Eine moderne Wohnsiedlung.
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Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflicht­versicherung

Für z. B. nur 44 Euro * im Jahr

  • 15 Mio. Euro Deckungssumme
  • Schutz vor Umweltschäden (Öl-/Gastanks)
  • Inklusive Photovoltaik- und Solaranlagen
Persönliche Beratung

Als Haus- und Grundstückseigentümer stehen Sie vor vielfältigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die Instandhaltung, Beleuchtung und Winterdienst sind nur einige davon. Doch was passiert, wenn ein Passant auf dem vereisten Gehweg vor Ihrem Haus stürzt? Nach dem Gesetz haften Sie in vollem Umfang für den ent­standenen Schaden. Selbst als Inhaber eines Öltanks können Sie haft­bar ge­macht werden, ohne eigenes Ver­schulden. Daher ist eine um­fassende Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­ver­sicherung un­verzicht­bar. Diese Ver­sicherung schützt Sie existenziell vor finanziellen Be­lastungen durch Schaden­ersatz­forderungen. Die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht ist ein “Muss” für jeden Haus- und Grund­eigentümer – besonders für Vermieter.

Falls Sie bereits bei uns eine Privat-Haftpflichtversicherung haben, ist Ihr selbst­genutztes Ein­familien­haus und auch Ihre dazu­gehörige vermietete Einlieger­wohnung hierüber ab­gesichert. Eine separate Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht ist dann nicht erforderlich.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und lassen Sie sich um­fassend zum passenden Versicherungs­schutz für Ihr Eigentum beraten.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

Unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie u. a.

  • Verkehrssicherungspflichten
    Haftungsansprüche von Dritten bei Unfällen auf Ihrem Grundstück
  • Gewässerschäden
    Schadenersatzansprüche Dritter bei Leckagen und Umweltschäden auf Ihrem Grundstück
  • Photovoltaik oder Solaranlagen
    Schützt Sie als Inhaber bestimmter fest mit dem Versicherungsgrundstück verbundener Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor Haftungsansprüchen Dritter

Nachhaltig gut versichert

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

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VRK Höchste nachhaltigkeit

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Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

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Inhaltsverzeichnis

Leistungen zur Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflicht­versicherung

Leistungen

zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Photovoltaik oder Solaranlagen

Als Inhaber von Photovoltaik- oder Solaranlagen oder Balkonkraftwerke (unabhängig von der Größe), sofern diese am Gebäude (Dach oder Fassade) installiert sind. Ist die Anlage auf dem Boden installiert, darf die Modul-Fläche maximal 200 m² betragen.

Schutz für Bauherren

Sie bauen an, aus oder um? Als privater Bau­herr eines Bau­vor­habens auf dem Ver­sicherungs­grund­stück haben Sie Versicherungs­schutz bis zu einer Bau­summe von 150.000 Euro. Das gilt auch, wenn die Bau­arbeiten in privater Eigen­leistung aus­geführt werden.

Versicherungssumme

  • 15 Mio. Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögens­schäden, schützt vor Schadens­ersatz­ansprüchen mit existenziellen Folgen
  • Unsere Fachleute prüfen im Schaden­fall, ob der Anspruch­steller im Recht ist und in welcher Höhe eine Ver­pflichtung zum Schaden­ersatz besteht und leisten Ersatz in Geld
  • Ist der Anspruch un­berechtigt, weisen wir diesen für Sie zurück, notfalls auch vor Gericht

Weitere Leistungen

  • Schäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen
  • Verletzung von Verkehrs­sicherungs­pflichten, beispiels­weise bauliche Instand­haltung, Räum- und Streupflicht oder Beleuchtungs­pflicht (auch, wenn durch Miet-, Pacht- oder Leihvertrag übernommen)
  • Bei Gewässer­schäden, z. B. durch Heiz­öl­tanks
Hier macht sich Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflicht­versicherung bezahlt
Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflicht­versicherung

Hier macht sich die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht­versicherung bezahlt:

Stolperunfall auf einem Gehweg
Grundstückseigentümer haben die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass der Gehweg vor dem Grundstück sicher und gepflegt ist. Wenn jedoch ein Passant aufgrund eines Schlaglochs oder einer Unebenheit auf dem Gehweg stolpert und sich verletzt, kann der Grundstückseigentümer für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. In diesem Fall würde Ihre VRK Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Schaden des Verletzten abdecken, einschließlich der medizinischen Kosten, Schmerzensgeldansprüche und etwaiger Einkommensausfälle.

Enkelin spielt mit ihrer Oma auf einer Wiese vor einem großen Wohnhaus

Vorteile einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Ihnen einen umfassenden finanziellen Schutz vor Schadensersatzansprüchen, eine Haftung auch ohne eigenes Verschulden und Schutz vor den finanziellen Folgen von Umweltschäden. Dadurch können Sie sich als Eigentümer oder Verantwortlicher für ein Grundstück oder Gebäude vor den finanziellen Risiken und Belastungen schützen.

Enkelin spielt mit ihrer Oma auf einer Wiese vor einem großen Wohnhaus

Vorteile einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Ihnen einen umfassenden finanziellen Schutz vor Schadensersatzansprüchen, eine Haftung auch ohne eigenes Verschulden und Schutz vor den finanziellen Folgen von Umweltschäden. Dadurch können Sie sich als Eigentümer oder Verantwortlicher für ein Grundstück oder Gebäude vor den finanziellen Risiken und Belastungen schützen.

Finanzieller Schutz vor Schadensersatzansprüchen:
Die Haus- und Grundbesitzer­haft­pflicht­versicherung bietet Ihnen existenziellen finanziellen Schutz vor Schadens­ersatz­ansprüchen. Wenn aufgrund von Personen- oder Sach­schäden auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Gebäude Schadens­ersatz­ansprüche gestellt werden, übernimmt die Ver­sicherung die Kosten für die Regulierung dieser Ansprüche. Dadurch werden Sie vor finanziellen Be­lastungen geschützt, die durch Schaden­ersatz­leistungen und rechtliche Auseinander­setzungen entstehen können.

Haftung auch ohne eigenes Verschulden:
Gemäß der Verkehrs­sicherungs­pflicht sind Sie als Eigentümer oder Verantwortlicher für ein Grund­stück oder Gebäude dazu verpflichtet, mögliche Gefahren­quellen zu erkennen und Maß­nahmen zur Vermeidung von Schäden zu ergreifen. Falls dennoch Schäden auftreten und Dritte Schadens­ersatz­ansprüche stellen, greift die Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflicht­versicherung und übernimmt die Haftung auch ohne ei­genes Ver­schulden.

Schutz vor Umweltschäden:
Wenn es auf Ihrem Grund­stück beispiels­weise zu einer Öl- oder Chemikalien­ver­schmutzung kommt, können hohe Kosten für die Beseitigung und Sanierung entstehen.

Jahresbeiträge zur Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflicht­versicherung

Wohnhäuser
Grundbeitrag für Ein- und Zweifamilienhäuser 44,00 €
Zusatzbeitrag für jede weitere Wohnung 27,50 €
Zusatzbeitrag je angefangene 100 m2 beruflich/betrieblich/gewerblich genutzter Gebäudefläche (einschließlich Nebengebäude) 66,00 €

Die nicht versicherbaren Berufe/Betriebe/Gewerbe finden Sie im Antrag; bei nicht überwiegend privater Nutzung ist keine Versicherung möglich.

Unbebaute Grundstücke
Bis 2.000 m² Fläche 22,00 €
Über 2.000 m² Fläche je angefangene 100 m2 0,77 €
Mindestbeitrag für Grundstücke über 2.000 m² Fläche 30,80 €

Als „unbebaut“ gelten auch Grundstücke mit Bauten, in denen sich keine Wohnungen befinden und deren Grundfläche insgesamt nicht größer als 50 m2 ist – z. B. Garagen, Carports, Gartenhäuser, Geräteschuppen, Scheunen, Hundezwinger, Pferdeboxen, Stallungen, Holzunterstände.

Welche Objekte werden versichert?

Für Inhaber bestimmter Immobilien bietet bereits unsere Privat-Haftpflichtversicherung Schutz. Lesen Sie hier, für welche Objekte die Privat-Haftpflichtversicherung einspringt und wo die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht benötigt wird bzw. kein Versicherungsschutz vereinbart werden kann.

Selbst bewohntes Einfamilienhaus

In der Privat-Haftpflichtversicherung ist ein in Deutschland liegendes, vom VN (Versicherungs­nehmer) selbst­bewohntes und aus­schließlich zu Wohnzwecken genutztes (häusliches Arbeitszimmer spielt keine Rolle) Ein­familien­haus versichert.

Nicht selbst bewohntes Einfamilienhaus

Sind Sie Eigentümer eines Einfamilienhauses, das Sie nicht selbst bewohnen (sondern vermieten), so kann Ihre gesetzliche Haftpflicht nur über die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Einfamilienhaus, mit Einliegerwohnung

Das Haft­pflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz eines Einfamilien­hauses mit Einlieger­wohnung (von Ihnen zu Wohnzwecken genutzt; häusliches Arbeitszimmer spielt keine Rolle) ist in unserer Privat-Haftpflicht­versicherung Basis und Classic mitversichert. Ist die Einlieger­wohnung vermietet, versichern wir das Risiko aus der Vermietungin der Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS. Dies gilt nur für Einfamilien­häuser mit vermieteter Einlieger­wohnung. Für andere Objekte (z. B. Zweifamilienhaus mit selbst­genutzter oder vermieteter Einliegerwohnung) ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht­versicherung erforderlich.

Zweifamilienhaus

In der Privat-Haftpflichtversicherung ist ein in Deutschland liegendes Zweifamilienhaus unter folgenden Voraussetzungen mitversichert: Das Zweifamilienhaus

  • ist in Ihrem Eigentum oder gehört Ihrem oder Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin oder Ihren mitversicherten Kindern,
  • wird ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt (häusliches Arbeitszimmer spielt keine Rolle) und
  • wird neben Ihnen als Versicherungsnehmer ausschließlich von mitversicherten Personen oder Familienangehörigen bewohnt.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder handelt es sich um ein anderes Objekt (z. B. Zweifamilienhaus mit selbstgenutzter oder vermieteter Einliegerwohnung), ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich.

Mehrfamilienhaus

Für ein Mehrfamilienhaus ist immer die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich (bei einem Zweifamilienhaus siehe vorhergehenden Punkt), unabhängig davon, ob Sie selbst in diesem Mehrfamilienhaus wohnen.

Mehrfamilienhaus nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Das gilt auch, wenn das Mehrfamilienhaus nach dem Wohnungseigentumsgesetz errichtet worden ist. In diesem Fall erstreckt sich der Versicherungsschutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung auf Schäden, die durch das Gemeinschaftseigentum ver­ur­sacht werden. Für Schäden durch Ihr Sonder­eigentum ist die Privat-Haftpflicht­versicherung zuständig.

Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung ist Teil einer Wohn­eigentums­anlage und kann nicht einzeln in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht­versicherung versichert werden. Das bedeutet, dass nur die Gemeinschaft der Wohnungs­eigen­tümer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht­ver­sicherung abschließen kann.

Besonderheiten

  • Sind Sie Eigentümer einer vermieteten Eigentums­wohnung in einem Mehr­familienhaus? Für das Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht-Risiko, z. B. Ansprüche eines Dritten, der im Winter vor dem Haus auf dem un­geräumten Geh­weg ausrutscht, ist eine gesonderte Haus- und Grund­besitzer­haftpflicht­versicherung erforderlich. Diese Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht­versicherung wird in der Regel von der Eigentümer­gemeinschaft abgeschlossen. Über die Privat-Haftpflicht­versicherung Classic PLUS kann zusätzlich das sogenannte "Vermieter-Risiko", also Ansprüche des Mieters gegen Sie als Vermieter, versichert werden.
  • Vermieten Sie eine Einlieger­wohnung in seinem selbstbewohnten privat genutzten Einfamilienhaus?
    In diesem Fall ist keine gesonderte Haus- und Grund­besitzer-Haftpflicht­versicherung erforderlich - es reicht unsere Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS aus. Sie sind hier als Eigentümer und Vermieter umfassend abgesichert.

Weitere Versicherungsmöglichkeiten

Sie haben ein Grundstück oder Wohnhaus, welches nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, oder Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke? (z. B. Wald) Hierfür können wir selbst keinen Versicherungsschutz bieten. Bitte kontaktieren Sie Ihren Kontakt vor Ort um alternative Versicherungsmöglichkeiten über unseren Partner zu erhalten.

Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

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Persönliche Beratung

Deckungs- und Leistungsumfang

Welche Schäden sind abgedeckt?

  • Personen- und Sachschäden: Die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung deckt Schäden ab, die Dritten auf Ihrem Grund­stück oder in Ihrem Gebäude zugefügt werden. Dies umfasst sowohl Personen­schäden wie zum Beispiel Stürze oder Verletzungen, als auch Sach­schäden, wie Beschädigungen an Eigentum von Besuchern oder Nachbarn
  • Vermögensschäden: Falls einem Dritten auf Ihrem Grund­stück rein finanzielle Einbußen entstehen und Sie den Schaden zu ver­antworten haben, werden diese ebenfalls von der Versicherung ab­gedeckt. Zum Beispiel, wenn ein Unter­nehmer aufgrund eines Unfalls auf Ihrem Grund­stück Verluste erleidet
  • Umweltschäden: Die Haus- und Grund­besitzer­haft­pflicht­versicherung über­nimmt auch Kosten, im Zusammen­hang mit Umweltschäden, wie beispiels­weise Öl- oder Chemikalien­verschmutzungen

Welche Leistungen werden erbracht?

  • Prüfung der Schaden­ersatzansprüche: Wir prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachten Schaden­ersatz­ansprüche berechtigt sind
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche: Unberechtigte Schaden­ersatz­ansprüche lehnen wir für Sie ab und über­nehmen die Kosten für rechtliche Auseinander­setzungen
  • Finanzielle Entschädigung: Berechtigte Schaden­ersatz­ansprüche begleichen wir. Wir über­nehmen die Kosten für Schaden­ersatz­leistungen, wie zum Beispiel Arztkosten, Reparatur­kosten oder Schmerzens­geld­zahlungen

Für wen ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht sinnvoll?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für alle relevant, die Eigentum oder Verantwortung für Grundstücke oder Gebäude tragen. Dies sind insbesondere:

Vermieter von Wohnungen und Häusern:
Als Vermieter von Wohnungen und Häusern tragen Sie eine besondere Verantwortung. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet Schadenersatz, wenn jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt und Sie diesen Schaden z. B. durch Fahrlässigkeit zu verantworten haben. Dies umfasst beispielsweise Personen- und Sachschäden, die durch mangelhafte Instandhaltung oder nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen verursacht werden könnten.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern:
Als Eigentümer von Mehrfamilienhäusern tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand des gesamten Gebäudes. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen von Mietern, Besuchern oder weiteren Personen, wenn diese z. B. auf dem Gehweg stürzen.

Privatpersonen mit Grundbesitz:
Auch für Personen, die unbebaute Grundstücke besitzen, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung von Bedeutung. Die Versicherung bietet Ihnen Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen von Besuchern oder sonstigen vertragsfremden Personen. Ist das Grundstück bepflanzt, können ggf. Schäden durch herabfallende Äste an Nachbarobjekten entstehen. Als unbebaut gelten auch Grundstücke mit Bauten, in denen sich keine Wohnungen befinden und deren Grundfläche insgesamt nicht größer als 50 m2 ist – z. B. Garagen, Carports, Gartenhäuser, Geräteschuppen, Scheunen, Hundezwinger, Pferdeboxen, Stallungen, Holzunterstände. Landwirtschaftliche Flächen und Waldstücke benötigen separaten Versicherungsschutz.

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Download: Alle Informationen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

 

 

Weitere Dokumente
Informationsblatt zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht

Was ist nicht abgedeckt?

Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind nicht abgedeckt. Auch Schäden, die durch normale Abnutzung oder mangelnde Instandhaltung entstehen, sind von der Versicherung ausgeschlossen.

Was ist der Unterschied zur Privat­haftpflicht­versicherung?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und die Privathaftpflichtversicherung sind zwei separate Versicherungen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Privatperson schuldhaft anderen zufügen, beispielsweise im Rahmen einer Fahrlässigkeit. Sie greift auch bei Ansprüchen, die im Zusammenhang mit Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum stehen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen von Dritten, die im Zusammenhang mit Ihrem Grundstück oder Ihrem Gebäude stehen.

*Grundbeitrag für Ein- und Zweifamilienhäuser = 44,00 €

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