt werden. In diesem Fall kann die gebissene Person den Tierhalter auf Schadensersatz verklagen. Der Tierhalter ist nach der Gefährdungshaftung dazu verpflichtet, die entstandenen Kosten zu übernehmen, unabhängig davon, ob er den Biss hätte verhindern können oder nicht.

Und genau hier schützt Sie unsere Tierhalterhaftpflicht Versicherung für Tierhalter. Wir leisten auch dann, wenn Sie

  • Ihren Hund ohne Leine oder Maulkorb führen. Wenn es allerdings in Ihrem Bundesland eine Leinenpflicht gibt, sollten Sie diese auch beachten!
  • Ihr Pferd ohne Sattel oder Zaumzeug reiten bzw. führen oder einen ungewöhnlichen Sattel oder ungewöhnliches Zaumzeug benutzen.

Jetzt neu in unserer Unfallversicherung: Erhalten Sie finanzielle Unterstützung für die Ausbildung und Anschaffung eines Blindenführhunds. Unsere Unfallversicherung mit dem Zusatzbaustein Unfall PLUS übernimmt bis zu 10.000 € bei unfallbedingter Invalidität.

Auszeichnung FOCUS MONEY: Beste Kunden- und Finanzbetreuung – Note Sehr Gut

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

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Mitversicherte Personen in der Tierhalter­haftpflicht Versicherung

Neben Ihnen als Tierhalter sind auch die Tierhüter in unserer Tierhalterhaftpflicht Versicherung geschützt.

Tierhüter sind zum Beispiel:

  • Personen, die den versicherten Hund beaufsichtigen, z. B. Familienmitglieder oder andere Personen, wie z. B. Freunde, die sich vertretungsweise um Ihr Tier kümmern.
  • Personen, die das versicherte Pferd gelegentlich oder aufgrund einer vereinbarten Reitbeteiligung reiten.

Sie genießen ebenfalls Tierhalterhaftpflicht Schutz als Halter von Welpen und Fohlen des versicherten Muttertieres. Dieser Vorsorgeschutz besteht in unserer Tierhalterhaftpflicht Versicherung für ein Jahr ab Geburt der Welpen bzw. Fohlen.

Besonderer Schutz für Hundehalter

Zwei Männer sitzen bei sonnigem Wetter mit Ihren Hunden auf einer Wiese.

Hundehalter können grundsätzlich für Schäden haftbar gemacht werden, die ihre Hunde verursachen. Die Gefährdungshaftung des Hundehalters gilt unabhängig davon, ob der Hundehalter selbst schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Unsere Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, sich als Hundehalter zu versichern, um hohe Beträge nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen:

  • Ihr Hund beißt eine Person
    Wenn Ihr Hund eine Person beißt und dabei Verletzungen verursacht, sind Sie als Hundehalter für den entstandenen Schaden haftbar. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Hund zuvor aggressives Verhalten gezeigt hat oder ob Sie als Hundehalter die Situation hätte verhindern können. Gemäß der Gefährdungshaftung des Hundehalters ist dieser verpflichtet, für die entstandenen Verletzungen, medizinische Kosten und mögliche Schadensersatzansprüche aufzukommen.
  • Ihr Hund verursacht einen Schaden an fremdem Eigentum
    Angenommen, Ihr Hund zerstört Gegenstände in einem fremden Garten oder beschädigt das Eigentum einer anderen Person. In diesem Fall sind Sie als Hundehalter für den entstandenen Schaden verantwortlich und müssen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände tragen.

Hundehalter genießen bei uns besonderen Schutz:

  • Unabhängig davon, wer Ihren Hund oder Ihre Hunde ausführt, z. B. Familienmitglieder oder andere Personen, besteht Schutz für Schäden, die Ihr Hund verursacht.
  • Assistenzhunde sind ohne Mehrbeitrag in unserer Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Sie benötigen keine gesonderte Tierhalterhaftpflicht Versicherung.
  • Private Fahrten mit einem Hundeschlitten sind mitversichert
  • Ebenso Hundeunterricht, Hunderennen oder Schauvorführungen
  • Kein Leinen- oder Maulkorb-Zwang
    Auch wenn Sie Ihren Hund oder Ihre Hunde ohne Leine oder Maulkorb führen, besteht Versicherungsschutz. Wenn es allerdings in Ihrem Bundesland eine Leinenpflicht gibt, sollten Sie diese auch beachten!
  • Deckakt
    Schäden durch gewollte und ungewollte Deckakte sind versichert
  • Weltweiter Schutz im Urlaub und bei Auslandsaufenthalten
    Unsere Tierhalterhaftpflicht Versicherung schützt Sie als Hundehalter auch im Urlaub oder längeren Auslandsaufenthalten. Zeitlich unbegrenzt in den EU-Staaten, in Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu fünf Jahren genießen Sie den Schutz auch in allen anderen Ländern.

Jagdhunde: Für das Halten von Jagdhunden gibt es eine Versicherungspflicht unsere Tierhalterhaftpflicht greift hier nicht. Bei Interesse erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne ein Angebot über unseren Kooperationspartner.

Hinweis: Für einige Hunderassen besteht bei uns keine Versicherungsmöglichkeit.

Unsere Empfehlung für Ihren Hund – Tierkranken­versicherung

Ihr Hund ist Ihr treuer Begleiter und schenkt Ihnen viel Freude. Doch wie jeder Vierbeiner kann auch Ihr Liebling einmal krank werden oder sich ernsthaft verletzen. Neben dem Leid des Tieres kommt die Belastung durch hohe Tierarztrechnungen dazu. Mit einer Tierkrankenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.

wissenswert

Sie halten einen ausgebildeten Assistenzhund?

Das Halten von ausgebildeten Assistenzhunden wie

  • Blindenführhunde
  • Behindertenbegleithunde
  • Hör- und Signal- Hunde
  • oder Diabetikerwarnhunde,

die nur zu privaten Zwecken gehalten werden, ist im Rahmen unserer Privat-Haftpflichtversicherung ohne Mehrbeitrag versichert.

Zur Privat-Haftpflichtversicherung

Tipp: In unserer Wohngebäudeversicherung Classic sind Ihre auf dem Grundstück befindlichen Hundezwinger mitversichert.

Zur Wohn­gebäude­versicherung

Besonderer Schutz für Pferdehalter

Eine Frau füttert Ihr Pferd mit ausgestreckter Hand an der Stalltür.

Auch Pferdehalter haften für Schäden, die ihre Pferde verursachen, unabhängig davon, ob sie selbst schuldhaft gehandelt haben oder nicht. Pferdehalter haften für Personen- oder Sachschäden in voller Höhe. Wie wichtig eine gute Tierhalterhaftpflicht Versicherung ist, zeigen folgende Beispiele:

  • Ihr Pferd tritt einen Spaziergänger
    Wenn ein Pferd unerwartet ausschlägt oder tritt und dabei einen Spaziergänger verletzt, können Sie als Pferdehalter haftbar gemacht werden. Selbst wenn der Pferdehalter keine Schuld an dem Vorfall hat, unterliegt er der Gefährdungshaftung und muss für die entstandenen Verletzungen und möglichen Schäden aufkommen.
  • Ihr Pferd verursacht einen Verkehrsunfall
    Wenn ein Pferd ausbricht und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem Personen oder Sachen beschädigt werden, sind Sie als Pferdehalter für den entstandenen Schaden verantwortlich. Die Gefährdungshaftung des Pferdehalters greift auch hier, selbst wenn der Pferdehalter keine Schuld an dem Ausbruch hatte.
  • Ihr Pferd beschädigt fremdes Eigentum
    Angenommen, Ihr Pferd verursacht Schäden an einer fremden Pferdebox, einem fremden Pferdestall oder fremden Zaun. Sie als Pferdehalter können zur Verantwortung gezogen werden und müssen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der beschädigten Gegenstände übernehmen. Für Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen gilt eine niedrige Selbstbeteiligung von 250 Euro.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass Pferdehalter für Schäden haften, die ihre Pferde verursachen, unabhängig davon, ob sie selbst schuldhaft gehandelt haben oder nicht. Es ist daher wichtig, als Pferdehalter angemessene Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere durch passenden Haftpflichtversicherungsschutz.

Unsere Tierhalterhaftpflicht Versicherung für Pferdehalter umfasst:

  • Unabhängig davon, wer Ihr Pferd reitet oder betreut, z. B. Familienmitglieder oder andere Personen, die das versicherte Pferd gelegentlich oder aufgrund einer vereinbarten Reitbeteiligung reiten, besteht Versicherungsschutz für Schäden, die das versicherte Pferd einem Dritten zufügt.
  • Deckakte
    Schäden durch gewollte und ungewollte Deckakte sind versichert.
  • Flurschäden
    Wenn Ihr Pferd die umzäunte Weide verlässt und Schäden auf dem Nachbargrundstück verursacht.
  • Rennen, Turniere und Schauvorführungen
    Versichert in unserer Tierhalterhaftpflicht sind auch Schäden, die Ihr Pferd verursacht, während es an Pferderennen, Reitturnieren oder Schauvorführungen teilnimmt. Das gilt auch für das Training zu solchen Veranstaltungen. Privat nicht gewerblich!
  • Private Kutschfahrten
  • Weltweiter Schutz im Urlaub und bei Auslandsaufenthalt
    Unsere Tierhalterhaftpflicht Versicherung schützt Sie als Tierhalter zeitlich unbegrenzt auch in den EU-Staaten, in Norwegen, der Schweiz, Island und Liechtenstein. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt von bis zu fünf Jahren genießen Sie den Schutz auch in allen anderen Ländern.

Tipp: Unsere Unfallversicherung schützt Sie z. B. vor den finanziellen Folgen von Reitunfällen.

Zur Unfall­versicherung
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Download: Alle Informationen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Tierhalterhaftpflicht Versicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen
Tierhalterhaftpflicht Versicherung

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Tierhalter­haftpflicht Versicherung

Was deckt eine Tierhalter­haftpflicht Versicherung ab?

Eine Tierhalterhaftpflicht Versicherung deckt Schäden ab, die Ihr Haustier (z. B. Ihr Hund oder Ihr Pferd) verursacht. Dazu gehören Schäden an Personen, Tieren oder Sachen. Wenn das Haustier zum Beispiel jemanden beißt oder Sachen beschädigt, trägt die Tierhalterhaftplicht im Rahmen des vereinbarten Vertrages die Kosten. Die genauen Leistungen und Deckungssummen können je nach Versicherungsunternehmen variieren, daher ist es sinnvoll, die Bedingungen der einzelnen Versicherungen zu vergleichen.

Die Haftpflicht als Tierhalter anderer Haustiere (z. B. Katze, Nagetier oder Vogel) ist in unserer Privathaftpflichtversicherung enthalten.

Was kostet eine Tierhalter­haftpflicht Versicherung für Hunde?

67,10 € * im Jahr kostet unsere Haftpflichtversicherung für Hunde. Dabei sind bis zu fünf Hunde Ihres Haushalts versichert.

Braucht jedes Tier eine eigene Tierhalter­haftpflicht Versicherung?

Nein, Sie schließen einen Vertrag mit der entsprechenden Anzahl Ihrer Tiere. Je Pferd/Pony gilt ein jährlicher Beitrag von 121,00 € **. Die Hundehalter-Haftpflicht gilt für bis zu fünf Hunde eines Haushalts (Sie zahlen jährlich 67,10 € * und ein bis fünf Hunde sind versichert).

Vorsorgeschutz – wenn das versicherte Tier Nachwuchs bekommt (Welpen oder Fohlen), dann sind diese ab Geburt für ein Jahr mitversichert.

Für Ihre Katzen, Nagtiere oder Vögel besteht unabhängig von der Anzahl der Haustiere Versicherungsschutz in der Privat-Haftpflichtversicherung.

Zur Privat-Haftpflichtversicherung
Welche Hunde sind nicht versicherbar?

Alano, American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro (brasilianische Dogge, Cao de Fila), Kangal (Karabasch, Anatolischer Hirtenhund, Akbash), Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Pit-Bull, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu sind bei uns nicht versicherbar.

Für die genannten Hunderassen existieren teilweise andere Bezeichnungen. Insoweit sind die hier aufgeführten Rassen nicht abschließend. Es besteht auch dann keine Versicherungsmöglichkeit, wenn es sich bei dem zu versichernden Hund um einen Mischling handelt und er nur zum Teil einer dieser Rassen abstammt.

Was kostet eine Tierhalter­haftpflicht Versicherung für Pferde?

121,00 € ** berechnen wir jährlich für jedes Reit- oder Zugtier. Gleiches gilt auch Esel, Ponys oder Maultiere.

Was kostet eine Tierhalter­haftpflicht für Katzen?

Hauskatzen sind ohne Mehrbeitrag in unserer Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Zur Privat-Haftpflichtversicherung
Was kostet eine Tierhalter­haftpflicht für Assistenzhunde?

Assistenzhunde wie zum Beispiel

  • Blindenführhunde
  • Behindertenbegleithunde
  • Hör- und Signal-Hunde
  • oder Diabetiker-Warnhunde

sind ohne Mehrbeitrag in unserer Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert.

Zur Privat-Haftpflichtversicherung
Was ist der Unterschied zwischen einer Tier­haftpflicht und einer Tierhalter­haftpflicht?

Die Begriffe Tierhaftpflicht und Tierhalterhaftpflicht werden oft synonym verwendet, da sie sich auf dieselbe Art von Versicherung beziehen. Beide Begriffe bezeichnen eine Haftpflichtversicherung, die Tierhalter und Tierhüter vor Schadensersatzansprüchen schützen, die durch ihr Haustier verursacht werden. Vertragspartner ist immer der Tierhalter.

Ist die Tierhalter­haftpflicht steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge zur Tierhalterhaftpflicht Versicherung können Sie komplett als Sonderausgaben in Ihrer Einkommenssteuererklärung absetzen.

Ist ein Versicherungsschutz für Jagdhunde verpflichtend?

Ja, für das Halten von Jagdhunden gibt es eine Versicherungspflicht. Die VRK-Tierhalterhaftpflicht greift hier nicht.

Ein Versicherungsangebot besteht über einen unserer Kooperationspartner. Nutzen Sie unsere persönliche Bertaung, um ein Angebot zu erhalten.

*

Beitragsbeispiele:
1) Jana Meier aus Karlsruhe, 35 Jahre, Halterin von zwei Hunden, Beitrag für die Tierhalterhaftpflicht Versicherung für beide Hunde 67,10 € jährlich.
2) Thomas Schulz aus Oldenburg, 61 Jahre, Halter von fünf Hunden, Beitrag für die Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle Hunde 67,10 €.

**

Der jährliche Beitrag für ein Reit- oder Zugtier umfasst 121,00 €.