Ein Pfarrer steht mit einer Frau im Kirchengarten.
Ein Pfarrer steht mit einer Frau im Kirchengarten.

Amts- und Ver­mögens­schaden-Haft­pflicht­ver­sicherung

für z. B. nur 44,26 € ¹ pro Jahr

  • Für Mitarbeiter im kirchlichen oder öffentlichen Dienst
  • Für Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege
  • Hohe Deckungssummen

Wofür braucht man eine Amts- und Vermögensschaden­haftpflicht?

Arbeitsbelastung, Zeitdruck und neue Gesetze fordern den Berufstätigen mehr denn je. Auch bei gewissenhafter und sorgfältiger Arbeitsweise können Ihnen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit Fehler unterlaufen, für die Sie persönlich haftbar gemacht werden.

Versicherungsschutz über den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn besteht im Allgemeinen nicht, Sie müssen selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.

Mit einer Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützen Sie sich optimal vor den finanziellen Folgen.

Die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ergänzt Ihre Privathaftpflichtversicherung bei uns.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

  • Hoher Schutz: Je Versicherungsfall stehen für Personen- und Sachschäden 100 Mio. Euro (max. 15 Mio. Euro für Personenschäden je verletzte oder getötete Person) zur Verfügung. Schäden rein finanzieller Natur, Vermögensschäden, sind je Versicherungsfall bis 50.000 Euro abgesichert.
  • Individueller Bedarf: Sie können die Versicherungssumme für Vermögensschäden gegen Zusatzbeitrag bis auf 250.000 Euro erhöhen.
  • Internetschäden: Vor Schäden durch Nutzung des Internets sind Sie bis zu 50 Mio. Euro abgesichert.
  • Schutz im Ausland: Wir bieten Ihnen unseren Schutz auch bei vorübergehendem dienstlichem Auslandsaufenthalt (z.B. Dienstreise oder Messe) bis zu 3 Monaten!

Nicht berechtigte Schaden­ersatz­an­sprüche wehren wir für Sie ab!

Verantwortungsvoll vorsorgen

Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge legen wir kon­se­quent nach strengen ethi­schen, so­zia­len und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Unsere nach­hal­ti­gen Ka­pi­tal­an­la­ge­richt­li­ni­en gelten für unser gesamtes Pro­dukt­port­fo­lio.

Verantwortungsvoll vorsorgen

Ausgezeichnet als „Nachhaltiger In­sti­tu­tio­nel­ler Anleger“ seit 2016

Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge legen wir kon­se­quent nach strengen ethi­schen, so­zia­len und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Unsere nach­hal­ti­gen Ka­pi­tal­an­la­ge­richt­li­ni­en gelten für unser gesamtes Pro­dukt­port­fo­lio.

Für wen ist die Amts- und Vermögensschaden-Haft­pflicht­versicherung?

Die Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gilt für bestimmte Berufsgruppen. Ein paar Beispiele:

Sind Sie Pfarrer oder Pfarrerin?

Versichert sind Schäden, für die Sie als Pfarrer verantwortlich gemacht werden, z. B., wenn sich einer Ihrer Schüler auf einer Gemeindefreizeit verletzt. Zudem genießen Sie auch als Religionslehrer und als Vorstand der kirchlichen Armenpflege Versicherungsschutz.

Diese Erweiterung Ihrer Privathaftpflichtversicherung ist für Sie kostenlos! Dadurch wird der Beitrag für Sie besonders günstig – ein 52-jähriger verheirateter Pfarrer zahlt beispielsweise ab 44,85 € ³ im Jahr für die Privat- und Amtshaftpflichtversicherung. Geschützt sind hier sowohl die privaten Haftpflichtrisiken für ihn und seine Ehefrau als auch die Haftpflichtrisiken aus seiner dienstlichen Tätigkeit als Pfarrer.

Gleiches gilt für Personen in der Ausbildung, z.B. Vikare. Lesen Sie hier mehr über unseren besonderen Versicherungsschutz für Pfarrer und Kirchenbeamte

Mit vielen Pfarrvereinen haben wir besondere Rahmenverträge geschlossen, durch die Sie von wertvollen Sonderkonditionen profitieren.

Nutzen Sie einfach unsere persönliche Beratung

Eine Frau spielt mit zwei Kindern im Sandkasten.

Sie sind Lehrer oder Lehrerin?
Sie sind Erzieher oder Erzieherin?

Versichert sind Schäden, für die Sie als Lehrer/In oder Erzieher/In verantwortlich gemacht werden; z.B. bei Klassenfahrten und Ausflügen mit Kindern, Schülern oder Studenten.

Dazu gehören auch

  • die Leitung und Beaufsichtigung von sonstigen dienstlichen Veranstaltungen, z. B. bei Elternversammlungen, Schul- oder Kindergartenfesten
  • die Erteilung von Nachhilfeunterricht.

Insgesamt zahlt eine 25-jährige alleinstehende Erzieherin beispielsweise ab 44,26 € ¹ im Jahr für die Privat- und Amtshaftpflichtversicherung. Geschützt sind hier sowohl ihre privaten Haftpflichtrisiken auch die Haftpflichtrisiken aus ihrer dienstlichen Tätigkeit als Erzieherin.

Gleiches gilt für Personen in der Ausbildung, z.B. Referendare. Diesen Zusatzbaustein zur Privathaftpflichtversicherung erhalten Sie schon für 8 Euro jährlich! (Zusatzbeitrag zu unserer Privathaftpflichtversicherung für Personen, die der Berufsgruppe 1 gemäß Berufsgruppenverzeichnis angehören.) Ein verbeamteter Religionslehrer erhält so z.B. den Schutz der Privat- und Amtshaftpflichtversicherung schon ab 65,35 € ² im Jahr. Neben seiner Frau und ihm erhalten auch die Kinder der Familie Schutz über die Privathaftpflichtversicherung.

Personen mit medizinischen Tätigkeiten (z. B. Krankenschwester/-pfleger, Heilerziehungspfleger) bieten wir Versicherungsschutz in folgender Konstellation an: Privathaftpflichtversicherung mit separater Diensthaftpflichtversicherung über einen unserer Kooperationspartner.

Für weitere Informationen vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch.

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

Ausgezeichnete Beratung

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Persönliche Beratung

Sie sind Richter oder Richterin?
Sie sind Rechtspfleger oder Rechtspflegerin?

Versichert sind Schäden, für die Sie als Richter oder Rechtspfleger verantwortlich gemacht werden. Dabei genießen Sie auch Versicherungsschutz, wenn Sie gegen rechtliche Vorschriften der europäischen Staaten (einschließlich Türkei) verstoßen. Dieser zusätzliche und wertvolle Versicherungsschutz kostet Sie nur 19 Euro im Jahr! (Zusatzbeitrag zu unserer Privathaftpflichtversicherung für Personen, die der Berufsgruppe 2 gemäß Berufsgruppenverzeichnis angehören.)

Welche weiteren Tätigkeiten über unsere Amts- und Vermögens­schaden-Haft­pflicht­versicherung versichert werden können Sie im folgenden PDF lesen: Berufsgruppenverzeichnis

Wer ist versichert?

Sie als Versicherungsnehmer können Versicherungsschutz vereinbaren für:

  • sich selbst
  • Ihren Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner
  • Ihren nicht ehelichen Lebenspartner, solange Sie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben

Was ist, wenn Sie Ihre dienstlichen Schlüssel verlieren?

Für alle fremden, privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzten Schlüssel, nur mit Ausnahme von Schlüsseln zu Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen, besteht Versicherungsschutz über Ihre VRK-Privat-Haftpflichtversicherung.

Ein Beispiel: Sie verlieren Ihren Schlüsselbund mit den Schlüsseln zur Wohnung, zu Ihrem Haus, zu Ihrer Dienststelle, zum Briefkasten, zum Fahrrad und zum Bankschließfach - alle Schlüssel sind versichert!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Folgeschäden aufgrund des Schlüsselverlusts, wie z.B. ein Einbruch in das Dienstgebäude und der Diebstahl von Sachen, nicht aufkommen.

Wertvoller Zusatzschutz zu Ihrer Amts- und Vermögensschaden-Haft­pflicht­versicherung bei Nutzung eines Dienstwagens

Sie nutzen ein Kfz, das Ihrem Dienstherrn gehört oder von Ihrem Dienstherrn geleast ist? Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gegen einen geringen Zusatzbeitrag um die Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht.

Versichert sind Personen- und Sachschäden, für die Sie infolge des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs Ihres Dienstherrn verantwortlich gemacht werden.

Wir ersetzen bei

  • Schäden am Dienstfahrzeug bis 50.000 Euro
  • Regressansprüchen Ihres Dienstherrn aufgrund von Schäden, die Dritten entstanden sind, bis 1 Mio. Euro

Sie nutzen Ihr eigenes Auto? Schützen Sie Ihren persönlichen Schadenfreiheitsrabatt durch den Rabattschutz in unserer Kfz-Versicherung.

Sie gehören der Bundeswehr, der Polizei- oder dem Zoll an?

Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz gegen einen geringen Zusatzbeitrag um den Verlust von fiskalischem Eigentum, wie z.B. Ihrer Dienstkleidung. Wir übernehmen für Sie bis 10.000 Euro je Versicherungsfall.

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

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In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Privat-Haftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen
Privat-Haftpflichtversicherung

 

Weitere Dokumente
Informationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Berufsgruppenverzeichnis Übersicht zu den nachhaltigen Aspekten der Privat-Haftpflichtversicherung

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Amts- und Vermögensschaden­haftpflicht

Wie unterscheiden sich Amts- und Vermögensschaden­haftpflicht und Privat­haftpflicht?

Eine Privathaftpflichtversicherung haftet nur für Schäden im privaten Bereich, Ihre Amts- und Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung deckt hingegen im Amt verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.

Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflicht, z. B. wenn Ihr Arbeitgeber (öffentlicher oder kirchlicher Dienst) aufgrund eines versäumten Termins finanzielle Schäden erleidet.

Für wen ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Als Mitarbeiter im kirchlichen oder öffentlichen Dienst, insbesondere als Beamter, benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung, um sich auch gegen grob fahrlässige Schäden während der Dienst- und Amtszeit abzusichern.

Was deckt eine Amts- und Vermögensschaden­versicherung ab?

Für Schäden, die Sie bei der Ausübung Ihres Amtes verursachen, können Sie möglicherweise persönlich haftbar gemacht werden und die entstandenen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden wird evtl. nicht vom Dienstherrn getragen.

Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz vor – möglicherweise existenzbedrohenden Schadens­ersatz­forderungen.

Was ist ein Vermögensschaden?

Ein Vermögensschaden ist ein rein finanzieller Schaden, dem weder ein Personen- noch ein oder Sachschaden vorausgegangen ist.

Wer braucht eine Dienst­haftpflicht­versicherung?

Auch bei gewissenhafter und sorgfältiger Arbeitsweise können Ihnen bei Ihrer beruflichen Tätigkeit Fehler unterlaufen, für die Sie persönlich haftbar gemacht werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung, auch Amtshaftpflichtversicherung genannt, ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte im kirchlichen und öffentlichen Dienst.

Mit der VRK Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützen Sie sich optimal vor den finanziellen Folgen. Eine Privathaftpflichtversicherung reicht für Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte des kirchlichen und öffentlichen Dienstes nicht aus, um das dienstliche Haftungsrisiko abzusichern.Für Pfarrer und Pfarrerinnen ist die Erweiterung der VRK Privathaftpflichtversicherung um die Amtshaftpflichtversicherung inkl. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kostenlos!

Was ist der Unterschied zwischen einer Amts­haftpflicht­versicherung und einer Dienst­haftpflicht­versicherung?

Hier besteht kein Unterschied. Im kirchlichen Umfeld wird oft von einer Amtshaftpflichtversicherung gesprochen. Während im öffentlichen Dienst die Verwendung des Begriffs „Diensthaftpflichtversicherung“ häufiger Anwendung findet. Beide Bezeichnungen stehen für dasselbe: nämlich Haftpflichtschutz bei einer Schadensersatzpflicht aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis im kirchlichen oder öffentlichen Bereich. Zusätzlich wissenswert: Vor der Regulierung des Schadens prüft der Haftpflichtversicherer, ob der Schadensersatzanspruch berechtigt ist. Wenn nicht, lehnt er den unberechtigten Anspruch für Sie ab. Sie brauchen nichts weiter tun.

1

Erzieherin aus Göttingen, 25 Jahre alt, Single, im evangelischen Kindergarten tätig, Beitrag für die Privat- und Amtshaftpflichtversicherung 44,26 € (inkl. Vermögensschadenhaftpflicht) PH Classic, 250 € Selbstbehalt, mit Amts- und Vermögensschaden-Haftpflicht (Versicherungssumme für Vermögensschäden bis 50.000 €), ohne Vorschäden

2

Verbeamteter Religionslehrer aus Euskirchen, 44 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder, Beitrag für die Privat- und Amtshaftpflichtversicherung 65,35 € PH Classic, ohne Selbstbeteiligung, mit Amts- und Vermögensschaden-Haftpflicht für den Versicherungsnehmer (Versicherungssumme für Vermögensschäden bis 50.000 €), ohne Vorschäden

3

Pfarrer aus Jena, 52 Jahre alt, verheiratet, Kinder sind erwachsen und leben nicht im gleichen Haushalt, Beitrag für die Privat- und Amtshaftpflichtversicherung 44,85 € (inkl. Vermögensschadenhaftpflicht) PH Classic inkl. PH PLUS, mit 250 € Selbstbehalt, mit Amts- und Vermögensschaden-Haftpflicht für den Versicherungsnehmer (Versicherungssumme für Vermögensschäden bis 50.000 €, ggf. inklusive Dienstfahrzeug und Regresshaftpflicht für Versicherungsnehme), keine Vorschäden; Versicherungsnehmer ist Mitglied eines Pfarrvereins (5 %)

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