Wald mit Nebel von oben.
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Allgemeiner Verhaltenskodex

Vorwort

Als Versicherungsunternehmen leben wir in hohem Maße vom Vertrauen unserer Kund:innen in die Marke VRK. Die hohe Reputation des VRK, die über Jahrzehnte entstanden ist und die wir uns täglich aufs Neue mit viel Engagement erarbeiten, kann jedoch durch einzelne Gesetzesverstöße schnell Schaden nehmen! Um diesem Umstand vorzubeugen, sind klare Regeln für alle Mitarbeiter:innen und unsere selbstständigen Vertriebspartner:innen erforderlich.

Da wir aber nicht nur die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllen wollen, ist der VRK sowohl dem Code of Conduct Datenschutz des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als auch dem GDV Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten und den Leitlinien der Privaten Krankenversicherung für einen transparenten und versichertenorientierten Tarifwechsel beigetreten. Zur Stärkung der Nachhaltigkeit und der Bekämpfung des Klimawandels hat sich der VRK im Rahmen der Kapitalanlage zwei Initiativen der Vereinten Nationen angeschlossen, den Principles of Responsible Investment (PRI) und der Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA).

Bei allen Kodizes handelt es sich um freiwillige Selbstverpflichtungen. Unser Beitritt zu den genannten Regelwerken sind Ausdruck unseres Verständnisses von Vertrauen und Wertemanagement.

Wir erwarten grundsätzlich von allen unseren Mitarbeiter:innen ein verantwortungsbewusstes Verhalten, indem sie sich uneingeschränkt an gesetzliche Vorgaben halten, aber auch an die Standards, die wir freiwillig eingegangen sind.

Zielsetzung und Anwendungsbereich

Als Orientierungshilfe enthält unser Verhaltenskodex die wichtigsten Verhaltensgrundsätze, die für alle Mitarbeiter:innen des VRK, gleich welcher Hierarchieebene, gelten. Er dient dazu, den Beschäftigten die grundlegenden rechtlichen Anforderungen, denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den VRK und für die einzelnen VRK-Gesellschaften entsprechen müssen, transparent bewusst zu machen.

Soweit für einzelne Bereiche oder Unternehmen Verhaltensregeln in speziellen Richtlinien oder Vorschriften niedergelegt sind, gelten diese uneingeschränkt und ergänzend zu diesem Kodex, soweit sie nicht im Widerspruch zu diesem stehen.

Unsere allgemeinen Grundsätze

Der Vorstand demonstriert gemeinsam mit allen Führungskräften die Vorbildrolle innerhalb des Unternehmens. Unsere Führungsgrundsätze (Information, Zielvereinbarung, Kontrolle, Delegation, Kompetenz,Verantwortung) sind als Teil der Führungskultur in die täglichen Aufgaben verankert. Geschäftliche Entscheidungen und Handlungen sollen stets im Einklang mit den betroffenen rechtlichen Bestimmungen und den Werten und Regeln des VRK stehen.

Alle Mitarbeiter:innen sind daher verpflichtet, die für uns geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Das gleiche gilt für die ihnen mitgeteilten internen Anweisungen und Richtlinien sowie Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Arbeitsschutzbestimmungen. Zu unseren Grundsätzen gehört selbstverständlich auch, jede Beteiligung an Geschäften zu vermeiden, die erkennbar darauf abzielen, diese Bestimmungen zu umgehen.

1. Wir pflegen soziale Umgangsformen

Der VRK bekennt sich klar zu den Chancen, die Vielfalt bietet und hat aus diesem Grund 2021 die „Charta der Vielfalt“, eine Initiative der Bundesregierung zu einem respektvollen Miteinander in Unternehmen, unterzeichnet. Der VRK verpflichtet sich demnach, eine Unternehmenskultur zu pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder einzelnen Person geprägt ist. Wir pflegen ein Arbeitsumfeld frei von Vorurteilen. Alle Mitarbeiter:innen erfahren gleiche Wertschätzung – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.

Darüber hinaus gilt auch für private Versicherungsverträge ein umfassendes Diskriminierungsverbot, das sämtliche vorstehend genannten Gesetzesmerkmale umfasst.

Verhaltensweisen wie Bossing, Mobbing, Diskriminierung, Belästigungen jeglicher Art, Gewalt oder deren Androhung und anderes soziales Fehlverhalten dulden wir nicht und sorgen u. a. mit Unterstützung durch unseren AGG-Beauftragten für eine umgehende Unterbindung und Konfliktlösung.

2. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind uns ein wichtiges Anliegen

Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine wichtige Voraussetzung für gesunde, motivierte und kreative Mitarbeiter:innen sowie die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens. Einen hohen Stellenwert nehmen deshalb die Förderung, Unterstützung und Weiterentwicklung umfangreicher Präventionsmaßnahmen sowie die Gestaltung von gesundheitsgerechten Arbeitsplätzen bei uns ein. Dazu gehören neben regelmäßigen Sicherheitsunterweisungen auch umfangreiche Gesundheitsförderungsmöglichkeiten.

Alle Mitarbeiter:innen haben die Verantwortung, Gesetze und Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten.

3. Unser Auftreten in der Öffentlichkeit ist offen und transparent

Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und hoher ethischer Standards sind nicht nur auf Mitarbeiter:innenebene, sondern auch in der Öffentlichkeit eine wesentliche Voraussetzung für die Bewahrung des Vertrauens unserer Kund:innen sowie des Ansehens und des Erfolgs des VRK.

Diese grundlegende Haltung zeigt sich auch bei unserer Planung und Vorbereitung von Unternehmensveranstaltungen sowie Werbemaßnahmen, die sich stets an den Vorgaben einer zu diesem Zwecke erlassenen Richtlinie richtet.

Der VRK schätzt Transparenz sowie Offenheit und pflegt daher über die Abteilung Unternehmenskommunikation eine aktive Kommunikation mit den Medien.

4. Interessenkonflikten beugen wir durch Offenlegung vor

Als Anbieter von Versicherungsleistungen kann der VRK und insbesondere seine Mitarbeiter:innen mit potenziellen Interessenkonflikten konfrontiert werden. Da der VRK einen hohen Wert auf ethisch korrektes und regelkonformes Verhalten legt, sind Situationen zu vermeiden, die zu Interessenkonflikten, die dem VRK oder seinen Beschäftigten schaden könnten, führen. Daher sind die Mitarbeiter:innen angehalten, ihre Interessenlage jederzeit kritisch zu hinterfragen. Denn Interessenkonflikte müssen nicht, können aber im Extremfall zu einem illegalen Verhalten (z. B. Korruption, Bestechung/Bestechlichkeit) der Mitarbeiter:innen führen.

Interessenkonflikte können beispielsweise bei der Annahme oder Vergabe von Geschenken und Einladungen, bei der Vergabe von Aufträgen oder der Ausübung von Nebentätigkeiten entstehen. Näheres hierzu regelt die „Richtlinie Umgang mit Interessenkonflikten“.

5. Datenschutz und Informationssicherheit werden bei uns großgeschrieben

Alle Mitarbeiter:innen des VRK sind dazu verpflichtet, die Bestimmungen zum Schutz der Daten von Mitarbeiter:innen Kund:innen und sonstigen Vertragspartner:innen einzuhalten. Die Sicherstellung des Datenschutzes ist insbesondere für uns als Versicherer, dem von den Kund:innen hochsensible personenbezogene Daten anvertraut werden, eine ganz zentrale und grundlegende Verpflichtung. Im Umgang mit personenbezogenen Daten verwenden wir daher größte Sorgfalt auf die Sicherstellung des Datenschutzes. Zudem ist uns die Einhaltung der verabschiedeten Sicherheitsleitprinzipien, insbesondere die Sicherstellung von Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Daten in jedweder Form, wichtig. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne Erlaubnis an Unbefugte weitergegeben werden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

6. Auf den Wahrheitsgehalt unserer Informationen legen wir großen Wert

Alle unsere Berichte und Informationen sind – unabhängig davon, ob sie nur der internen oder auch der externen Kommunikation dienen – korrekt, vollständig und wahrheitsgemäß wiederzugeben. Dies gilt in besonderem Maße für die Buchführung und Rechnungsabschlüsse sowie auch für die sonstigen Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage des VRK.

7. Wir schützen unsere Unternehmenswerte

Zu den Vermögenswerten des VRK gehören nicht nur Sachwerte/Eigentum, sondern auch dienstlich erlangte immaterielle Werte (geistiges Eigentum). Jede:r einzelne Mitarbeitende ist für den Schutz dieser Unternehmenswerte verantwortlich. Die Unternehmenswerte dürfen nur für zulässige, keinesfalls für rechtswidrige Geschäftszwecke benutzt werden. Bei der Nutzung von Betriebsmitteln und Ressourcen des Unternehmens (u. a. Telefon, Computer, Internet und sonstige Informationstechnologie) sind die internen Richtlinien und weiteren Regelungen des Unternehmens zu beachten.

8. Wir nehmen unsere Verantwortung für unsere Umwelt ernst und wirtschaften nachhaltig

Dem VRK sind diese Themen sehr wichtig. Er integriert daher ökologische, soziale und Governance-Aspekte in seine Geschäftstätigkeit.

Seit seiner Gründung stellt er die Kund:innen sowie die Mitglieder in den Mittelpunkt ihres Handelns. Vorstand sowie Mitarbeiter:innen streben dauerhafte und nachhaltige Kundenbeziehungen an. Sie gehen darüber hinaus sorgsam mit Ressourcen um. Bedarfsgerechte, zeitgemäße, wettbewerbsfähige und risikogerechte Produkte zu einem für Kund:innen günstigen Preis sind dabei ebenso Teil ihres Selbstverständnisses, wie effiziente Prozesse und substanzschonende Schadenregulierung.

Mit den Beiträgen ihrer Kund:innen wirtschaftet der VRK sparsam, um auch so stets ihre Kostenführerschaft zu erhalten. Zugleich werden diese verantwortungsvoll und nachhaltig angelegt.

9. Keine Toleranz gegenüber Korruption und Wirtschaftskriminalität!

Korruption und sonstige wirtschaftskriminelle Handlungen werden im VRK nicht toleriert. Der Missbrauch des Unternehmens zur Begehung von Wirtschaftsstraftaten gilt es demnach zu verhindern. Die "Rahmenrichtlinie Anti-Fraud-Management" des VRK benennt die wesentlichen Elemente und Grundsätze eines effektiven Anti-Fraud-Managements. Durch angemessene Maßnahmen der Vorbeugung und Aufklärung werden wirtschaftskriminelle Handlungen (von Mitgliedern des Vorstands, Geschäftsleiter:innen, Führungskräften und anderen Mitarbeiter:innen sowie von unternehmensfremden Personen) verhindert oder erschwert. Eine von uns angestrebte schnelle und konsequente Aufklärung trägt dazu bei, wirtschaftliche Verluste abzufedern sowie Imageschäden zu vermeiden.

Ergänzt und konkretisiert wird die Rahmenrichtlinie durch die weiteren Compliance-Richtlinien "Richtlinie Annahme und Vergabe von Zuwendungen", "Richtlinie zur Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen und Unternehmensveranstaltungen", "Richtlinie Umgang mit Interessenkonflikten" sowie die Beschaffungsgrundsätze.

10. Wir fördern eine faire Vertriebskultur

Maßstab unseres vertrieblichen Handelns sind die Bedürfnisse unserer Mitglieder und Kund:innen. Das Grundverständnis des VRK für den Umgang mit der Kundschaft liegt darin, diese als mündige und informierte Verbraucher:innen als unsere gleichberechtigten Partner:innen zu verstehen und entsprechend ihren Wünschen und Zielen bedarfsgerecht zu beraten. Die Basis für einen redlichen und professionellen Vertrieb bilden eine sorgfältige Erstqualifikation und regelmäßige Weiterbildung unserer Vermittler:innen. Zudem bietet die Vergütungsstruktur beim VRK dem/der Vermittler:in keine Anreize, sein/ihr Provisionsinteresse über das Kund:innenenbedürfnis zu stellen, so dass dem Kunden/der Kundin der für ihn/sie beste Versicherungsschutz angeboten wird. Die Versicherungskund:innen des VRK werden nicht nur bei Vertragsabschluss, sondern auch während der gesamten Vertragslaufzeit anlassbezogen beraten.

11. Ein fairer Wettbewerb zeichnet uns aus – Kartellverbot

Die Vorschriften des Wettbewerbs- und Kartellrechts sind für den VRK bindend und von jedem/r einzelnen Mitarbeiter:in einzuhalten. Diese Vorschriften verbieten insbesondere Absprachen mit Wettbewerbern über Preise und Bedingungen, die Aufteilung von Märkten oder Kund:innen sowie den Austausch von sensiblen Informationen zum Nachteil der Verbraucher:innen. Um unseren Kund:innen optimale Lösungen anzubieten, werden Entscheidungen über Preise und Produktangebote individuell auf der Grundlage unserer Erfahrung und Marktkenntnis getroffen.

12. Wir verfolgen das Ziel, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und zu bekämpfen

Aus diesem Grunde führen wir nur Geschäfte durch, bei denen unsere Partner:innen entsprechend identifiziert werden können. Auch unterhalten wir nur Geschäftsbeziehungen, bei denen die Gelder einen legalen Ursprung haben.

13. Vertraulichkeit im Umgang mit betriebsinternen Vorhaben sind für uns selbstverständlich – Insiderregeln

Kenntnisse über vertrauliche betriebsinterne Vorhaben und Vorgänge dürfen von keinem/r Mitarbeiter:in für persönliche Zwecke oder zum Erzielen eines persönlichen Vorteils ausgenutzt werden. Insbesondere die Nutzung und/oder Weitergabe von nicht öffentlich bekannten kursrelevanten Informationen ist gesetzlich untersagt, denn wir sind verpflichtet, die Insiderregeln des Wertpapierhandelsgesetzes und sonstiger anwendbarer Gesetze einzuhalten, um die Funktionsfähigkeit des organisierten Kapitalmarkts nicht zu gefährden.

Weitere Beispiele für solche Informationen sind eine beabsichtigte Veräußerung von Unternehmensteilen oder der Erwerb eines Unternehmens.

14. Wir unterstützen mit Spenden und betreiben Sponsoring nach festgelegten Kriterien

Der VRK unterstützt Spenden und Sponsoringmaßnahmen, sofern diese mit den Unternehmenszielen vereinbar, gesetzkonform und ethisch korrekt sind und den Unternehmensinteressen nicht zuwiderlaufen. Spenden unterliegen speziellen Voraussetzungen in Bezug auf Vergabe und Vorgehen, insbesondere sind Geld- und Sachspenden an politische Parteien ausnahmslos vom Vorstand zu genehmigen. Näheres regeln die „Richtlinie Annahme und Vergabe von Zuwendungen“ sowie die „Richtlinie zur Planung und Durchführung von Werbemaßnahmen und Unternehmensveranstaltungen“.

15. Einen guten Umgang mit unseren Kund:innen u. Geschäftspartner:innen schätzen wir und fördern diesen

Gute und tragende Geschäftsbeziehungen zu unseren Kund:innen und Geschäftspartner:innen sind für den VRK elementar. Ein fairer und respektvoller Umgang untereinander sowie mit Kund:innen und Geschäftspartner:innen bildet daher die Grundlage unseres unternehmerischen Handelns. Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte, die persönliche Würde, die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre jedes/r Einzelnen.

Unsere Kund:innenbeziehungen sind darüber hinaus von unserem Preis-Leistungs-Verhältnis und ein über Jahrzehnte hinweg entstandenes Vertrauen in die Marke VRK geprägt. Der/die Kunde/Kundin steht im Mittelpunkt. Für den VRK, die nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit handelt, gilt dies besonders. Maßstab unseres Handelns sind daher die Bedürfnisse unserer Mitglieder und Kund:innen. Als gut informierte Verbraucher:innen wissen sie um unsere Stärken als preisgünstiger, fairer und verlässlicher Anbieter und wollen diese Vorteile für sich nutzen. Wir sehen es somit als wichtige Aufgabe an, ihnen stets die dafür notwendigen Informationen zu geben. Dies spiegelt sich insbesondere auch in unseren Unternehmensleitsätzen wider.

Es versteht sich von selbst, dass wir darüber hinaus Geschäftsbeziehungen nur mit seriösen Partner:innen unterhalten möchten, die sich wie wir an Recht und Gesetz halten.

Wir schützen die Interessen unserer Kundschaft durch die sorgfältige Auswahl von Dienstleistern und anderen Geschäftspartner:innen sowie durch die Anforderungen, die wir an unser eigenes Handeln stellen. Wir analysieren unsere Geschäftspartner:innen regelmäßig und reagieren umgehend auf eventuell aufkommende Risiken.

16. Wir wollen, dass unsere Kund:innen zufrieden sind – Beschwerdemanagement

Der/die Beschwerdeführer:in ist für uns ein/e wichtige/r Kund:in, Anspruchsteller:in oder Versicherungsinteressent:in. Darum nehmen wir seine/ihre durch die Beschwerde ausgedrückte Unzufriedenheit sehr ernst. Dies zeigt sich u. a. in der Installation eines festgelegten Prozesses und den klaren Richtlinien zum Umgang mit Beschwerden. Primäres Ziel unseres Beschwerdemanagements ist es, Kunde:innennreklamationen schnell und fair auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen und Versicherungsbedingungen zu lösen und so die Zufriedenheit des Beschwerdeführers/der Beschwerdeführerin wieder herzustellen. Wir sehen das Beschwerdemanagement stets auch als Chance zur Verbesserung unserer Produkte und unseres Service‘.

Einhaltung dieses Kodex – Compliance

Der Vorstand des VRK bekennt sich vorbehaltlos und uneingeschränkt dazu, Missstände im Unternehmen zu verhindern. Fehlverhalten wird weder akzeptiert noch toleriert, sondern lückenlos aufgeklärt und angemessen und systematisch mit angemessenen Konsequenzen hinterlegt.

Zu diesem Zweck stellt er das Betreiben einer unabhängigen Compliance-Funktion sicher. Der Vorstand hat einen Compliance-Officer mit der Umsetzung und Weiterentwicklung eines Compliance-Management-Systems (CMS), das für die Erfüllung aller Compliance-relevanten Anforderungen und der Verwirklichung auch gerade der in diesem Kodex festgeschriebenen Grundsätze steht, beauftragt. Hierbei wird dieser von seinem Team aus mehreren Mitarbeiter:innen unterstützt.

Das Thema Compliance stützt sich auf rechtliche, regulatorische und selbst auferlegte Regelungen und sorgt durch klare Vorgaben sowie Überwachung der Einhaltung für Orientierung und Transparenz im gesamten Konzern.

Haben Sie Fragen zu diesem Leitfaden? Ist Ihnen etwas unklar oder sehen Sie weitere rechtliche Risikopotentiale für unsere Unternehmensgruppe?

Die zentrale Compliance-Funktion ist für die inhaltliche Ausgestaltung und Pflege dieses Verhaltensleitfadens zuständig. Die zentrale Compliance-Funktion ist daher stets zu kontaktieren, wenn eine mit den vorgenannten Ausführungen in Zusammenhang stehende Angelegenheit nicht durch interne Weisungen geregelt werden kann. Ferner, wenn die rechtlichen Konsequenzen von Maßnahmen unklar sind oder wenn die rechtliche Stellung der Unternehmen des VRK in sonstiger Weise beeinträchtigt werden könnte. Dies trifft beispielsweise auf Verträge, Allgemeine Bedingungen oder Richtlinien zu.

Kontakt:

Email: GBK-Compliance@huk-coburg.de

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