Haben Sie sich für eine Absicherung durch eine Gruppen-Unfallversicherung entschieden? Herzlichen Glückwunsch!
Die Gruppen-Unfallversicherung, die z.B. Ihre Stiftung oder Ihr Verein abgeschlossen hat, sichert Sie gegen Unfälle auf der Arbeit oder in Ihrer Freizeit ab. Den Leistungsumfang Ihres Versicherungsschutzes teilt Ihnen z.B. Ihre Stiftung oder Ihr Vereinsvorstand mit.
Die Gruppen-Unfallversicherung geht darüber hinaus und bietet Ihnen Versicherungsschutz:
- privat und beruflich
- bereits ab 1 % dauerhafter Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit
- in Form einer Kapitalleistung, mit der sofort nötige Anschaffungen getätigt werden können
Verantwortungsvoll vorsorgen
Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Versicherungsbeiträge legen wir konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Unsere nachhaltigen Kapitalanlagerichtlinien gelten für unser gesamtes Produktportfolio.
Verantwortungsvoll vorsorgen
Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Versicherungsbeiträge legen wir konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Unsere nachhaltigen Kapitalanlagerichtlinien gelten für unser gesamtes Produktportfolio.
Informationsblätter zu den Versicherungsprodukten
Die Informationsblätter zur Gruppenunfall-Versicherung geben Ihnen einen kurzen aber nicht vollständigen Überblick über deren Leistungsinhalte.
Versicherungsbedingungen zu den Versicherungsprodukten
Die Versicherungsbedingungen, die Ihrem Gruppenunfall-Versicherungsvertrag zugrunde liegen, können Sie bei dem Vorstand Ihrer Stiftung bzw. Ihres Vereins erfragen.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Gruppen-Unfallversicherung: Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Vorstand Ihrer Stiftung bzw. Ihres Vereins kann Ihnen die Leistungen der Gruppen-Unfall-Versicherung, durch die Sie abgesichert sind, mitteilen.
Der Vorstand Ihrer Stiftung bzw. Ihres Vereins kann Ihnen die Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen, die dem Gruppen-Unfallversicherungsvertrag zugrunde liegen, nennen. Diese sind auf dieser Homepage hinterlegt.
Bei einem Unfall bitten wir Sie, diesen mit Hilfe unseres Schadenservice zu melden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten z.B. in einem Leistungsfall von rechtlicher Bedeutung sind. Insoweit weisen wir Sie auf § 47 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hin.
Im Falle eines Unfalls können Sie Ihre Ansprüche direkt bei uns geltend machen (Direktanspruch).
§ 44 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wonach versicherte Personen, also Sie, Ihre Ansprüche nicht ohne den Versicherungsnehmer (z.B. Stiftung, Vereinsvorstand) geltend machen können, gilt nicht.
Im Leistungsfall können wir unsere fälligen Prämienforderungen nicht mit Ihrem Leistungsanspruch aufrechnen. Dieses Aufrechnungsverbot, nach dem § 35 VVG nicht zur Anwendung kommt, sichert Ihren Leistungsanspruch ab.
Sollte es Entwicklungen geben, die sich auf den Versicherungsschutz durch die Gruppen-Unfallversicherung auswirken (z.B. durch gesetzliche Änderungen oder durch Hinweise des Bundesamts für Finanzdienstleistungen), werden wir Sie über den Versicherungsnehmer (z.B. Ihre Stiftung, Ihr Vereinsvorstand) informieren.
Im Falle einer Beendigung des Gruppen-Versicherungsvertrags (z.B. durch Kündigung/Aufhebung) werden Sie rechtzeitig vor Ablauf durch den Versicherungsnehmer (z.B. Ihre Stiftung, Ihr Vereinsvorstand) informiert.
In diesem Fall lassen wir Sie nicht alleine und sichern Sie gerne mit einem individuellen Unfall-Versicherungsschutz ab.
Im Falle einer Beendigung des Gruppen-Unfallversicherungsvertrags besteht kein Nachhaftungsschutz, d.h. Versicherungsschutz wird nur bis zum Ablauf des Vertrags gewährt.
Wir werden Sie rechtzeitig mit Hilfe des Versicherungsnehmers (z.B. Ihr Arbeitgeber, Ihr Vereinsvorstand) informieren, sodass Sie sich rechtzeitig um Ihre Absicherung kümmern können. In diesem Fall stehen Ihnen unsere persönlichen Berater zur Verfügung. Diese beraten Sie gerne!
Sofern Sie keinen Versicherungsschutz durch den Gruppen-Unfallversicherungsvertrag wünschen, können Sie diesen innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Beitritt widerrufen.
Ihren Widerruf, für den Textform nach § 126 b BGB genügt, können Sie gegenüber dem Versicherungsnehmer (z.B. Ihrer Stiftung, dem Vereinsvorstand) oder uns erklären.
Unabhängig davon können Sie Ihren Beitritt zu Ihrem Gruppen-Unfallversicherungsvertrag kündigen. Über Ihr Kündigungsrecht werden Sie vom Versicherungsnehmer (z.B. Ihre Stiftung, dem Vereinsvorstand) informiert.