Compliance für einen nachhaltigen und langfristigen Erfolg
Auch wenn der englische Begriff „Compliance“, was so viel heißt wie „Einhaltung von Regeln“, erst vor kurzem breiten Eingang in die deutsche Unternehmenswelt gefunden hat: Für den VRK galt dies schon immer und deshalb ist das Thema für uns nicht neu. Das gute Image, das wir im Markt genießen, beweist dies. Nunmehr gibt es aber bei dem VRK einen eigenen Bereich, der darüber wacht: Es geht um Einhaltung rechtlicher Anforderungen, Befolgung interner Regeln und Verhaltensweisen aber auch um Überwachung von Vorgaben für externe Vertriebs- und Geschäftspartner. Als besondere Schwerpunkte hat der Vorstand die Regeleinhaltung in den Bereichen Kartellrecht, Anti-Korruption und Vertrieb festgelegt.
Ethisch korrektes Verhalten prägt Unternehmenskultur
Compliance dient als Orientierung für ethisch korrektes Verhalten und prägt damit maßgeblich die Unternehmenskultur. Und damit betrifft Compliance alle Organe des Unternehmens, jeden Mitarbeiter, jeden Vermittler und jeden Geschäftspartner des VRK. Es geht aber nicht nur um den Einzelnen, es geht um das Unternehmen als Ganzes: Ein vorbildliches Image in der Versicherungswirtschaft ist ein Erfolgsfaktor für uns. Um dieses Unternehmensziel zu erreichen, um den nachhaltigen und langfristigen Erfolg sicherzustellen, müssen alle Beteiligten ein regelkonformes, wertebasiertes und integres Verhalten leben.
Compliance ist Chefsache
Die Gesamtverantwortung für Compliance trägt der Vorstand. Zusammen mit dem etablierten Compliance-Bereich, in Form des Compliance-Officers und dessen Mitarbeitern, stellt er die Umsetzung aller Compliance relevanten Anforderungen sicher. Nicht zuletzt hat er gemeinsam mit dem Compliance-Officer und den Führungskräften die Vorbildrolle im Unternehmen inne. Geschäftliche Entscheidungen und Handlungen stehen stets im Einklang mit den betroffenen rechtlichen Bestimmungen und den Werten und Regeln des VRK. Der Vorstand bekennt sich vorbehaltlos und uneingeschränkt dazu, Missstände im Unternehmen zu verhindern. Fehlverhalten wird weder akzeptiert noch toleriert, sondern aufgeklärt und angemessen geahndet.
Hinweisgebersystem
Uns ist es wichtig, von (potentiellen) Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Compliance-Grundsätze frühzeitig zu erfahren. Nur so sind wir in der Lage, entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können und potentielle Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen abzuwenden. Über das Hinweisgebersystem können sowohl Mitarbeiter als auch Außenstehende Hinweise auf Verstöße direkt an uns melden, auch anonym. Hierunter fallen auch Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Achten Sie bei anonymen Meldungen bitte darauf, dass Ihre Information möglichst viele Details enthält und, sofern vorhanden, auch Unterlagen beigefügt werden, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.
Wichtig: Jeder Hinweisgeber ist gehalten, seine Informationen nach bestem Wissen und Gewissen vor Bekanntgabe zu prüfen. Wer vorsätzlich falsche Hinweise abgibt, muss mit straf- oder zivilrechtlichen Folgen rechnen.
Folgende Meldewege können genutzt werden:
Postanschrift:
HUK-COBURG
Abteilung Recht und Compliance
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Telefon: 09561 9622300
Fax: 09561 9622396
Postanschrift:
Herrn Rechtsanwalt
Dr. Johannes Dilling
Landgrafenstraße 49
50931 Köln
Telefon: +49 (0) 221 / 933 107 40
info@ra-dilling.de
www.ra-dilling.de
Portal für Whistleblower: www.safewhistle.info
Zur Sicherheit verpflichtet – Unsere Datenschutzbestimmungen
Weil Versicherung Vertrauen voraussetzt, legt der VRK großen Wert auf Datensparsamkeit und Datenschutz. Das gilt für analoge Daten ebenso wie für digitale, für digitale aber besonders: Wann immer eine Datenübertragung während Ihres Besuches auf unserer Webseite notwendig wird, garantieren wir Ihnen einen Sicherheitsstandard, der sich an die gängigen und zertifizierten Verfahren anlehnt.
Wir richten uns nach dem so genannten Code of Conduct. Das sind „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gemeinsam mit Datenschutzbehörden und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen aufgestellt hat. Diese Regeln konkretisieren und ergänzen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für Versicherungen. Die Branche geht damit freiwillig über die geltenden Datenschutzvorschriften hinaus und unterstreicht so, dass der Schutz der Kundendaten oberste Priorität hat. Die Versicherer nehmen mit dieser Selbstverpflichtung eine Vorreiterrolle beim Datenschutz ein.