Geöffneter Wohnwagen, gedeckter Tisch steht draußen.
Geöffneter Wohnwagen, gedeckter Tisch steht draußen.

Ihre umfassende Wohnwagen­versicherung

Sorglos in den Campingurlaub

  • Vorzelt und Fahrradträger mitversichert
  • Elementarschäden mitversichert
  • Schäden durch Reifenplatzer mitversichert

Losfahren und das eigene Zuhause dabeihaben – so sieht für viele der Traumurlaub aus. Wir begleiten Sie dabei mit unserem Schutz. Denn schnell kann ein Wohnwagen auf der Autobahn ins Schlingern geraten und ein Unfall passiert. Oder ein anderes Fahrzeug wird beschädigt, wenn auf dem Campingplatz rangiert wird. In solchen Fällen sind wir für Sie da und schützen Sie vor den finanziellen Folgen.

Inhaltsverzeichnis

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Wir ersetzen Schäden durch Natur­ge­walten, z. B. Sturm bereits ab Wind­stärke 7 (das entspricht einer Wind­ge­schwindig­keit von min­destens 50 km/h), Hagel, Blitz­schlag, Über­schwemmung, Erd­rutsch, Lawinen und Dach­lawinen (Dach­lawinen sind von Gebäude­dächern nieder­gehende Schnee- oder Eis­massen).
  • Vorzelt, Markise, Antennen­anlage, Fahrrad­träger und Photo­voltaik­anlage sind in der Kasko­ver­sicherung mit­versichert, wenn sie fest mit dem Wohn­wagen ver­bunden sind.
  • Schäden am Wohn­wagen, deren einzige Ursache ein ge­platzter Reifen sind, sind durch die Voll­kasko mit ab­gedeckt.
  • Versicherungs­schutz besteht auch für ab­gekoppelte Caravans, wenn der Wohn­wagen per Hand rangiert wird oder wenn sich die Bremse beim ab­gestellten Hänger von allein löst.
  • Rangier- und Schlinger­schäden zwischen ziehen­dem Fahr­zeug und Ihrem Wohn­wagen; auch Schäden am Wohn­wagen durch An- und Ab­koppeln des Wohn­wagens wenn ihr Zug­fahrzeug bei uns voll­kasko­versichert ist.

Verantwortungsvoll vorsorgen

Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge legen wir kon­se­quent nach strengen ethi­schen, so­zia­len und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Unsere nach­hal­ti­gen Ka­pi­tal­an­la­ge­richt­li­ni­en gelten für unser gesamtes Pro­dukt­port­fo­lio.

Verantwortungsvoll vorsorgen

Ausgezeichnet als „Nachhaltiger In­sti­tu­tio­nel­ler Anleger“ seit 2016

Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge legen wir kon­se­quent nach strengen ethi­schen, so­zia­len und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Unsere nach­hal­ti­gen Ka­pi­tal­an­la­ge­richt­li­ni­en gelten für unser gesamtes Pro­dukt­port­fo­lio.

Welche Versicherungen für Ihren Wohnwagen können Sie bei uns abschließen?

Kfz-Haftpflichtversicherung: Für die Nutzung Ihres Wohn­wagens im Straßen­verkehr ist die Kfz-Haftp­flicht­ver­sicherung ge­setzlich vor­ge­schrieben.

Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko)

Teilkasko: Ersetzt z. B. Schäden an Ihrem Wohn­wagen bei Dieb­stahl, Be­schädigung oder Zer­störung

Vollkasko: Ersetzt zu­sätzlich zur Teil­kasko Schäden an Ihrem Wohn­wagen durch Vanda­lismus oder Unfall, egal wer ihn ver­ursacht hat

Ihre Kfz-Haftpflicht für den Wohnwagen

Einmal nicht aufgepasst, schon haften Sie z. B. für den Schaden an einem fremden Fahr­zeug oder ver­letzten Personen. Darum brauchen Sie eine Haftp­flicht­ver­sicherung – übrigens auch dann, wenn der Wohn­wagen nur steht, aber dennoch zu­gelassen ist.

  • Wir leisten in der Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden je Schaden­fall. Bei Personen­schäden über­nehmen wir dabei maximal 15 Millionen Euro je ge­schädigte Person und Schaden­fall. Unsere Leistungen gehen damit weit über die ge­setzlich vor­geschriebenen Mindest­standards hinaus.
  • Wir sind für Sie da – Wir prüfen die Schaden­ersatz­ansprüche, die gegen Sie er­hoben werden, kommen für be­rechtigte Ansprüche auf und wehren un­begründete An­sprüche ab.

Was leistet die Kasko­versicherung (Teilkasko oder Vollkasko) für Ihren Wohnwagen?

Die Kaskoversicherung kommt für Schäden an Ihrem Wohn­wagen auf. Sie erhalten die Reparatur­kosten oder – bei einem Total­schaden – den Wieder­beschaffungs­wert ersetzt. Im Schaden­fall ver­zichten wir in der Teil- und Vollkasko weit­gehend auf den Einwand der groben Fahr­lässigkeit.

Die Teilkasko für Ihren Wohnwagen

Ihr Caravan ist oft im Freien unterwegs und dabei Wind, Regen und Sturm aus­gesetzt. Unsere Teil­kasko ersetzt viele Schäden an Ihrem Wohn­wagen:

  • an Vorzelt, Markise, Antennen­anlage, Fahrradträger oder Photo­voltaik­anlage – sie sind als fest ein- bzw. an­gebaute Fahrzeug­bestand­teile mit­versichert
  • Naturgewalten – da Wohnwagen oftmals in freier Natur oder auf Camping­plätzen parken, sind Schäden durch Natur­gewalten besonders häufig. Wir ersetzen z.B. Schäden, durch Sturm bereits ab Wind­stärke 7 (das entspricht einer Wind­geschwindig­keit von min­destens 50 km/h), Hagel, Blitz­schlag oder Über­schwemmung, Erdrutsch, Lawinen und Dach­lawinen (Dach­lawinen sind von Gebäude­dächern nieder­gehende Schnee- oder Eis­massen).
  • Entwendung, ins­besondere Dieb­stahl sowie Unter­schlagung oder Er­pressung
  • Brand oder Explosion
  • Kurzschluss an der Ver­kabelung und Folge­schäden am Wohn­wagen
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Tierbiss (z. B. durch einen Marder) und Folges­chäden am Wohn­wagen
  • Bruch der Verglasung

Unser Extra für Sie bei Schäden durch Glasbruch:

Wir verzichten auf den Abzug einer Selbstbeteiligung, wenn repariert und nicht ausgetauscht wird! Stimmen Sie hierzu die Werkstatt mit uns ab.

Gemeinsam tragen wir damit zur Schonung von Ressourcen und Umwelt bei.

Die Vollkasko für Ihren Wohnwagen

Die Vollkasko ist vor allem bei neuen oder hoch­preisigen Wohn­wagen eine wert­volle Ab­sicherung. Sie ersetzt alles, was in der Teil­kasko versichert ist und darüber hinaus:

  • Vorzelt, Markise, Antennen­anlage, Fahrrad­träger oder Photo­voltaik­anlage sind als fest ein- bzw. an­gebaute Fahrzeug­bestandteile über die Teil­kasko­ver­sicherung hinaus auch gegen alle ver­sicherten Schaden­ereignisse in der Voll­kasko versichert, z. B. bei selbst­verschuldeten Un­fällen oder Fahrer­flucht)
  • Unfall­schäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
  • Schäden durch Vanda­lismus
  • Reifen­platzer: Ist ein ge­platzter Reifen alleinige Schaden­ursache, sind Schäden an Ihrem Wohn­wagen über unsere Voll­kasko mit­versichert - dies ist besonders wichtig, weil ein Reifen­platzer aufgrund der Bau­weise von Campern schnell zu einem sehr großen Schaden an der Karosserie führen kann
  • Gespannschäden: Hierzu gehören Rangier- und Schlinger­schäden zwischen ziehendem Fahr­zeug und Ihrem Wohn­wagen, wenn Ihr Zug­fahrzeug bei uns voll­kasko­versichert ist
  • Schäden an Ihrem Wohn­wagen durch den Trans­port auf einem Schiff (z.B. Fährüberfahrt)

Nachhaltig gut versichert

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

Mehr erfahren
VRK Höchste nachhaltigkeit

Nachhaltig gut versichert

VRK Höchste nachhaltigkeit

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

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Wie sind Gespanne versichert?

Wenn Ihr Zugfahrzeug (meist Ihr Pkw) bei uns voll­kasko­versichert ist, sind gegen­seitige Schäden zwischen ziehendem Fahr­zeug und Ihrem ge­zogenen Wohn­wagen ohne Ein­wirkung von außen mit­versichert. Dazu zählen z.B. Rangier­schäden, Schäden beim An- oder Ab­hängen sowie Schlinger­schäden.

Tipp: Ist das Zug­fahrzeug bei uns ver­sichert und die Zusatz­leistungen Kfz-Schutz­brief und Ausland-Schaden­schutz sind im Ver­sicherungs­schutz ent­halten, gelten diese Leistungen auto­matisch auch für Ihren Wohn­wagen, und das ohne Mehr­beitrag!

Weltweit in den besten Händen: Mit unserer Auslandskrankenversicherung

Wer sorglos in andere Länder reisen möchte, der sollte unsere Auslandskrankenversicherung im Gepäck haben. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz.

Zur Auslandskrankenversicherung

Ist Ihr Zugfahrzeug ein Elektro- oder Hybridauto?

Besitzer eines E-Autos oder eines Hybridautos profitieren insbesondere von unserer umfassenden Vollkasko. Entsteht ein Schaden am Akku, greift unser zusätzlicher Rundum-Schutz bis 20.000 Euro; allerdings sind Schäden durch Alterung und Verschleiß ausgenommen.

Sie möchten Ihr Zugfahrzeug – Ihren Pkw – bei uns versichern?

Bei uns bekommen Sie günstigen und umfassenden Versicherungsschutz.

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Ihr Zugfahrzeug ist ein Wohnmobil? Gerne erstellen wir Ihnen in einer persönlichen Beratung ein Angebot.

Ihre Wohnwagen­versicherung sinnvoll ergänzt

Schutz für den Hausrat in Ihrem Wohnmobil

Camping-Schutz - besonderer Schutz für Ihren Hausrat:

  • Einfacher Diebstahl auf der Parzelle oder auf dem Wohn­mobil­stell­platz – wir gewähren Ihnen welt­weit Ver­sicherungs­schutz bis 5.000 Euro während Ihres Urlaubs, wenn z. B. Garten­möbel, Garten­geräte, Kleidung, Wäsche oder der Grill von Ihrer Par­zelle auf dem Camping­platz oder von Ihrem Wohn­mobil­stell­platz ent­wendet werden.
  • Einfacher Dieb­stahl privat ge­nutzter mobiler Anlagen zur re­generativen Energie­versorgung, z. B. Ihrer mobilen Mini-Solar­anlage oder Ihrer portablen Photo­voltaik­anlage von Ihrer Parzelle auf dem Camping­platz oder von Ihrem Wohn­mobil­stell­platz
  • Laptop, Smart­phone und „Co“ – bei Aufbruch Ihres Wohn­mobils sind Ihre elek­tronischen Geräte bis zu einer Höhe von 2.500 Euro welt­weit bei Dieb­stahl ver­sichert.
  • Schäden am be­weglichen Inventar bei Unfall des Wohn­mobils – Wir ersetzen Ihnen Ihren Haus­rat bis zu 5.000 Euro bei Be­schädi­gung infolge eines Unfalls, wenn sich die ver­sicherten Sachen zum Unfall­zeit­punkt im oder am Camping­fahrzeug befunden haben. Dies gilt welt­weit.
  • Schutz für Dauercamper – der Hausrat, der dauerhaft in einem Wohn­wagen, einem Wohn­mobil oder einem ver­gleich­baren Mobil­heim auf­bewahrt wird, ist über die Außen­ver­sicherung zeitlich un­begrenzt bis 5.000 Euro inner­halb Deutsch­lands mit­versichert.

Ihr Campingurlaub mit Wohnwagen-Gespann – optimal abgesichert

Ein Warndreieck auf einer Straße.

Schutzbrief

Unser Kfz-Schutzbrief ist eine wertvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung Ihres Zugfahrzeugs.

Im Notfall sind wir für Sie und Ihre Familie da – europaweit und rund um die Uhr.

Sind Sie mit einem Wohnwagen-Gespann unterwegs, gilt: Über den Kfz-Schutzbrief Ihres Zugfahrzeugs ist auch Ihr mitgeführter Wohnwagen inklusive mitgeführtem Fahrradträger schutzbriefversichert, und das ohne Mehrbeitrag!

Zum Schutzbrief
Eine Familie im Auto.
Fahrerschutz für den Fahrer des Zugfahrzeugs

Anders als bei Mit­fahrern sind Personen­schäden des Fahrers nicht über die Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung abgedeckt. Das bedeutet: Gibt es keinen Unfall­gegner oder Sie als Fahrer haben den Unfall ver­schuldet, gehen Sie leer aus. Gleiches gilt, wenn eine andere Person mit Ihrer Erlaubnis Ihr Fahr­zeug fährt.

Diese Lücke schließt unser Fahrer­schutz! Er leistet immer dann, wenn kein anderer für die An­sprüche aufkommt.

Zudem gibt es Leistungen für sonstige Folge­schäden, z. B. für einen be­hinderten­gerechter Umbau Ihres Zuhauses oder Ihres Autos und Leistungen an Hinter­bliebene, z. B. eine lebenslange Witwen- oder Waisen­rente.

Ergänzen Sie den Fahrer­schutz mit unserer Unfallversicherung. Sie haben dann weltweit und rund um die Uhr Ver­sicherungs­schutz.

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5 %
Mit dem Kombi-Bonus in Ihrer Auto­ver­si­che­rung sparen

Profitieren Sie schon vom Kombi-Bonus? Mit mindestens 2 kombifähigen Verträgen sinkt der Beitrag in Ihrer Pkw-Haft­pflicht­ver­si­che­rung und Kaskoversicherung um 5 %.

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Eine Küstenstraße mit Autos.
Ausland-Schadenschutz

Sind Sie mit Ihrem Wohn­wagen-Gespann im Ausland unter­wegs? Dann er­gänzen Sie die Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung Ihres Zug­fahrzeugs mit unserem Ausland-Schaden­schutz! Im Ausland gelten andere ge­setzliche Vor­gaben und maximale Deckungs­summen für die Kfz-Ver­sicherung. Wer ins Ausland fährt und un­verschuldet in einen Unfall ver­wickelt wird, kann nicht sicher sein, den kom­pletten Schaden ersetzt zu be­kommen. Melden Sie uns einen Un­fall, ersetzen wir Ihnen den Schaden nach deutschem Schaden­ersatz­recht.

  • Sie sparen sich die Aus­einander­setzung mit Ihrem Unfall­gegner und seiner Ver­sicherung – die not­wendigen Ver­hand­lungen über­nehmen wir für Sie!
  • Wir erstatten Ihnen Nutzungs­ausfall oder Miet­fahr­zeug­gebühren – auch wenn Sie diese Kosten im Unfall-Land nicht geltend machen könnten.
  • Bei Sprachproblemen vor Ort unter­stützen wir Sie mit unserem 24-Stunden-Notruf­service.
Zum Ausland-Schadenschutz

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

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