Als Haus- und Grundstückseigentümer stehen Sie vor vielfältigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die Instandhaltung, Beleuchtung und Winterdienst sind nur einige davon. Doch was passiert, wenn ein Passant auf dem vereisten Gehweg vor Ihrem Haus stürzt? Nach dem Gesetz haften Sie in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Selbst als Inhaber eines Öltanks können Sie haftbar gemacht werden, ohne eigenes Verschulden. Daher ist eine umfassende Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unverzichtbar. Diese Versicherung schützt Sie existenziell vor finanziellen Belastungen durch Schadenersatzforderungen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist ein “Muss” für jeden Haus- und Grundeigentümer – besonders für Vermieter.
Falls Sie bereits bei uns eine Privat-Haftpflichtversicherung haben, ist Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus und auch Ihre dazugehörige vermietete Einliegerwohnung hierüber abgesichert. Eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist dann nicht erforderlich.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und lassen Sie sich umfassend zum passenden Versicherungsschutz für Ihr Eigentum beraten.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
Unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie u. a.
- Verkehrssicherungspflichten
Haftungsansprüche von Dritten bei Unfällen auf Ihrem Grundstück - Gewässerschäden
Schadenersatzansprüche Dritter bei Leckagen und Umweltschäden auf Ihrem Grundstück - Photovoltaik oder Solaranlagen
Schützt Sie als Inhaber bestimmter fest mit dem Versicherungsgrundstück verbundener Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vor Haftungsansprüchen Dritter
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Nachhaltig gut versichert
Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.
Inhaltsverzeichnis
Leistungen zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Leistungen
zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Photovoltaik oder Solaranlagen
Als Inhaber von Photovoltaik- oder Solaranlagen oder Balkonkraftwerke (unabhängig von der Größe), sofern diese am Gebäude (Dach oder Fassade) installiert sind. Ist die Anlage auf dem Boden installiert, darf die Modul-Fläche maximal 200 m² betragen.
Schutz für Bauherren
Sie bauen an, aus oder um? Als privater Bauherr eines Bauvorhabens auf dem Versicherungsgrundstück haben Sie Versicherungsschutz bis zu einer Bausumme von 150.000 Euro. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten in privater Eigenleistung ausgeführt werden.
Versicherungssumme
- 15 Mio. Euro für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, schützt vor Schadensersatzansprüchen mit existenziellen Folgen
- Unsere Fachleute prüfen im Schadenfall, ob der Anspruchsteller im Recht ist und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und leisten Ersatz in Geld
- Ist der Anspruch unberechtigt, weisen wir diesen für Sie zurück, notfalls auch vor Gericht
Weitere Leistungen
- Schäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen
- Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, beispielsweise bauliche Instandhaltung, Räum- und Streupflicht oder Beleuchtungspflicht (auch, wenn durch Miet-, Pacht- oder Leihvertrag übernommen)
- Bei Gewässerschäden, z. B. durch Heizöltanks
Hier macht sich die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bezahlt:
Stolperunfall auf einem Gehweg
Grundstückseigentümer haben die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass der Gehweg vor dem Grundstück sicher und gepflegt ist. Wenn jedoch ein Passant aufgrund eines Schlaglochs oder einer Unebenheit auf dem Gehweg stolpert und sich verletzt, kann der Grundstückseigentümer für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. In diesem Fall würde Ihre VRK Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Schaden des Verletzten abdecken, einschließlich der medizinischen Kosten, Schmerzensgeldansprüche und etwaiger Einkommensausfälle.
Finanzieller Schutz vor Schadensersatzansprüchen:
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Ihnen existenziellen finanziellen Schutz vor Schadensersatzansprüchen. Wenn aufgrund von Personen- oder Sachschäden auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Gebäude Schadensersatzansprüche gestellt werden, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Regulierung dieser Ansprüche. Dadurch werden Sie vor finanziellen Belastungen geschützt, die durch Schadenersatzleistungen und rechtliche Auseinandersetzungen entstehen können.
Haftung auch ohne eigenes Verschulden:
Gemäß der Verkehrssicherungspflicht sind Sie als Eigentümer oder Verantwortlicher für ein Grundstück oder Gebäude dazu verpflichtet, mögliche Gefahrenquellen zu erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden zu ergreifen. Falls dennoch Schäden auftreten und Dritte Schadensersatzansprüche stellen, greift die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung und übernimmt die Haftung auch ohne eigenes Verschulden.
Schutz vor Umweltschäden:
Wenn es auf Ihrem Grundstück beispielsweise zu einer Öl- oder Chemikalienverschmutzung kommt, können hohe Kosten für die Beseitigung und Sanierung entstehen.
Jahresbeiträge zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Wohnhäuser | |
---|---|
Grundbeitrag für Ein- und Zweifamilienhäuser | 44,00 € |
Zusatzbeitrag für jede weitere Wohnung | 27,50 € |
Zusatzbeitrag je angefangene 100 m2 beruflich/betrieblich/gewerblich genutzter Gebäudefläche (einschließlich Nebengebäude) |
66,00 € |
Die nicht versicherbaren Berufe/Betriebe/Gewerbe finden Sie im Antrag; bei nicht überwiegend privater Nutzung ist keine Versicherung möglich.
Unbebaute Grundstücke |
|
---|---|
Bis 2.000 m² Fläche | 22,00 € |
Über 2.000 m² Fläche je angefangene 100 m2 | 0,77 € |
Mindestbeitrag für Grundstücke über 2.000 m² Fläche | 30,80 € |
Als „unbebaut“ gelten auch Grundstücke mit Bauten, in denen sich keine Wohnungen befinden und deren Grundfläche insgesamt nicht größer als 50 m2 ist – z. B. Garagen, Carports, Gartenhäuser, Geräteschuppen, Scheunen, Hundezwinger, Pferdeboxen, Stallungen, Holzunterstände.
Welche Objekte werden versichert?
Für Inhaber bestimmter Immobilien bietet bereits unsere Privat-Haftpflichtversicherung Schutz. Lesen Sie hier, für welche Objekte die Privat-Haftpflichtversicherung einspringt und wo die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht benötigt wird bzw. kein Versicherungsschutz vereinbart werden kann.
Selbst bewohntes Einfamilienhaus
In der Privat-Haftpflichtversicherung ist ein in Deutschland liegendes, vom VN (Versicherungsnehmer) selbstbewohntes und ausschließlich zu Wohnzwecken genutztes (häusliches Arbeitszimmer spielt keine Rolle) Einfamilienhaus versichert.
Nicht selbst bewohntes Einfamilienhaus
Sind Sie Eigentümer eines Einfamilienhauses, das Sie nicht selbst bewohnen (sondern vermieten), so kann Ihre gesetzliche Haftpflicht nur über die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Einfamilienhaus, mit Einliegerwohnung
Das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung (von Ihnen zu Wohnzwecken genutzt; häusliches Arbeitszimmer spielt keine Rolle) ist in unserer Privat-Haftpflichtversicherung Basis und Classic mitversichert. Ist die Einliegerwohnung vermietet, versichern wir das Risiko aus der Vermietungin der Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS. Dies gilt nur für Einfamilienhäuser mit vermieteter Einliegerwohnung. Für andere Objekte (z. B. Zweifamilienhaus mit selbstgenutzter oder vermieteter Einliegerwohnung) ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Zweifamilienhaus
In der Privat-Haftpflichtversicherung ist ein in Deutschland liegendes Zweifamilienhaus unter folgenden Voraussetzungen mitversichert: Das Zweifamilienhaus
- ist in Ihrem Eigentum oder gehört Ihrem oder Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin oder Ihren mitversicherten Kindern,
- wird ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt (häusliches Arbeitszimmer spielt keine Rolle) und
- wird neben Ihnen als Versicherungsnehmer ausschließlich von mitversicherten Personen oder Familienangehörigen bewohnt.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt oder handelt es sich um ein anderes Objekt (z. B. Zweifamilienhaus mit selbstgenutzter oder vermieteter Einliegerwohnung), ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Mehrfamilienhaus
Für ein Mehrfamilienhaus ist immer die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich (bei einem Zweifamilienhaus siehe vorhergehenden Punkt), unabhängig davon, ob Sie selbst in diesem Mehrfamilienhaus wohnen.
Mehrfamilienhaus nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Das gilt auch, wenn das Mehrfamilienhaus nach dem Wohnungseigentumsgesetz errichtet worden ist. In diesem Fall erstreckt sich der Versicherungsschutz der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung auf Schäden, die durch das Gemeinschaftseigentum verursacht werden. Für Schäden durch Ihr Sondereigentum ist die Privat-Haftpflichtversicherung zuständig.
Eigentumswohnung
Eine Eigentumswohnung ist Teil einer Wohneigentumsanlage und kann nicht einzeln in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung versichert werden. Das bedeutet, dass nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen kann.
Besonderheiten
- Sind Sie Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus? Für das Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Risiko, z. B. Ansprüche eines Dritten, der im Winter vor dem Haus auf dem ungeräumten Gehweg ausrutscht, ist eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erforderlich. Diese Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung wird in der Regel von der Eigentümergemeinschaft abgeschlossen. Über die Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS kann zusätzlich das sogenannte "Vermieter-Risiko", also Ansprüche des Mieters gegen Sie als Vermieter, versichert werden.
- Vermieten Sie eine Einliegerwohnung in seinem selbstbewohnten privat genutzten Einfamilienhaus?
In diesem Fall ist keine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich - es reicht unsere Privat-Haftpflichtversicherung Classic PLUS aus. Sie sind hier als Eigentümer und Vermieter umfassend abgesichert.
Weitere Versicherungsmöglichkeiten
Sie haben ein Grundstück oder Wohnhaus, welches nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, oder Land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke? (z. B. Wald) Hierfür können wir selbst keinen Versicherungsschutz bieten. Bitte kontaktieren Sie Ihren Kontakt vor Ort um alternative Versicherungsmöglichkeiten über unseren Partner zu erhalten.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Deckungs- und Leistungsumfang
Welche Schäden sind abgedeckt?
- Personen- und Sachschäden: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Dritten auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Gebäude zugefügt werden. Dies umfasst sowohl Personenschäden wie zum Beispiel Stürze oder Verletzungen, als auch Sachschäden, wie Beschädigungen an Eigentum von Besuchern oder Nachbarn
- Vermögensschäden: Falls einem Dritten auf Ihrem Grundstück rein finanzielle Einbußen entstehen und Sie den Schaden zu verantworten haben, werden diese ebenfalls von der Versicherung abgedeckt. Zum Beispiel, wenn ein Unternehmer aufgrund eines Unfalls auf Ihrem Grundstück Verluste erleidet
- Umweltschäden: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt auch Kosten, im Zusammenhang mit Umweltschäden, wie beispielsweise Öl- oder Chemikalienverschmutzungen
Welche Leistungen werden erbracht?
- Prüfung der Schadenersatzansprüche: Wir prüfen, ob die gegen Sie geltend gemachten Schadenersatzansprüche berechtigt sind
- Abwehr unberechtigter Ansprüche: Unberechtigte Schadenersatzansprüche lehnen wir für Sie ab und übernehmen die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen
- Finanzielle Entschädigung: Berechtigte Schadenersatzansprüche begleichen wir. Wir übernehmen die Kosten für Schadenersatzleistungen, wie zum Beispiel Arztkosten, Reparaturkosten oder Schmerzensgeldzahlungen
Für wen ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist für alle relevant, die Eigentum oder Verantwortung für Grundstücke oder Gebäude tragen. Dies sind insbesondere:
Vermieter von Wohnungen und Häusern:
Als Vermieter von Wohnungen und Häusern tragen Sie eine besondere Verantwortung. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung leistet Schadenersatz, wenn jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt und Sie diesen Schaden z. B. durch Fahrlässigkeit zu verantworten haben. Dies umfasst beispielsweise Personen- und Sachschäden, die durch mangelhafte Instandhaltung oder nicht ausreichende Sicherheitsvorkehrungen verursacht werden könnten.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern:
Als Eigentümer von Mehrfamilienhäusern tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand des gesamten Gebäudes. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen von Mietern, Besuchern oder weiteren Personen, wenn diese z. B. auf dem Gehweg stürzen.
Privatpersonen mit Grundbesitz:
Auch für Personen, die unbebaute Grundstücke besitzen, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung von Bedeutung. Die Versicherung bietet Ihnen Schutz vor möglichen Schadensersatzansprüchen von Besuchern oder sonstigen vertragsfremden Personen. Ist das Grundstück bepflanzt, können ggf. Schäden durch herabfallende Äste an Nachbarobjekten entstehen. Als unbebaut gelten auch Grundstücke mit Bauten, in denen sich keine Wohnungen befinden und deren Grundfläche insgesamt nicht größer als 50 m2 ist – z. B. Garagen, Carports, Gartenhäuser, Geräteschuppen, Scheunen, Hundezwinger, Pferdeboxen, Stallungen, Holzunterstände. Landwirtschaftliche Flächen und Waldstücke benötigen separaten Versicherungsschutz.
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Sinnvolle Ergänzungen zur Wohngebäudeversicherung
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sind nicht abgedeckt. Auch Schäden, die durch normale Abnutzung oder mangelnde Instandhaltung entstehen, sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und die Privathaftpflichtversicherung sind zwei separate Versicherungen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie als Privatperson schuldhaft anderen zufügen, beispielsweise im Rahmen einer Fahrlässigkeit. Sie greift auch bei Ansprüchen, die im Zusammenhang mit Ihrem selbstgenutzten Wohneigentum stehen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen von Dritten, die im Zusammenhang mit Ihrem Grundstück oder Ihrem Gebäude stehen.
*Grundbeitrag für Ein- und Zweifamilienhäuser = 44,00 €