Justitia Bronzefigur vor blauem Himmel mit Wolken.
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Mehr Informationen über den Vertrauensanwalt

Der Vertrauensanwalt ist ein vom Unternehmen beauftragter, externer Rechtsanwalt, der neben dem Compliance-Officer als Ansprechpartner allen Mitarbeitern und Personen außerhalb des Unternehmens zur Verfügung steht, die bei beabsichtigter Abgabe von Hinweisen Bedarf für ein objektives persönliches und vertrauliches Gespräch haben und sich nicht an einen Mitarbeiter im Haus wenden möchten.

Der Hinweisgeber erhält bei Kontaktaufnahme mit dem Vertrauensanwalt absolute Vertraulichkeit und auf Wunsch auch Anonymität zugesichert. Er selbst entscheidet, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt die mitgeteilten Informationen und persönlichen Daten durch den Vertrauensanwalt an den VRK gegeben werden dürfen. Auch eine teilweise Freigabe ist möglich. Der VRK verzichtet hierbei unwiderruflich auf ihren Auskunftsanspruch gegenüber dem Vertrauensanwalt, um dem Hinweisgeber vollständige Vertraulichkeit – auch gegenüber dem Unternehmen – zu gewährleisten. Wir weisen jedoch darauf hin, dass darüber hinausgehende Zugriffsmöglichkeiten der staatlichen Strafverfolgungsbehörden durch uns nicht beeinflusst werden können.

Was kann gemeldet werden?

Der Vertrauensanwalt nimmt folgende Hinweise entgegen:

  • jegliche Gesetzesverstöße, z. B. Betrugshandlungen
  • Korruptionsstraftaten zu Lasten des Unternehmens oder dessen Kunden
  • Kartellrechtsverstöße
  • Verstöße gegen gesetzliche Regelungen zur Prävention von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung
  • sonstige Sachverhalte, die den Ruf des Unternehmens in erheblichem Umfang schädigen können.
  • menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Wofür ist der Vertrauensanwalt nicht zuständig?

Ausdrücklich ausgenommen ist die Entgegennahme von:

  • Beschwerden von Versicherungsnehmern aus Versicherungsvertragsverhältnissen
  • Hinweisen, die sich nur auf das Leistungsverhalten von Arbeitnehmern des VRK beziehen und keine vorstehend genannten Verstöße darstellen.
  • Schadenmeldungen oder Anfragen zu Schadenfällen.

Es findet keine allgemeine Rechtsberatung statt!

Was passiert bei der Kontaktaufnahme?

Der Vertrauensanwalt erläutert dem Hinweisgeber:

  • Das unternehmensinterne Verfahren zur Aufklärung von Hinweisen und die rechtlichen Konsequenzen der Informationsweitergabe.
  • Dem Hinweisgeber entsteht kein Nachteil, wenn er sich nach einem ersten vertraulichen Gespräch mit dem Vertrauensanwalt dazu entschließt, gar keine Informationen frei zu geben.
Wie kann ich den Vertrauensanwalt kontaktieren?

Unseren Vertrauensanwalt Herr Dr. Johannes Dilling können Sie über die folgenden Wege kontaktieren:

Postanschrift:

Herrn Rechtsanwalt
Dr. Johannes Dilling
Landgrafenstraße 49
50931 Köln

Telefon: +49 (0) 221 / 933 107 40
info@ra-dilling.de
www.ra-dilling.de

Portal für Whistleblower: www.safewhistle.info

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