Familie sitzt vor einem Wohnwagen.
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Ihre Versicherung für Wohnmobil und E-Wohnmobil

Die Freiheit gesichert

  • Elementarschäden mitversichert
  • Besonderer Schutz für E-Wohnmobile
  • Markise und Photovoltaikanlage mitversichert

Spontan sein, die Unabhängigkeit genießen und überall dort sein, wo die Natur am schönsten ist: All das ist für viele der Inbegriff eines Urlaubs mit dem Wohnmobil. Mit unserer Wohnmobilversicherung ist auch die Sicherheit mit im Gepäck.

Inhaltsverzeichnis

Besondere Vorteile unserer Versicherung für Wohnmobil, E-Wohnmobil und Hybride

  • Wir ersetzen Schäden durch Naturgefahren, z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Lawinen und Dachlawinen
  • Vorzelt, Markise, Antennenanlage, Fahrradträger und Photovoltaikanlage sind in der Kasko mitversichert, wenn sie fest mit dem Wohnmobil verbunden sind.
  • Schäden durch Brand, Explosion, Kurzschluss sind durch unsere Kaskoversicherung für Wohnmobile mit abgedeckt.
  • Wir tragen die Reparaturkosten bzw. ersetzen Ihnen den Wiederbeschaffungswert im Falle eines Totalschadens.
  • Hoher Versicherungsschutz zu fairen Preisen
  • Für Elektro-Wohnmobile und Hybrid-Wohnmobile erfüllen wir die besonderen Anforderungen an den Versicherungsschutz, so erhalten Sie z.B. über unsere Vollkasko zusätzlichen Rundum-Schutz bis 20.000 Euro für das Herzstück des Fahrzeugs, den Akku.
  • Besonderen Schutz für Ihren Hausrat im Wohnmobil bietet Ihnen unser Camping-Schutz im Rahmen unserer Hausratversicherung.
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Verantwortungsvoll vorsorgen

Ausgezeichnet als „Nachhaltiger Institutioneller Anleger“ seit 2016
Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge legen wir kon­se­quent nach strengen ethi­schen, so­zia­len und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Unsere nach­hal­ti­gen Ka­pi­tal­an­la­ge­richt­li­ni­en gelten für unser gesamtes Pro­dukt­port­fo­lio.

Verantwortungsvoll vorsorgen

Ausgezeichnet als „Nachhaltiger In­sti­tu­tio­nel­ler Anleger“ seit 2016

Ihre Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge legen wir kon­se­quent nach strengen ethi­schen, so­zia­len und öko­lo­gi­schen Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en an. Unsere nach­hal­ti­gen Ka­pi­tal­an­la­ge­richt­li­ni­en gelten für unser gesamtes Pro­dukt­port­fo­lio.

Gestalten Sie den Schutz für Ihr Wohnmobil – sicher und umfassend

Kfz-Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Kaskoversicherung (Teilkasko oder Vollkasko)

Teilkasko: Ersetzt z. B. Schäden an Ihrem Wohnmobil bei Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung.

Vollkasko: Ersetzt zusätzlich zur Teilkasko Schäden an Ihrem Wohnmobil durch Vandalismus oder Unfall, egal wer ihn verursacht hat.

Ihre Kfz-Haftpflicht für das Wohnmobil

Für Schäden, die anderen durch Ihr Wohnmobil entstehen, haften Sie. Darum brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung.

  • Wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung für ein Wohnmobil bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. Bei Personenschäden übernehmen wir dabei maximal 15 Millionen Euro je geschädigte Person und Schadenfall. Unsere Leistungen gehen damit weit über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinaus.
  • Wir sind für Sie da – Wir prüfen die Schadenersatzansprüche, die gegen Sie erhoben werden, kommen für berechtigte Ansprüche auf und wehren unbegründete Ansprüche ab.
  • Unfallfreies Fahren belohnen wir mit attraktiven Beitragssätzen.

Was leistet die Kasko­versicherung (Teilkasko oder Vollkasko) für Ihr Wohnmobil?

Die Kaskoversicherung kommt für Schäden an Ihrem Wohnmobil auf. Vorzelt, Markise, Antennenanlage, Fahrradträger und Photovoltaikanlage – sie sind als fest ein- oder angebaute Fahrzeugbestandteile in der Teil- und Vollkasko mitversichert

Sie erhalten die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert ersetzt.

Die Kaskoversicherung übernimmt zudem viele Kosten, unter anderem sind das die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern, wenn z. B. Ihre Fahr­zeug­schlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls oder durch Raub entwendet werden. Auch übernehmen wir die Kosten für eine Neucodierung Ihres schlüssel­losen Zugangs- und Startsystems, wenn sich unberechtigte Dritte die Zugangsdaten beschafft haben.

Teilkasko-Schutz für Ihr Wohnmobil

Ihr Wohnmobil ist oft im Freien unterwegs und dabei Wind, Regen, Sturm und weiteren Naturgefahren ausgesetzt. Unsere Teilkasko ersetzt viele Schäden an Ihrem Fahrzeug:

  • Naturgewalten: Wir ersetzen Schäden, die z. B. durch Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen* oder Sturm** entstanden sind.
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl sowie Unterschlagung oder Erpressung
  • Brand oder Explosion
  • Zusammenstoß (des Wohnmobils) mit Tieren (z. B. Wildunfall)
  • Bruch der Verglasung (z. B. an der Wind­schutz­scheibe eines Voll­inte­grierten)
  • Kurzschluss an der Verkabelung und Folge­schäden am Wohn­mobil
  • Tierbiss (z. B. durch einen Marder) und Folge­schäden am Wohn­mobil

*

Dachlawinen sind von Gebäudedächern niedergehende Schnee- oder Eismassen.

**

Bei Sturmschäden leisten wir bereits ab Windstärke 7 (das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h).

Unser Extra für Sie bei Schäden durch Glasbruch:

Wir verzichten auf den Abzug einer Selbst­be­teiligung, wenn repariert und nicht aus­getauscht wird! Stimmen Sie hierzu die Werk­statt mit uns ab.

Gemeinsam tragen wir damit zur Schonung von Ressourcen und Umwelt bei.

Die Vollkasko ersetzt:

  • Alles, was auch in der Teilkasko versichert ist.
  • Unfallschäden, egal wer den Unfall verschuldet hat
  • Schäden am Wohnmobil durch Vandalismus
  • Reifenplatzer – ist ein geplatzter Reifen alleinige Schadenursache, sind Schäden am Wohnmobil mitversichert. Dies ist besonders wichtig, weil ein Reifenplatzer aufgrund der Bauweise von Campern schnell zu einem sehr großen Schaden an der Karosserie führen kann.
  • Gespannschäden: Ihr bei uns vollkaskoversichertes Wohnmobil zieht zusätzlich Ihren Wohn­wagen­anhänger oder Ihren Gepäckanhänger? Dann sind gegenseitige Schäden ohne Einwirkung von außen zwischen dem ziehenden Fahrzeug und seinem Anhänger mitversichert. Dazu zählen z.B. Rangier­schäden, Schäden beim An- oder Abhängen sowie Schlinger­schäden.
  • Schäden an Ihrem Wohnmobil durch den Transport auf einem Schiff (z.B. Fährüberfahrt)

Unterwegs mit dem E-Wohnmobil oder dem Hybrid-Wohnmobil?

Ein E-Wohnmobil oder ein Hybrid-Wohnmobil muss, genau wie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen.

Auch kommt die Kaskoversicherung (Vollkasko oder Teilkasko) für dieselben Schäden an einem E-Wohnmobil oder einem Hybrid-Wohnmobil auf wie bei einem Wohn­mobil mit Ver­brennungs­motor. Darüber hinaus gibt es aber im Bereich der Kasko­ver­sicherung besondere An­forderungen an den Ver­sicherungs­schutz, die wir erfüllen. Dies sind z. B.:

  • Ersatz des Akkus: In einem Kasko-Schadenfall nehmen wir keine altersbedingten Abzüge vor, wenn bei einer Reparatur der Akku Ihres Fahrzeugs ge­tauscht werden muss.
  • Ausbau und Entsorgung des Akkus: Muss der Antriebs-Akku Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs infolge eines versicherten Schadenereignisses entsorgt werden? Dann zahlen wir die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Ent­sorgungs­kosten über­nehmen wir, soweit kein Dritter ist dazu ver­pflichtet ist (z. B. der Hersteller).
  • Rundum-Schutz für den Akku – über unsere Vollkasko greift zusätzlich unser besonderer Rundum-Schutz bis 20.000 Euro; lediglich Schäden durch Alterung und Ver­schleiß sind aus­ge­nommen.
  • Ersatz des Ladekabels und der Ladekarte bei Diebstahl
  • Kosten bei drohender Entzündung: Droht infolge eines versicherten Schaden­ereignisses die Ent­zündung Ihres Elektro- oder Hybrid­fahr­zeugs? Oder von dessen Antriebs-Akku? Dann zahlen wir die not­wendigen Kosten, um das Fahr­zeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern. Beispiels­weise in einem Hochvolt-Container. Im Inland über­nehmen wir die dafür tat­sächlich an­gefallenen Kosten für bis zu 2 Wochen. Im Ausland für bis zu 4 Wochen.
  • Schäden durch Überspannung infolge eines Blitzschlags, z. B. beim Laden des Akkus: Wenn Ihr Elektro­fahrzeug oder Ihr Hybrid­fahr­zeug zum Laden an das Strom­netz Ihres Wohn­hauses an­ge­schlossen ist und der Blitz einschlägt, besteht Ver­sicherungs­schutz auch für einen Über­spannungs­schaden an Ihrem Fahrzeug.

Private Ladeausrüstung

Wenn Ihr E-Wohnmobil oder Hybridfahrzeug bei uns versichert ist, haben Sie auch Versicherungsschutz im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihre fest installierte Wallboxen und Induktionsplatten. Die Entschädigung beträgt maximal 5.000 € je Schadenfall. Wir leisten auch dann, wenn zeitgleich kein Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Der Schutz ist subsidiär, d.h. wenn Ihre Haus­rat- oder Wohn­gebäude­ver­sicherung nicht leisten.

Ihre mobilen Ladegeräte sind in voller Höhe über Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgesichert, so­fern gleich­zeitig ein Kasko-Schaden an Ihrem Fahr­zeug ent­standen ist.

Ihre Ladekabel und Ladekarten sind immer in voller Höhe über Ihre Kaskoversicherung mitversichert. Un­ab­hängig von einem Kasko-Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Nachhaltig gut versichert

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

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VRK Höchste nachhaltigkeit

Nachhaltig gut versichert

VRK Höchste nachhaltigkeit

Ethisch-nachhaltiges Handeln liegt dem Versicherer im Raum der Kirchen seit jeher am Herzen – und das in vielerlei Hinsicht. Dies wird uns durch Focus Money mit dem Siegel „Höchste Nachhaltigkeit“ bescheinigt.

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Ihre Versicherung für Wohnmobil, E-Wohnmobil und Hybrid-Wohnmobil sinnvoll ergänzt

Ein Warndreieck auf einer Straße.
Schutzbrief

Unser Schutzbrief ist eine wertvolle Ergänzung zur Wohnmobilversicherung mit Leistungen wie z.B. Pannenhilfe, Bergen und Abschleppen. Für E-Wohnmobile: Wir bringen Sie bei (unerwartet) leerem Akku zur nächsten Lade­station. Nach einem Unfall über­nehmen wir bei Brand­gefahr auch die Kosten für eine not­wendige Unter­bringung des Fahr­zeugs oder des Akkus in einem Hoch­volt­container.

Im Notfall sind wir für Sie und Ihre Familie da – europa­weit und rund um die Uhr.

Unseren Schutz für Ihr Wohnmobil bis 7.499 kg Gesamtgewicht gibt es schon ab 15,00 Euro im Jahr.

Sind Sie mit einem Wohnmobil-Gespann unterwegs, gilt: Über den Kfz-Schutzbrief Ihres Wohnmobils sind auch Ihr mitgeführter Anhänger und Ihr Fahrradträger schutz­brief­ver­sichert, und das ohne Mehrbeitrag!

Zum Schutzbrief
Ein glückliches Paar vor Ihrem Wohnmobil.
Fahrerschutz

Anders als bei Mitfahrern sind Personenschäden des Fahrers nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Das bedeutet: Gibt es keinen Unfallgegner oder Sie als Fahrer haben den Unfall verschuldet, gehen Sie leer aus. Gleiches gilt, wenn eine andere Person mit Ihrer Erlaubnis Ihr Fahrzeug fährt.

Diese Lücke schließt unser Fahrer­schutz! Er leistet immer dann, wenn kein anderer für die An­sprüche aufkommt.

Abgedeckt sind Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro je Schadenfall, z. B. für Schmerzensgeld oder Ihren Verdienstausfall. Zudem gibt es Leistungen für sonstige Folge­schäden, z. B. für einen be­hinderten­ge­rechter Umbau Ihres Zuhauses oder Ihres Autos und Leistungen an Hinterbliebene, z. B. eine lebenslange Witwen- oder Waisenrente

Ergänzen Sie den Fahrerschutz mit unserer Unfallversicherung. Sie haben dann weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz.

Zum Fahrerschutz
Eine Wallbox zum laden.
Versicherungsschutz für Wallboxen

Eine Wallbox für Elektrofahrzeuge und E-Wohnmobile und Hybrid-Wohnmobile ist eine nachhaltige Investition. Wir bieten kostenlosen Versicherungsschutz durch die Mitversicherung Ihrer Wallbox in unserer Wohn­gebäude­ver­sicherung und Haus­rat­ver­sicherung.

Zur Wohngebäudeversicherung
Zur Hausratversicherung
Eine Küstenstraße mit Autos.
Ausland-Schadenschutz

Mit Ihrem Wohnmobil oder Ihrem Wohnmobil-Gespann sind Sie im Ausland unterwegs? Ergänzen Sie Ihre Wohn­mobil­ver­sicherung durch unseren Ausland-Schaden­schutz. Ihr mit­geführter An­hänger ist dann über das Wohn­mobil auto­matisch und bei­trags­frei mit­ver­sichert.

Zum Ausland-Schadenschutz

Weltweit in den besten Händen: Mit unserer Auslandskrankenversicherung

Wer sorglos in andere Länder reisen möchte, der sollte unsere Aus­lands­kranken­ver­sicherung im Gepäck haben. Denn die ge­setzlichen Kranken­kassen über­nehmen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz.

Zur Auslandskrankenversicherung

Schutz für den Hausrat in Ihrem Wohnmobil

Über den Camping-Schutz innerhalb unserer Hausrat PLUS genießen Camper zusätzliche Vorteile:

  • Einfacher Diebstahl auf der Parzelle oder auf dem Wohnmobilstellplatz – wir gewähren Ihnen weltweit Versicherungsschutz bis 5.000 Euro während Ihres Urlaubs, wenn z.B. Gartenmöbel, Gartengeräte, Kleidung, Wäsche oder der Grill von Ihrer Parzelle auf dem Camping­platz oder von Ihrem Wohn­mobil­stell­platz entwendet werden.
  • Einfacher Diebstahl privat genutzter mobiler Anlagen zur regenerativen Energieversorgung, z. B. Ihrer mobilen Mini-Solaranlage oder Ihrer portablen Photovoltaikanlage von Ihrer Parzelle auf dem Campingplatz oder von Ihrem Wohnmobilstellplatz
  • Laptop, Smartphone und „Co“ – bei Aufbruch Ihres Wohnmobils sind Ihre elektronischen Geräte bis zu einer Höhe von 2.500 Euro weltweit bei Dieb­stahl versichert.
  • Schäden am beweglichen Inventar bei Unfall des Wohnmobils – Wir ersetzen Ihnen Ihren Hausrat bis zu 5.000 Euro bei Beschädigung infolge eines Unfalls, wenn sich die versicherten Sachen zum Un­fall­zeit­punkt im oder am Camping­fahr­zeug be­funden haben. Dies gilt weltweit.
  • Schutz für Dauercamper – der Hausrat, der dauerhaft in einem Wohnwagen, einem Wohnmobil oder einem vergleichbaren Mobil­heim auf­be­wahrt wird, ist über die Außen­ver­sicherung zeitlich unbegrenzt bis 5.000 Euro innerhalb Deutsch­lands mit­versichert.

Ein Wohnmobil mieten: Welche Versicherungen sind notwendig?

Wenn Sie einen Mietvertrag für ein Wohnmobil bei einem gewerblichen Anbieter oder über eine Online-Plattform abschließen, sind Kfz-Haftpflicht- und Voll­kasko­ver­sicherung bereits im Miet­preis enthalten. Eine eigene Wohn­mobil­ver­sicherung ist nicht erforderlich.

Für Schäden am gemieteten Fahrzeug ist eine Selbst­beteiligung (Selbstbehalt) zu leisten, die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung bei Kaskoschäden ist in den Miet­bedingungen festgelegt. Sollte es während der Mietzeit zu mehreren Schadensfällen kommen, wird die Selbstbeteiligung jedes Mal erneut in voller Höhe fällig.

Rundum geschützt: Unser optimierter Schutz – nicht nur für den gemieteten Camper

Hausrat PLUS
Der Schutz für Ihren Hausrat.

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Auslandskrankenversicherung
Auch im Ausland in den besten Händen.

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Verkehrsrechtsschutz
Sichert Ihr Recht im Straßenverkehr.

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Unfallversicherung
Der Schutz, der Sie nicht alleine lässt.

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Ausgezeichnete Beratung

Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns be­son­ders am Herzen. Darum sind uns Trans­parenz und Nach­haltig­keit sehr wichtig. Über­zeugen Sie sich einfach selbst.

Persönliche Beratung

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Allgemeine Versicherungs­bedingungen
Wohnmobilversicherung

 

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