Dienstunfähigkeit kann jeden treffen. Nach dem Versorgungsbericht der Bundesregierung vom März 2020 scheidet jeder achte Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst aus. Die Beamtenversorgung und auch die kirchlichen Dienstunfähigkeitsregelungen sehen keine 100%ige Versorgung vor. Häufig stehen bei Dienstunfähigkeit nur 50 - 60% der vorherigen Bezüge zur Verfügung.
Mit unserer Dienstunfähigkeitsversicherung sichern Sie sich eine Rente, die den Verlust Ihrer Dienstbezüge ausgleicht.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Volle Leistung – ab einer Teildienstunfähigkeit von 50%
- Inflationsschutz – und garantierte Rentensteigerung
- Erhöhungsoption, Beitragspause oder Reduzierung – Lebensumstände ändern sich. Passen Sie Ihren Vertrag ganz einfach an, ohne Risikoprüfung! Bei Familiengründung können Sie z. B. Ihren Versicherungsschutz erhöhen. Sie können ebenfalls Ihre Beiträge jederzeit reduzieren oder auch einstellen, um später wieder weiterzumachen.
- Start Police – Sie sind unter 30 Jahre alt und wünschen sich mehr Sicherheit für die Zukunft? Mit unserer Start Police ist dies schon mit kleinen monatlichen Beiträgen möglich. Bei vollem Versicherungsschutz!
- Sicher – wir zahlen auch dann, wenn Sie theoretisch in der Lage wären, einen anderen Beruf auszuüben
Unser Schutz für Pfarrer und Kirchenbeamte
Die Evangelische Kirche und die Katholische Kirche in Deutschland können vom Beamtengesetz abweichende Regelungen erlassen. Analog dem deutschen Beamtenrecht leisten die Versicherer im Raum der Kirchen auch für kirchliche Beamte (auf Lebenszeit, auf Widerruf und auf Probe) im Falle der Dienstunfähigkeit. Ausschlaggebend für die Dienstunfähigkeit sind ausschließlich gesundheitliche Gründe. Hierbei können sich Beamte auf Lebenszeit bis zu einer Grenze von 40% vom Nettoeinkommen absichern, Anwärter bis 1.000€ und Pfarrer können sich bis zu einer Höhe von 1.500€ monatlicher Rente absichern.
Ursachen für Dienstunfähigkeit
Psychische Erkrankungen
Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats
Sonstiges, z.B. Unfälle
Kreislauf-Krankheiten
Krebs
Quelle: 5. Versorgungsbericht der Bundesregierung
Verantwortungsvoll vorsorgen
Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Versicherungsbeiträge legen wir konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Unsere nachhaltigen Kapitalanlagerichtlinien gelten für unser gesamtes Produktportfolio.
Verantwortungsvoll vorsorgen
Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Versicherungsbeiträge legen wir konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Unsere nachhaltigen Kapitalanlagerichtlinien gelten für unser gesamtes Produktportfolio.
Bei einer Teildienstunfähigkeit von 50% erbringen wir die Hälfte der Leistung und befreien Sie von der Pflicht, Beiträge zu zahlen.
Tritt Dienstunfähigkeit ein, muss für den gesamten Vertrag kein Beitrag mehr entrichtet werden.
Bei uns sind Sie auch dann versichert, wenn die Dienstunfähigkeit während des Urlaubs oder einer Dienstreise im Ausland eintritt.
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Erfolgt die Wiederaufnahme der Beitragszahlung innerhalb von 6 Monaten, verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung.
Lebensumstände ändern sich. Passen Sie Ihren Vertrag ganz einfach daran an. Die Erhöhungsoption ermöglicht es Ihnen, Ihre Dienstunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung zu erweitern. Diese Option deckt die häufigsten Gründe ab, die eine Erhöhung erforderlich machen, z. B. Einkommenssteigerung, Heirat oder Geburt eines Kindes. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einmalig die Rente ohne ein bestimmtes Ereignis zu erhöhen.
Die abstrakte Verweisung gehört zu den Klauseln, die mit darüber entscheiden, ob eine Dienstunfähigkeitsrente gezahlt wird oder nicht. Wir verzichten auf diese Klausel. Wir zahlen auch dann, wenn Sie theoretisch in der Lage wären, einen anderen Beruf auszuüben.
Ihr Schutz bleibt automatisch bestehen, auch wenn Sie in einen Dienst mit höherem Risiko wechseln.
Junge Menschen bis einschließlich 30 Jahre profitieren mit der Start Police von besonders niedrigen Einstiegsbeiträgen.
Die Arztanordnungsklausel legt fest, dass der Versicherte allen Anordnungen der Ärzte folgen muss, die eine Verbesserung des Krankheitszustands und eine eventuelle Wiederaufnahme seiner beruflichen Tätigkeit ermöglichen können. Der Versicherer im Raum der Kirchen verzichtet auf diese Klausel. Die Entscheidung über medikamentöse oder auch eingreifende Behandlungen liegt in Ihrer Hand – ohne Gefährdung Ihres Leistungsanspruchs.
Unsere Start Police: Günstige Beiträge für junge Menschen bis 30
Unsere Start Police ermöglicht einen fairen Einstieg in die Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Menschen bis einschließlich 30 Jahre. Sie zahlen in der Startphase besonders niedrige Anfangsbeiträge und genießen dennoch von Anfang an den vollen Versicherungsschutz.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
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