Schützen Sie Ihr Zuhause vor den Folgen von Naturgefahren!
Der Klimawandel führt immer häufiger zu intensiven und extremen Wetterereignissen. Dauerregen, Überschwemmungen, Tornados und Erdrutsche sind die Folge – sogar in Regionen, die bisher als sicher galten. Die Schäden an Haus und Inventar können verheerend sein.
Um sich vor den finanziellen Folgen solcher Naturgewalten zu schützen, ist unsere Elementarversicherung unerlässlich. Mit dem passenden Elementarschutz optimieren Sie sowohl den Versicherungsschutz Ihrer Wohngebäudeversicherung als auch Ihrer Hausratversicherung.
Inhaltsverzeichnis
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
Mit unserer Elementarversicherung schützen Sie sich und Ihr Zuhause gegen die finanziellen Folgen von Schäden durch Naturgewalten wie:
- Überschwemmung und Rückstau – auch durch Starkregen
- Erdsenkung
- Erdfall
- Erdrutsch (z.B. durch wochenlangen Regen)
- Schneedruck – wenn z. B. ein Dach durch die Schneelast einbricht
- Lawinen
- Vulkanausbruch
- Erdbeben
Verantwortungsvoll vorsorgen
Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Versicherungsbeiträge legen wir konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Unsere nachhaltigen Kapitalanlagerichtlinien gelten für unser gesamtes Produktportfolio.
Verantwortungsvoll vorsorgen
Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Versicherungsbeiträge legen wir konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Unsere nachhaltigen Kapitalanlagerichtlinien gelten für unser gesamtes Produktportfolio.
Elementarschutz für Ihr Gebäude – Umfassender Schutz vor den Folgen des Klimawandels
Unsere Empfehlung: Elementarschutz Classic
Auch bei schweren Naturkatastrophen optimal abgesichert! Vereinbaren Sie unseren Elementarschutz Classic. Sie tragen nur eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro, bei Schäden durch Erdbeben 100.000 Euro.
Elementarschutz Basis
In unserer Wohngebäudeversicherung ist der Elementarschutz Basis immer enthalten. Unser Elementarschutz Basis sichert Sie vor den schlimmsten (finanziellen) Folgen von Extremwetterereignissen ab. Ihre Selbstbeteiligung beträgt generell 100.000 Euro bei allen Schäden durch weitere Naturgefahren. Der Staat springt für diese Selbstbeteiligung grundsätzlich nicht ein.
Wenn Sie vom Elementarschutz Basis in den Elementarschutz Classic wechseln möchten, sprechen Sie uns gerne an.
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Was leistet die Elementarschadenversicherung?
Schadenbeispiel: Ihr Gebäude wird durch ein Naturereignis zerstört. Der Schaden beträgt insgesamt 500.000 Euro
Elementarschutz Classic | Elementarschutz Basic | |||
Überschwemmung und Rückstau | Wir zahlen 499.500 Euro |
Sie zahlen nur 500 Euro |
Wir zahlen 400.000 Euro |
Sie zahlen 100.000 Euro |
Erdrutsch | ||||
Erdsenkung | ||||
Erdfall | ||||
Schneedruck | ||||
Lawinen | ||||
Vulkanausbruch | ||||
Erdbeben | Wir zahlen 400.000 Euro |
Sie zahlen 100.000 Euro |
Wissen Sie, wie hoch das Risiko durch Naturgefahren für Ihre Immobilie ist?
Mit wenigen Angaben finden Sie es heraus. Die Angaben beziehen sich auf die angegebene Adresse und Hausnummer.
Über den folgenden Link gelangen Sie auf den Hochwasser-Check des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.). Dort können Sie sich kostenlos und unverbindlich ermitteln lassen, wie stark Ihre Immobilie durch Hochwasser und Starkregen gefährdet ist. Zusammen mit einer individuellen Risikoeinschätzung für den angegebenen Wohnort, gibt der GDV wichtige Hinweise und Tipps, was Sie als Hausbesitzer alles selbst tun können, um sich bei Hochwasser zu schützen.
Extreme Naturereignisse nehmen mit dem Klimawandel zu. Sie können vorbeugende Maßnahmen ergreifen und dadurch dazu beitragen, dass Schäden durch Naturgewalten vermieden oder verringert werden.
Beispiele für Maßnahmen zur Vorsorge gegen Hochwasser
Bei Hochwasser lauern die größten Gefahren dort, wo Wasser in das Haus eindringen kann. Das sind Keller, Türen, Fenster, Außenwände und das Dach. An jeder Schwachstelle sind Vorkehrungen möglich.
- Dichten Sie Türen und Fenster ab, schalten Sie den Strom ab.
- Bringen Sie wichtige Gegenstände und Unterlagen aus Keller oder Erdgeschoss in höher gelegene Räume.
- Im Keller gelagerte Gegenstände sollten am besten erhöht gelagert werden (z. B. auf einem Regal), dadurch werden diese vor Feuchtigkeitsschäden und möglichem Fortspülen geschützt.
- Ihren Keller können Sie abdichten, indem Sie z. B. wasserdruckdichte Türen und Fenster einbauen.
- Alle Hauseingänge können durch Stufen, Schwellen, Bodensenken oder Aufkantungen geschützt werden.
- Auch Lichtschächte sollten gesichert werden.
- Kontrollieren Sie Rückstauklappen im Keller (siehe auch „Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?“).
- Was genau Sie zur Vorbeugung gegen Hochwasser tun sollten, hängt von der Hochwassergefährdung und den konkreten Gegebenheiten des Grundstücks sowie dem baulichen Zustand des Gebäudes ab.
Beispiele für Maßnahmen zur Vorsorge gegen Sturm
- Fenster und Türen verschließen, gegen plötzlichen Durchzug.
- Rollläden ganz nach oben oder unten fahren.
- Markise komplett einholen und Sonnenschirme verstauen.
- Lose Gegenstände im Garten sichern (z. B. Blumentöpfe).
- Bäume im Garten regelmäßig einer Sichtkontrolle unterziehen. Gibt es z. B. dürre Äste, Pilzbefall oder andere Auffälligkeiten?
- Tische, Stühle und Liegen draußen befestigen/unterstellen.
- Überprüfen, ob Dachrinnen und Fallrohre frei sind.
- Dächer in ordnungsgemäßen Zustand halten und regelmäßig Mängel oder Schäden beseitigen (siehe auch „Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?“).
Bitte beachten Sie, dass unsere Tipps unverbindlich sind und nur einen Vorschlag für potenzielle Regelungen darstellen. Die Tipps sollen Ihnen als Anregung und Hilfe dienen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Der VRK übernimmt hierbei keinerlei Haftung.
Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer?
Mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages gehen Sie auch Pflichten ein. Das bedeutet, Sie haben bestimmte Obliegenheiten. Obliegenheiten sind vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften und werden durch das Bedingungswerk zu Ihrem Versicherungsvertrag geregelt. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass Sie das Risiko klimabedingter Gefahren für Ihre Immobilie mindern können, wenn Sie diese einhalten. Dies hat den Vorteil, dass die Leistungen im Schadenfall nicht gekürzt werden. Werden die Obliegenheiten nicht eingehalten, müssen Sie mit Leistungskürzungen im Schadenfall rechnen.
Achten Sie deshalb auf folgende Obliegenheiten:
- Rückstausicherung
In Ihren Hausrat- und Wohngebäudeversicherungsbedingungen ist geregelt, dass Sie verpflichtet sind die Abflussleitungen auf Ihrem Grundstück und die Rückstausicherungen (Rückstauklappen) zum Schutz vor Überschwemmung stets funktionsbereit zu halten. Hinweis: Für den Rückstauschutz ist jeder Hausbesitzer grundsätzlich selbst verantwortlich, die Kommunen übernehmen im Regelfall keine Haftung. - Frostschäden vorbeugen
In den kalten Jahreszeiten müssen Sie darauf achten, dass alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt sind, um Frostschäden vorzubeugen. Falls dies nicht möglich ist, müssen Sie alternativ alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten. - Dächer und weitere Gegenstände prüfen
In der Wohngebäudeversicherung gibt es die Pflicht, dass Dächer und außen an das Wohngebäude angebrachte Gegenstände zum Schutz vor Sturm und Hagel in ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden müssen.
Hinweis: Wenn es für Sie gefahrlos möglich ist, nehmen Sie eine regelmäßige Sichtkontrolle vor und beseitigen Sie unverzüglich erkennbare Mängel.
Präventionsmaßnahme „Hochwasser-Pass”
Bei dem Hochwasser-Pass handelt es sich um ein Angebot des Hochwasser-Kompetenz-Zentrum Köln e.V. an Immobilienbesitzer. Es dient dazu, eine objektive Risikoanalyse zur individuellen Gefährdung durch Hochwasser und Starkregen zu liefern. Die Analyse ist möglich sowohl für bestehende wie auch neu geplante Gebäude.
Und so funktioniert das Angebot:
- Mittels Online-Abfrage erhalten Sie eine erste Risikoeinschätzung.
- Sie können dann auf eigene Kosten einen vom Hochwasser-Kompetenz-Zentrum ausgewiesenen Sachverständigen mit einer Prüfung beauftragen. Dieser ermittelt für Sie sorgfältig die aktuelle Gefährdungslage des entsprechenden Gebäudes. Zudem gibt er Ihnen Tipps, wie Sie die Gefahr, einen Schaden durch Hochwasser- bzw. Starkregen zu erleiden, durch Maßnahmen zur Prävention reduzieren können.
- Die umgesetzten und empfohlenen Maßnahmen werden im Hochwasser-Pass festgehalten. Sie haben nun einen Nachweis, in welchem Maß das Gebäude durch Hochwasser, Starkregen, Kanalrückstau und Grundhochwasser gefährdet, gesichert oder angepasst ist.
Weitere Informationen zum Hochwasser-Pass finden Sie auf der Internetseite des Hochwasser Kompetenz Centrum e.V.
Wir belohnen Ihr Engagement in Sachen Vorsorge mit einem Nachlass auf Ihren Jahresbeitrag für unseren Elementarschutz Classic
Sichern Sie sich 10 % Nachlass durch die Umsetzung der im Hochwasser-Pass empfohlenen Präventionsmaßnahmen.
Der Nachlass gilt für alle vier ZÜRS-Gefährdungszonen. *
*ZÜRS -Gefährdungszonen: Das Zonierungssystem kurz erklärt
Nicht jedes Haus in Deutschland ist in gleicher Weise einem Hochwasserrisiko ausgesetzt. Um herauszufinden, welche Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet sind, gibt es das Zonierungssystem „ZÜRS Geo”. ZÜRS wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur Verfügung gestellt. Das System weist das Überschwemmungs-, Starkregen- und Rückstaurisiko von Gebäuden aus. Es erfasst nahezu jede Adresse in Deutschland. Aktualisierungen erfolgen laufend. Mit Hilfe dieses Systems ist es uns möglich, den Versicherungsbeitrag zu kalkulieren. Dabei gilt: Je höher die sogenannte Gefährdungsklasse, desto teurer ist der Versicherungsschutz.
Folgende Gefährdungsklassen gibt es:
- Gefährdungsklasse 1: Nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen
- Gefährdungsklasse 2: Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren, insbesondere Flächen, die bei einem so genannten „extremen Hochwasser“ ebenfalls überflutet sein können
- Gefährdungsklasse 3: Hochwasser einmal in 10 bis 100 Jahren
- Gefährdungsklasse 4: Hochwasser mindestens einmal in 10 Jahren
Unsere Hausratversicherung sinnvoll ergänzt:
Elementarschutz für optimale Absicherung
Eine Hausratversicherung schützt Ihr Hab und Gut vor vielen Risiken des Alltags. Extreme Naturereignisse wie Überschwemmungen durch Starkregen, Hochwasser oder Rückstau aus der Kanalisation können Ihr Eigentum neben den Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm zusätzlich erheblich gefährden. Als Überschwemmung gilt auch die Überflutung von unmittelbar an Ihr Zuhause angrenzenden Straßen, Geh- oder Radwegen.
Unsere Empfehlung: Schließen Sie in Ihre Hausratversicherung unseren Elementarschutz mit ein. Berechnen Sie hier Ihren Beitrag zur Hausratversicherung inkl. Elementarschadenversicherung.
Schutz für Hausrat außerhalb Ihres Zuhauses:
- Vorübergehend außerhalb Ihres Zuhauses
Schutz vor den Folgen weiterer Naturgefahren haben Sie auch für Hausrat, der sich vorübergehend in Gebäuden außerhalb Ihres Zuhauses befindet, z.B. in Ihrem Hotelzimmer. - Dauerhaft außerhalb Ihres Zuhauses
Für Hausrat, der sich z. B. dauerhaft in Ihrer Ferienwohnung, Ihrem Ferienhaus oder Ihrem Wochenendhaus befindet, genießen Sie automatisch bis 5.000 Euro Elementarschutz, wenn Sie unseren Zusatzbaustein Hausrat PLUS vereinbaren. - Rohbau oder nicht bezugsfertige Gebäude
Auch für Ihren Hausrat in nicht bezugsfertigen Gebäuden leisten wir im Elementarschadenfall, z. B. für Werkzeug in Ihrem Rohbau.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Elementarversicherung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Elementarversicherung
Die Elementarversicherung wird zusammen mit der Wohngebäude- aber auch mit der Hausratversicherung angeboten. Sie bietet speziellen Schutz vor Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Erdsenkung, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche.
Hausbesitzer, Wohnungseigentümer und Mieter können sich mit der Elementarversicherung vor den – meist existentiellen – finanziellen Folgen schützen.
In unserer Wohngebäudeversicherung (ab Bedingungswerk VGB 2022) ist ein Grundschutz automatisch enthalten. Bei älteren Verträgen ist eine zusätzliche Vereinbarung erforderlich: Lassen Sie sich bei Interesse persönlich beraten.
Elementarversicherung und Wohngebäudeversicherung unterscheiden sich in den versicherten Gefahren. Während die Wohngebäudeversicherung das Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Blitz schützt, deckt die Elementarversicherung Schäden ab, die durch weitere Naturereignisse verursacht werden. Dazu zählen Überschwemmungen und Rückstau durch Niederschläge wie z. B. Starkregen sowie Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch, Erdfall, Lawinen, Vulkanausbruch und Schneedruck.
Die Elementarversicherung ist in unserer Wohngebäudeversicherung immer enthalten. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall können Sie durch Vereinbarung unseres Elementarschutzes Classic reduzieren. In unserer Hausratversicherung kann die Elementarversicherung als Zusatzbaustein abgeschlossen werden.
Auch für Mietwohnungen kann eine Elementarschadenversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur Hausratversicherung sein. Unterschiedliche Faktoren, u.a. die geografische Lage Ihrer Wohnung, aber auch die Lage innerhalb eines Mehrfamilienhauses haben Einfluss auf das Risiko, einen Elementarschaden zu erleiden.
Auch in Deutschland steigt das Risiko für Starkregen oder Überschwemmungen aufgrund Klimaveränderungen zunehmend. Die finanziellen Schäden an Ihrem Haus oder Ihrer Einrichtung durch solche Naturgewalten können erheblich sein. Im schlimmsten Fall kann Ihr gesamtes Hab und Gut sogar komplett zerstört werden. Um sich vor den finanziellen Folgen dieser Schäden zu schützen, ist eine Elementarversicherung sinnvoll.
Die Bedeutung der Elementarversicherung nimmt stetig zu, da Elementarereignisse in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen haben. Starkregen führt vermehrt zu Überschwemmungen im ganzen Land. Selbst in flachen Gebieten treten im Winter häufig starke Schneefälle auf, die zu Schäden am Dach führen können. Eine Elementarversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Elementarschäden sind Schäden, die durch weitere Naturgefahren verursacht werden. Dies sind z.B. Hochwasser, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen nach wochenlangem Regen oder sogar Vulkanausbrüche. Solche Elementar- oder Extremwetterschäden können beträchtliche finanzielle Schäden verursachen. Die Elementarversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen und kann somit eine sinnvolle Ergänzung Ihrer bestehenden Versicherung (Wohngebäude- und/ oder Hausratversicherung) sein. Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Frost sind in der Regel durch eine Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Elementarschäden sind Schäden, die durch folgende Naturereignisse verursacht werden.
Überschwemmungen und Rückstau durch Starkregen: Starkregen führt vermehrt zu Hochwasser und Überschwemmungen. Der Klimawandel führt dazu, dass diese Gefahren zunehmend auch Regionen bedrohen, die bisher nicht als Hochwassergebiete gelten. Neben Hochwasser ist auch Rückstau häufig verantwortlich für Schäden an Haus und Hausrat.
Erdsenkungen, Erdrutsch und Erdfall: Unsere Elementarversicherung bietet eine umfassende Absicherung bei Schäden durch Erdsenkungen, Erdrutsche oder das Versacken von Erdmassen. Natürliche Erdsenkungen entstehen z.B. durch Hohlräume im Erdinneren, die plötzliches Absacken der Erdoberfläche verursachen - auch als Erdfall bekannt. Erdrutsche entstehen meist durch anhaltende Regenfälle und Starkregen, die die Bodenschichten auflösen und mit sich führen.
Lawinen: Schäden durch Lawinen können erhebliche Schäden an Gebäude oder Hausrat verursachen. Sie sind ebenfalls in unserer Elementar-Versicherung enthalten.
Vulkanausbruch: Die Elementarversicherung schützt auch vor den Folgen eines Vulkanausbruchs, wie zum Beispiel Lavaflüsse oder Ascheablagerungen.
Schneedruck: Schäden, die durch die enorme Last von Schnee auf Gebäuden entstehen, sind ebenfalls abgedeckt.
Erdbeben: Auch schon ein schwaches Erdbeben kann zu schweren Schäden an der Fassade führen. Das Erdbebenrisiko in Deutschland ist zwar relativ gering, dennoch wurden in der Vergangenheit vereinzelt spürbare Erdbeben registriert. Die seismisch aktivsten Regionen sind in der Regel der Süden Deutschlands, insbesondere Bayern und Baden-Württemberg, sowie die Region entlang des Rheingrabens.
Die Elementarversicherung übernimmt nicht nur die Kosten zur Feststellung des Schadens, sondern auch die Ausgaben für die vollständige Wiederherstellung.
Beispiel für Elementarschutz innerhalb der Hausratversicherung:
Sollte es zu einem Schaden an Ihrer Einrichtung, z.B. an Möbeln kommen, deckt die Versicherung die Kosten für eine Neuanschaffung genauso wie die Aufwendungen für Reparatur- und Renovierungsarbeiten ab.
Beispiel bei Elementarschutz innerhalb der Wohngebäudeversicherung:
Im schlimmsten Fall, etwa bei einem Totalverlust des Hauses trägt die Elementarversicherung auch die Kosten für den Neubau des Gebäudes.
Die Entscheidung, die Hausratversicherung mit Elementarschutz zu ergänzen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie die Lage des Gebäudes und Ihrer Wohnung. Bei Hochwasser z. B. ist in einer Erdgeschosswohnung oder im Souterrain das Risiko für Überschwemmung und Rückstau tendenziell höher als in Wohnungen darüber.
Lassen Sie sich individuell beraten!
Die Elementarversicherung deckt eine Vielzahl von Schäden ab, es gibt jedoch einige Ausnahmen. Nicht versichert sind Schäden durch Sturmfluten und durch Grundwasser, das beispielsweise stark gestiegen ist und dann von unten in das Mauerwerk eines Kellers eindringt. Überschwemmungen durch oberirdisch ansteigendes Grundwasser sind dagegen in der Regel abgedeckt. Blitzschlag zählt nicht zu den Elementarschäden und ist sowohl in der Hausrat- als auch in der Gebäudeversicherung standardmäßig versichert.
Ausgeschlossen sind zudem Schäden, die dadurch entstehen, dass Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz z. B. durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Außentüren eindringt. Handelt es sich bei diesen Öffnungen um einen Gebäudeschaden infolge einer versicherten Gefahr, wie z.B. Sturm, kommen wir selbstverständlich für den Schaden auf.
Wie hoch die Kosten für eine Elementarversicherung sind, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem der geografischen Lage.
- Die geografische Lage spielt eine entscheidende Rolle. Insbesondere die Lage in Gebieten mit Hochwasser- oder Erdbebengefährdung sowie schneereichen Orten wirkt sich auf die Höhe der Prämie aus.
- Die Bauart des Gebäudes beeinflusst die Auswirkungen von Naturgewalten
- Der vereinbarte Leistungsumfang spielt eine wesentliche Rolle. Als Hausbesitzer*in müssen Sie entscheiden, ob Sie nur Ihr Gebäude oder auch Ihren Hausrat absichern möchten.
Unsere Empfehlung:
Sichern Sie sowohl Wohngebäude als auch Hausrat ab, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
In unserer Wohngebäudeversicherung ist der Elementarschutz Basis kostenlos enthalten. In unserer Hausratversicherung ist die Elementarversicherung ein Zusatzbaustein.
Lassen Sie sich persönlichen vor Ort beraten.
Bitte teilen Sie uns den Umzug rechtzeitig mit. Wenn Sie umziehen, zieht Ihre Elementarversicherung automatisch mit. Einzige Ausnahme: Wenn Ihr neuer Wohnort der Gefährdungszone 4 angehört– dann endet der Versicherungsschutz mit dem Umzug. Auf Wunsch prüfen wir dann aber individuell und schließen das Risiko mit erhöhter Selbstbeteiligung (2.000 Euro) wieder ein.
Ihr Versicherungsschutz in der Hausratversicherung beginnt bereits 14 Tagen nach Antragseingang bei uns oder Ihrem späteren, individuell gewählten Beginn.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
Sie tragen bei der Hausratversicherung im Versicherungsfall lediglich 500 Euro Selbstbeteiligung, alles darüber hinaus übernehmen wir!