Mit unserer Premium Rente bAV mit VRK Ethik Fonds sichern Sie sich alle Vorteile einer renditestarken, ethisch-nachhaltigen Anlage und profitieren gleichzeitig von der Sicherheit einer Versicherung. Das macht unsere betriebliche Altersversorgung so einzigartig. Bei der betrieblichen Altersversorgung schließt Ihr Arbeitgeber für Sie eine Rentenversicherung ab. Ihr Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer. Sie sind die versicherte Person und bekommen die Leistungen ausgezahlt.
Ihre Vorteile – unsere Leistungen
- Sicherheit – mit einer lebenslangen Rente
- Flexibilität – Genießen Sie Ihren Ruhestand schon ab dem 62. Lebensjahr – mit einer monatlichen Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung.
- VRK Ethik Fonds – mit unserem einzigartigen VRK Ethik Fonds ethisch, nachhaltig vorsorgen
- Schutz für Ihre Familie – bereits ab dem ersten gezahlten Beitrag
- Steuervorteile – denn Ihre Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt entrichtet
- Verwertungssicher – auch beim neuen Bürgergeld
Vorsorge – die Raum zum Wachsen lässt
Ein neuer Job, eine Familie und mehr Verantwortung – Leben bedeutet Veränderung. Entsprechend ändern sich auch die Ansprüche, die sie an eine gute Altersvorsorge stellen dürfen. Unsere Premium Rente bAV können Sie problemlos an Ihr Leben anpassen:
Flexibilität
Bei einem Arbeitgeberwechsel nehmen Sie Ihren Vertrag einfach mit und führen ihn selbst oder im Einvernehmen mit dem neuen Arbeitgeber fort.
Auszahlung schon ab 62 – Sie wählen selbst den Zeitpunkt, wann Sie Ihre Rente genießen möchten! Sie können Ihre Beiträge freistellen, reduzieren oder erhöhen – innerhalb der staatlichen Förderung* immer zu den bei Vertragsabschluss gültigen Konditionen.
Auch bei Beitragspausen bleiben Ihnen die günstigen Konditionen vom Vertragsabschluss bis zu 2 Jahre erhalten. Diese zeitliche Einschränkung entfällt, wenn Sie mit der Beitragszahlung wegen einer Elternzeit pausieren.
Zuzahlungen, etwa um die staatliche Förderung voll auszuschöpfen, sind jederzeit möglich.
Vorsorge nach Ihren Bedürfnissen
Wahlweise mit Beitragsbefreiung und Rente bei Berufsunfähigkeit. Sie sorgen auch für Ihre Hinterbliebenen vor. Die Rente ist garantiert und wird lebenslang geleistet. Alternativ bekommen Sie eine einmalige Kapitalzahlung. Auch die reine Absicherung bei Berufsunfähigkeit ist möglich.
bis zu 7.248 Euro jährlich bzw. 604 Euro monatlich
Vorsorge – die Raum für Verantwortung lässt
Unsere Premium Rente bAV mit VRK Ethik Fonds verbindet die Sicherheit einer modernen Altersvorsorge mit einer ausschließlich ethisch-nachhaltigen Wertanlage.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit unserer Premium Rente bAV bieten wir Ihnen alle Vorteile einer modernen und ethisch-nachhaltigen Altersvorsorge an:
- Sicherheit – unsere Premium Rente bAV leistet bei Bedarf ein Leben lang
- Flexibilität – Leben heißt Veränderung. Deshalb lässt sich Ihre Altersvorsorge immer an Ihre Lebenssituation und Wünsche anpassen
- Transparenz – durch klare und verständliche Darstellung. Uns ist wichtig, dass Sie verstehen, was mit Ihren Beitragszahlungen passiert
- Rendite – Ethisch-nachhaltige Fonds sind eine ideale Basis, um langfristig Vermögen aufzubauen
- Berufsunfähigkeitsversicherung – auch die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) kann über den Weg der Direktversicherung vereinbart werden
- Absicherung Ihrer Angehörigen – von Anfang an
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Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Direktversicherung
Ihr Arbeitgeber schließt bei uns eine Direktversicherung für Sie ab. Innerhalb vorgegebener Höchstgrenzen bezahlen Sie die Beiträge über Ihren Arbeitgeber und sparen sich dabei die Lohnsteuer und Sozialabgaben (Entgeltumwandlung).
Alle Ansprüche aus dieser Rentenversicherung gehören Ihnen (Entgeltumwandlung), auch bei einem Arbeitgeberwechsel. Sie können den Vertrag selbst oder im Einvernehmen mit Ihrem neuen Arbeitgeber fortführen, bzw. das Guthaben übertragen.
Ihre Altersrente kann ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden. Den idealen Zeitpunkt wählen Sie dabei flexibel selbst aus.
Unsere Direktversicherung ermöglicht Ihnen hierbei einen planvollen und gleitenden Übergang in den Ruhestand. So können Sie ab dem Mindestalter, auch bei noch laufendem Arbeitsverhältnis, Ihre Altersrente bereits beziehen.
Nein. Sie haben auch die Möglichkeit, sich die Leistung ganz oder teilweise als Kapital auszahlen zu lassen. Wir erinnern Sie selbstverständlich rechtzeitig an Ihre Wahlmöglichkeit.
Durch Vereinbarung einer Rentengarantiezeit sichern Sie Ihre Hinterbliebenen mit ab. Sollten Sie nach Rentenbeginn versterben, zahlen wir die Rente solange an die von Ihnen bestimmte Person weiter, wie die Rentengarantiezeit besteht.
Beträgt die Rentengarantiezeit beispielsweise 10 Jahre und Sie versterben nach 2 Jahren Rentenbezug, dann zahlen wir die Rente noch 8 Jahre an die von Ihnen benannte (versorgungsberechtigte) Person.
Bei Tod vor dem geplanten Rentenbeginn erhalten Ihre (versorgungsberechtigten) Hinterbliebenen das vorhandene Vertragsguthaben zurück.
Ihre bisher erworbenen Ansprüche bleiben Ihnen erhalten. Sie können den Vertrag als Versicherungsnehmer selbst weiterführen oder einvernehmlich auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen.
Auf die Leistungen aus Ihrer Direktversicherung sind Steuern zu entrichten. Sie profitieren hierbei allerdings von Ihrem voraussichtlich niedrigeren Steuersatz im Rentenalter.
Für Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine Freigrenze bzw. für die Krankenversicherung seit 01.01.2020 sogar ein Freibetrag.
Wichtig zu wissen: In der Ansparphase fließen Ihre Beiträge unmittelbar von Ihrem Bruttogehalt in die Rentenversicherung ein. Dadurch reduziert sich Ihr Bruttogehalt und Sie zahlen nur noch auf das verminderte Brutto Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Kapitalauszahlungen sind voll steuerpflichtig und als sogenannte sonstige Einkünfte zu versteuern. Es spielt dabei keine Rolle, ob eine Rente oder Kapitalauszahlung gewählt wurde.
Bei finanziellen Engpässen können Sie Ihren Beitrag jederzeit flexibel anpassen. Zusätzlich können Sie Ihre Beitragszahlung bis zu 2 Jahre pausieren ohne dabei Ihre günstigen Konditionen vom Vertragsabschluss zu gefährden.
In der Anlage R zur Einkommensteuererklärung unter „Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersversorgung”.