Senken Sie Ihre Steuerlast und ergänzen Sie die sinkende gesetzliche Rente: mit der Premium Rente Rürup, denn der Staat beschenkt Sie mit einzigartigen Steuervorteilen.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Steigende Steuerersparnis – Jahr für Jahr
- Individueller Rentenbeginn – zwischen 62 und 75 Jahren
- Staatliche Förderung voll auszuschöpfen – mit Sonderzahlungen
- Bürgergeld-, pfändungs- und insolvenzsicher – bis zum Rentenbeginn
- Rendite – mit einer ethisch-nachhaltigen Anlage in Fonds
Altersvorsorge mit Steuergeschenk: Die Premium Rente Rürup
Dank staatlicher Förderung durch Steuerersparnisse können Sie effektiv für Ihre Rente vorsorgen:
Die Premium Rente Rürup ist garantiert. Sie erhalten Rente, so lange Sie leben und können sich darüber hinaus auf zusätzliche Erhöhungen freuen. Denn Ihre Rente erwirtschaftet laufend Überschüsse. Diese jährlichen Überschüsse fließen während der Sparphase in Ihren Vertrag. Und wenn Sie die Rente dann schon beziehen, wird sie durch diese Überschüsse auch weiter erhöht.
In der Tat, denn sie ist für Selbstständige die einzige Möglichkeit der steuerlich geförderten Altersvorsorge. Eine Gesetzesänderung hat es möglich gemacht: Seit 2006 können auch Selbstständige Beiträge für die Premium Rente Rürup im Rahmen der Höchstbeträge steuermindernd geltend machen. Für das Jahr 2024 sind bis zu 27.565,20 Euro (für Ehepaare 55.130,40 Euro) steuerlich absetzbar.
Sie haben ein Recht auf Zuzahlung. Sie können damit beispielsweise die steuerlichen Höchstbeträge voll ausschöpfen, indem Sie zusätzlich zum laufenden Beitrag weiteres Geld investieren. Die Summe der Zuzahlungen eines Versicherungsjahres, zusammen mit dem laufenden Beitrag, kann bis zu 27.565,20 Euro (für Ehepaare 55.130,40 Euro) im Jahr 2024 betragen. Durch die Zuzahlung erhöht sich die Rente für Ihre Altersvorsorge. Bei finanziellen Engpässen können Sie eine Beitragspause vereinbaren.
Weiterhin sind Ihre Hinterbliebenen durch die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit und einer Beitragsrückgewähr abgesichert.
Steuergeschenke nutzen
- Alle Selbstständigen, die keine weitere staatliche Förderung für die Altersvorsorge erhalten
- Angestellte und Beamte, die Einkommenssteuer sparen wollen
- Ihre Beiträge sind steuerlich absetzbar
- Alleinstehende können bis zu 27.565 Euro pro Jahr einzahlen, Verheiratete bis zu 55.130 Euro (Werte gelten für das Jahr 2024)
- Jährliche Zuzahlungen zur Erhöhung Ihrer Rente möglich
- Variabler Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr
- Unterbrechung der Beitragszahlung
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung
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