Mit unserer Auslandskrankenversicherung können Sie sorgenfrei in jedes beliebige Land reisen, ohne sich über Ihre Krankenabsicherung Gedanken machen zu müssen. Denn Sie genießen mit unserer günstigen Auslandskrankenversicherung in allen Bereichen die Vorzüge als Privatpatient im Ausland. Nutzen Sie unsere Leistungen, wie den umfassenden Schutz rund um die Uhr, günstige Beiträge ohne versteckte Kosten und die Sicherheit, dass im Schadensfall kein Selbstbehalt anfällt. Ihre Gesundheit ist ihr wertvollstes Gut, auch im Ausland.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
Unsere umfassenden Leistungen sichern Ihnen und Ihrer Familie im Notfall die medizinische Versorgung, wo immer Sie sich befinden. Verlassen Sie sich auf schnelle Hilfe und erstklassige Betreuung rund um die Uhr, damit Sie Ihre Reisen unbeschwert genießen können.
- Weltweite Abdeckung
- 24/7-Notfall-Hotline
- Keine Selbstbeteiligung
- Rücktransport in die Heimat
- Kinderbetreuung
- Ohne Altersbeschränkung
Inhaltsverzeichnis
Unsere Tarife der Auslandskrankenversicherung im Überblick
Reisen bis 56 Tage
- Keine Selbstbeteiligung
- Weltweiter Geltungsbereich
Vertragslaufzeit:
1 Jahr mit automatischer Verlängerung
Reisedauer:
bis zu 56 Tage je Reise
alle Auslandsreisen eines Jahres
Langzeitreise bis 365 Tage
- Keine Selbstbeteiligung
- Weltweiter Geltungsbereich
Vertragslaufzeit
Versicherung endet automatisch, je nach gewählter Reisedauer
Reisedauer:
57 bis maximal 365 Tage
Was kostet die Auslandskrankenversicherung?
Single, 33 Jahre, Kurzurlaub für nur 16,30 € im Jahr
Familie, 2 Kinder, Kurzurlaub für nur 37,10 € im Jahr
Rentnerin, 67 Jahre, Kurzurlaub für nur 26,40 € im Jahr
Single, 25 Jahre, Langzeitreise (weltweit, ohne USA & Kanada), für nur 131,10 € für 57 Tage
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Die Leistungen Ihrer Auslandskrankenversicherung im Detail
Unsere Reisekranken-Versicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz auf Reisen in jedes Land der Welt. Egal, ob Sie geschäftlich unterwegs sind, Urlaub machen oder eine längere Reise planen, unsere Versicherung stellt sicher, dass Sie im Krankheitsfall bestens versorgt sind. Dies ist besonders wichtig in Ländern mit hohen medizinischen Kosten oder in Regionen, in denen die medizinische Infrastruktur weniger entwickelt ist. Unsere Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor unerwarteten Ausgaben und ermöglicht Ihnen, sich ausschließlich auf Ihre Reise zu konzentrieren, ohne sich Sorgen um mögliche gesundheitliche Risiken machen zu müssen.
Hier macht sich Ihre Auslandskrankenversicherung bezahlt
Als engagierte Gemeindemitarbeiterin reisen Sie oft in abgelegene Gebiete, um Menschen zu helfen. Dank unserer Auslandskrankenversicherung sind Sie immer abgesichert, egal in welchem Land Sie unterwegs sind.
Unsere 24/7-Notfall-Hotline steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung, um medizinische Beratung und sofortige Unterstützung im Notfall zu bieten. Ob Sie mitten in der Nacht plötzlich erkranken oder einen Unfall haben, unsere Hotline ist jederzeit erreichbar. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie in einer stressigen oder unsicheren Situation nicht allein sind. Unsere Experten helfen Ihnen, die richtigen Schritte zu unternehmen, sei es durch die Organisation eines Arztbesuchs, die Bereitstellung von Informationen zu lokalen medizinischen Einrichtungen oder die Koordination eines Rücktransports nach Hause. Mit unserer 24/7-Notfall-Hotline können Sie beruhigt reisen, in dem Wissen, dass Sie jederzeit auf professionelle Hilfe zählen können, egal wo Sie sich gerade aufhalten.
Bei unserer Auslandskrankenversicherung fallen für Sie im Schadenfall keine zusätzlichen Kosten an. Alle medizinischen Ausgaben werden vollständig übernommen, sodass Sie sich keine Sorgen über finanzielle Belastungen machen müssen. Dieser umfassende Schutz ohne Selbstbehalt bedeutet, dass Sie sich im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls ausschließlich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Es gibt keine versteckten Kosten oder komplizierten Abrechnungen, die Sie belasten könnten. Unsere Versicherung deckt alle anfallenden Kosten, von Arztbesuchen über Krankenhausaufenthalte bis hin zu Medikamenten. Dies macht unsere Auslandskrankenversicherung zu einer sorgenfreien Lösung für alle, die sicherstellen möchten, dass sie im Ausland rundum abgesichert sind.
Hier macht sich Ihre Auslandskrankenversicherung bezahlt
Während Ihres Skiurlaubs erleiden Sie einen Unfall. Mit unserer Reisekranken-Versicherung müssen Sie sich keine Sorgen um zusätzliche Kosten machen, da alle medizinischen Ausgaben vollständig übernommen werden.
Unsere Auslandskrankenversicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz, der sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen abdeckt. Dies schließt Arztbesuche, Operationen und Krankenhausaufenthalte ein. Darüber hinaus sind auch schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Schwangerschafts- und Entbindungskosten weltweit abgedeckt. Egal, ob Sie eine einfache medizinische Konsultation benötigen oder eine komplexe Behandlung erforderlich ist, unser Versicherungsschutz sorgt dafür, dass Sie die optimale Versorgung erhalten. Wir decken Notfallbehandlungen ab, um sicherzustellen, dass Sie in jeder Situation gut geschützt sind. Mit unserem umfassenden Versicherungsschutz können Sie sicher sein, dass Ihre Gesundheit immer an erster Stelle steht, egal wo auf der Welt Sie sich befinden.
Hier macht sich Ihre Auslandskrankenversicherung bezahlt
Im Familienurlaub, erleidet Ihr Kind im Pool eine Platzwunde am Kopf, die im Krankenhaus versorgt werden muss. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt auch diese medizinische Versorgung.
Sollte eine medizinische Behandlung im Ausland nicht ausreichend sein, übernimmt unsere Reisekranken-Versicherung die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland. Dies stellt sicher, dass Sie zu Hause die bestmögliche Versorgung erhalten. Der medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport wird von uns organisiert und finanziert, sodass Sie und Ihre Familie sich keine Sorgen um die hohen Kosten machen müssen. Diese Leistung ist besonders wichtig, wenn spezialisierte Behandlungen oder langfristige medizinische Betreuung erforderlich sind, die im Ausland nicht verfügbar sind.
Im Falle eines Unfalls oder einer plötzlichen Erkrankung im Ausland übernehmen wir die Kosten für Suche, Rettung und Bergung bis zu 10.000 Euro. Dadurch erhalten Sie in einer Notsituation schnell und effizient Hilfe. Ob Sie bei einer Wanderung in den Bergen verunglücken oder bei einem Tauchgang vermisst werden, unsere Versicherung sorgt dafür, dass die notwendigen Rettungsmaßnahmen eingeleitet werden können. Diese Absicherung bietet Ihnen und Ihren Angehörigen die Sicherheit, dass Sie im Ernstfall nicht allein gelassen werden und professionelle Hilfe zur Verfügung steht.
Hier macht sich Ihre Auslandskrankenversicherung bezahlt
Auf einer Wanderung in den österreichischen Alpen verunglücken Sie schwer. Unsere Versicherung übernimmt die Kosten für Suche und Rettung bis zu 10.000 Euro, z. B. einen Helikoptereinsatz, damit Sie schnellstmöglich Hilfe erhalten.
Unsere Auslandskrankenversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre Auslagen schnell und unkompliziert zurückerstattet bekommen. Einfache und transparente Prozesse garantieren, dass Sie Ihre Erstattungen ohne unnötige Verzögerungen erhalten. Sie müssen lediglich die erforderlichen Belege einreichen, und wir kümmern uns um den Rest. Mit unserer Versicherung sind Ihre Ausgaben zügig und zuverlässig abgedeckt.
Verantwortungsvoll vorsorgen
Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Versicherungsbeiträge legen wir konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Unsere nachhaltigen Kapitalanlagerichtlinien gelten für unser gesamtes Produktportfolio.
Verantwortungsvoll vorsorgen
Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Versicherungsbeiträge legen wir konsequent nach strengen ethischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitskriterien an. Unsere nachhaltigen Kapitalanlagerichtlinien gelten für unser gesamtes Produktportfolio.
Auslandskrankenversicherung für Familien
Die Ansprüche von Familien stehen für uns noch mehr im Mittelpunkt:
- Unterkunft und Verpflegung der Kinder im Krankenhaus, wenn die mitreisenden Erwachsenen stationär behandelt werden,
- Übernahme der An- und Abreisekosten für einen Krankenbesuch der Eltern, wenn allein reisende Kinder länger als fünf Tage im Krankenhaus bleiben müssen,
- Übernahme der Kosten für eine Begleitperson beim Rücktransport nach Deutschland:
- grundsätzlich bei Kindern oder Versicherten mit Mobilitätseinschränkung
- in allen anderen Fällen, wenn die Begleitung
- medizinisch erforderlich,
- behördlich angeordnet oder
- durch das Transportunternehmen vorgeschrieben ist
- Übernahme der Kosten für die Betreuung von Kindern, wenn die Eltern sie wegen eigener/m Krankheit/ Unfall/ Tod nicht betreuen können.
- Einfache Möglichkeit zur „Kindernachversicherung“, wenn während der Reise ein Kind geboren wird.
Unsere Versicherung übernimmt die Kosten für die Betreuung von Kindern, wenn die Eltern wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht in der Lage sind, sich um sie zu kümmern. Dies gilt sowohl für kurzfristige Betreuungsnotwendigkeiten als auch für längere Krankenhausaufenthalte der Eltern. Wir stellen sicher, dass Ihre Kinder in einer sicheren und fürsorglichen Umgebung betreut werden, während Sie sich auf Ihre eigene Genesung konzentrieren. Diese Leistung ist besonders wertvoll, um sicherzustellen, dass Ihre Familie auch in schwierigen Zeiten gut versorgt ist. Unsere umfassende Unterstützung bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Kinder immer in guten Händen sind.
Wenn allein reisende Kinder länger als fünf Tage im Krankenhaus bleiben müssen, übernehmen wir die An- und Abreisekosten für einen Krankenbesuch der Eltern. Diese Leistung stellt sicher, dass Eltern bei ihren Kindern sind, um sie in schwierigen Zeiten zu unterstützen.
Hier macht sich Ihre Auslandskrankenversicherung bezahlt
Ihr Kind ist auf einem Schüleraustausch in Frankreich und muss ins Krankenhaus. Unsere Versicherung deckt die An- und Abreisekosten für einen Elternbesuch, um sicherzustellen, dass Ihr Kind nicht allein ist und familiäre Unterstützung erhält.
Weiten Sie Ihre Auslandskrankenversicherung für insgesamt 37,10 Euro * im Jahr ganz einfach auf Ihre gesamte Familie aus. Dazu gehören:
- Ehe- oder Lebenspartner/Lebensgefährte
- Unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr
Versicherungsschutz besteht natürlich auch, wenn Sie getrennt verreisen.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Tipps für Reisen in die USA, Kuba und Russland
USA: Setzen Sie sich vor Reiseantritt mit uns in Verbindung. Sie erhalten von uns nützliche Informationen.
Kuba und Russland: Bei der Einreise oder der Beantragung eines Visums muss jeder einen gültigen Auslandskrankenversicherung vorweisen. Hierfür stellen wir Ihnen gerne eine Versicherungsbestätigung aus.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Auslandskrankenversicherung.
Sinnvolle Ergänzungen zur Auslandskrankenversicherung
Ergänzen Sie Ihren Schutz durch weitere Krankenzusatzversicherungen. Dabei bestimmen Sie selbst, welche Leistungen Sie zusätzlich versichern möchten. Sie haben die Freiheit, Ihren Schutz entsprechend Ihren Wünschen und Bedürfnissen anzupassen.
Unsere Empfehlung als perfekte Ergänzung zur Auslandskrankenversicherung
Die Zeitschrift Finanztest bewertet in der Mai 2024 Ausgabe unsere Auslandkrankenversicherung mit „sehr gut“!
FAQ – Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
Wir stehen Ihnen mit unserem 24h-Kontakt an 365 Tagen im Jahr mit Rat und Tat zur Seite.
Sie wählen einfach die +49 69 6655533** – wir helfen Ihnen weiter.
Mit uns abstimmen müssen Sie auf alle Fälle die Vorgehensweise bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus bzw. einem Unfall und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport. Nur durch den Kontakt mit unserer Notrufzentrale stellen Sie sicher, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden. Abrechnungen für ambulante Leistungen, z. B. für einen Arztbesuch oder Medikamente, können Sie vorab verauslagen und später bei uns nach Vorlage bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (falls vorhanden) mit dem Abrechnungsbescheid zur Kostenerstattung einreichen.
Damit wir Ihre Ausgaben ersetzen können, achten Sie bitte darauf, dass der behandelnde Arzt auf seiner Rechnung folgende Angaben vermerkt:
- Name und Anschrift des Leistungserbringers,
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der behandelten Person,
- Bezeichnung der Krankheiten (Diagnosen),
- Art der Leistungen und
- die Daten der Behandlung.
Senden Sie bitte nach Beendigung der Reise die Originalrechnungen mit entsprechenden Zahlungsnachweisen und Reisedauernachweisen an die
VRK Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen, Doktorweg 2 - 4, 32752 Detmold
Bei vorheriger Inanspruchnahme einer anderen Versicherung bitten wir Sie, uns die Rechnungskopie mit Original-Erstattungsvermerk einzureichen.
Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.
Der Versicherungsschutz gilt auf privaten und beruflichen Reisen, rund um die Uhr, weltweit. Bei unserem Langzeit-Versicherungsschutz haben Sie die Wahl mit oder ohne Aufenthalt in USA und Kanada. Nicht als Ausland gelten Deutschland sowie die Länder, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat.
Sie können eine Auslandskrankenversicherung für Reisen bis maximal 56 Tage abschließen. Der Versicherungsschutz gilt dann für jeden Auslandsaufenthalt für maximal 56 Tage pro Reise. Der Versicherungsschutz tritt automatisch ein, sobald Sie Deutschland verlassen. Der Versicherungsschutz von 56 Tagen pro Auslandsaufenthalt beginnt mit jedem Auslandsaufenthalt von Deutschland aus erneut.
Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vor Ablauf Ihres individuellen Versicherungsjahres schriftlich gekündigt wird. Möchten Sie länger als 56 Tage verreisen? Dann haben Sie mit der Langzeit-Auslandskrankenversicherung für eine einzelne Reise bis maximal 365 Tage den richtigen Partner an Ihrer Seite.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Langzeit-Auslandskrankenversicherung zum vereinbarten Termin, aber nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Sie müssen den Vertrag daher nicht kündigen.
Unser privater Krankenschutz begleitet Sie auf jeder Auslandsreise. Genießen Sie oder Ihre ganze Familie unseren praktischen, umfassenden und komfortablen Versicherungsschutz und Service. Ihr erster Schritt in einen sorgenfreien Urlaub.
Ihr privater Schutz
Bei Zahnschmerzen, Krankheit oder nach einem Unfall werden Sie als Privatpatient behandelt. Wir zahlen den Facharzt, das Krankenhaus und die Heil- und Hilfsmittel, die Sie brauchen, um gesund zu werden. Wir organisieren auch den Rettungsflug nach Deutschland, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
24h-Kontakt
Die Mitarbeiter unseres Service-Telefons helfen Ihnen im Notfall weiter. Sie nennen Ihnen z. B. einen deutsch- oder englischsprachigen Arzt vor Ort. Wählen Sie einfach +49 69 6655533** – wir helfen Ihnen!
Die Ländervorwahl für Deutschland kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.
Sie genießen Versicherungsschutz über die vereinbarte Vertragsdauer. Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle –
- mit dem Ende Ihres Auslandsaufenthalts;
- zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Vertrag endet.
Ihr Versicherungsschutz verlängert sich über diesen Zeitraum hinaus, wenn und solange die Behandlung im Ausland fortgesetzt werden muss, weil Ihnen eine Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Nein! Unsere Auslandskrankenversicherung schließen Sie immer ohne Selbstbeteiligung ab.
Folgende Regelungen gelten:
- Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht: Es besteht Versicherungsschutz, aber die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten im Rahmen der Krankenversorgung des Gastlandes lediglich zu der Höhe, die Sie auch im Inland erstattet hätte. So können erhebliche Eigenbehalte entstehen.
- Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht: Es besteht kein Versicherungsschutz und somit kein Leistungsanspruch.
In beiden Fällen können für Sie zum Teil beträchtliche Kosten entstehen bzw. Restkosten verbleiben. Außerdem übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keine Kosten für einen Rücktransport. Genau hier springt die Auslandskrankenversicherung für Sie ein.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Kranken-Vollversicherung, die für alle Versicherungsunternehmen gültig sind, ist geregelt:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung in Europa. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere 2 Monate.
Mit der Kranken-Vollversicherung der VRK Krankenversicherung genießen Sie ohne besondere Vereinbarung bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland bis zu 2 Monaten Versicherungsschutz! Solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes antreten kann, besteht Versicherungsschutz sogar über die zwei Monate hinaus, längstens bis zur Transportfähigkeit der versicherten Person.
Darüber hinaus sollten Sie als privat Versicherte(r) Ihren Vollversicherungstarif genau prüfen, denn:
- Der Rücktransport ist nicht automatisch in jedem Tarif mitversichert.
- Auch eventuelle Selbstbehalte aus der Vollkostenversicherung wirken sich auf die Auslandserstattung nicht aus, wenn eine Auslandskrankenversicherung besteht.
- Mit der Erstattung der Rechnungen im Rahmen der Auslandskrankenversicherung sichern Sie Ihre Beitragsrückerstattung aus der Vollkostenversicherung, sollten Sie keine weiteren Rechnungen zu Behandlungen in Deutschland einreichen.
- Mit der Auslandskrankenversicherung entlasten Sie Ihre eigentliche Krankenversicherung und sichern sich gleichzeitig darüberhinausgehenden sinnvollen Schutz auf Auslandsreisen zu günstigen Preisen.
- Sind nur die allgemeinen Krankenhausleistungen in Ihrer Vollversicherung versichert, entstehen bei Krankenhausbehandlungen im Ausland unter Umständen große Lücken.
Auch Ihre Reisekosten können Sie online einfach und bequem über unsere Homepage absichern.
Wir möchten Ihnen auch in Zukunft kostengünstige Produkte anbieten. Deshalb möchten wir unsere Verwaltungskosten möglichst geringhalten. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, dass die Beitragszahlung in der Auslandskrankenversicherung ausschließlich mittels Lastschrifteinzugsverfahren möglich ist. Wir buchen die Beiträge bequem von Ihrem Konto ab – Sie müssen also keine Überweisung veranlassen.
Die Antragsstellung kann auch sehr kurzfristig online erfolgen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Antragsstellung immer vor Reiseantritt von Deutschland aus erfolgen muss. Als Zeitpunkt der Antragsstellung gilt der Antragseingang bei der VRK Krankenversicherung. Die Antragsstellung vom Ausland aus ist nicht möglich. Wir empfehlen bei einem zeitnahen Reisetermin den Abschluss über unseren Online-Tarifrechner.
Personen mit einem Wohnsitz im Ausland versichern wir in diesem Bereich nicht.
Unser Tipp: Wenden Sie sich an einen Versicherer in Ihrem Wohnland.
Beitragsbeispiele:
16,30 Euro inkl. Versicherungssteuer: Altenpflegerin, Single, 58 Jahre, Jahresvertrag für Reisen bis 56 Tage je Reise.
37,10 Euro inkl. Versicherungssteuer: Eltern (beide 34 Jahre alt) mit Kind (14 Jahre alt), Jahresvertrag für Reisen bis 56 Tage je Reise.