Warum uns das so wichtig ist
Nachhaltig leben, ein respektvoller und verantwortungsbewusster Umgang mit der Schöpfung ist für uns als kirchlicher Versicherer Auftrag und Verpflichtung zugleich. Nachhaltiges Handeln leben wir in langer Tradition – als Ausdruck unserer christlichen Werteorientierung.
Neben Umwelt- und Klimaschutz liegen uns vor allem die sozialen Aspekte nachhaltigen Handelns besonders am Herzen. Das spiegelt sich in unseren Versicherungen, in den strengen Kriterien für unsere Kapitalanlage und in unserem sozialen Engagement wider.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Der VRK informiert hier über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionen auf Nachhaltigkeitsaspekte. Dies schließt Angaben dazu ein, wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageprozessen, in der Beratung und in der unternehmensinternen Vergütungspolitik berücksichtigt werden.
Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage
Die HUK-COBURG Asset Management GmbH (HAM) ist als Vermögensverwalterin mit der Durchführung sämtlicher Kapitalanlagetätigkeiten für die Versicherer im Raum der Kirchen Lebensversicherung AG tätig. Diese ist institutioneller Anleger von Anlagen in Aktien börsennotierter Gesellschaften am geregelten Markt. Die Beauftragung der Vermögensverwaltung erfolgte ohne Vorbehalt der Ausübung von Stimmrechten oder sonstiger Mitwirkungsrechte der Anleger.
Die Aktionärsrechte werden grundsätzlich im besten Interesse der Kunden unabhängig und insbesondere im Rahmen ihrer Anlagestrategie ausgeübt. Die Stimmrechtsabgabe folgt unter Berücksichtigung von eigenen Einschätzungen, Informationen, die die HUK-COBURG Asset Management GmbH von der Lagerstelle und Dritten erhält, oder aus der Presse erfährt. Allerdings wird das Stimmrecht aufgrund geringer Anteile der Portfolios am Grundkapital der investierten Aktiengesellschaften nicht immer ausgeübt. Die laufende Überwachung der investierten Aktien erfolgt durch die HUK-COBURG Asset Management GmbH unter Zuhilfenahme externer Research- und Analysepartner. Ein Meinungsaustausch im Sinne von Gesprächen, Sitzungen oder Meetings mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenvertretern der Portfoliogesellschaften ist nicht vorgesehen. Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären findet nur auf Basis bestehender Bevollmächtigungen der HUK-COBURG Asset Management GmbH von anderen Gesellschaften des HUK-COBURG Konzerns statt. Um Interessenkonflikte zu vermeiden beziehungsweise angemessen zu behandeln, sind in der HUK-COBURG Asset Management GmbH entsprechende organisatorische Maßnahmen etabliert.
Die HUK-COBURG als Muttergesellschaft der HAM ist berichtspflichtig im Rahmen der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b und § 315b HGB.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Im Rahmen des nachhaltigen Anlagemanagements wurden für den HUKCOBURG-Konzern, welchem der VRK angehört, im Bereich Aktien und Renten für die Neuanlagen der Kapitalanlagen qualitative Auswahlkriterien als Zielvorgaben für nachhaltige Investitionen festgelegt. Dabei werden, neben einer sicheren und rentierlichen Anlage für Kunden, auch ethische, soziale und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt.
Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe ist 2021 den Nachhaltigkeitsinitiativen Principles of Responsible Investment (PRI) und Net-Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) beigetreten. Diese durch die Vereinten Nationen ins Leben gerufenen Initiativen verfolgen unter anderem das Ziel mittels klimafreundlicher Investmentprozesse zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens beizutragen. Für die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5° C muss der Ausstoß an CO2-Emissionen deutlich reduziert werden. Dabei ist der Energiesektor sehr wichtig, da die Erzeugung von grüner Energie die Voraussetzung für die klimafreundliche Transformation anderer Branchen (z. B. Verkehr) ist.
Da der Kraftwerkskohlesektor für zwei Drittel der weltweiten Emissionen aus dem Energiesektor verantwortlich ist, unterstützen wir aktiv den Ausstieg aus der kohlebasierten Energiewirtschaft bis spätestens 2030 in der Europäischen Union und in OECD Ländern sowie bis spätestens 2040 in allen anderen Ländern.
Daher schließt die Gruppe bereits heute Investments in börsennotierte Aktien und Anleihen von Unternehmen aus, die mehr als 30 Prozent ihrer Umsätze durch die Förderung bzw. Verstromung der Kraftwerkskohle erzielen. Beim VRK erfolgt der Ausschluss bereits für Unternehmen, die mehr als 15 Prozent ihrer Umsätze durch die Verstromung von Kraftwerkskohle erzielen.1 Diese Umsatzgrenzen werden zukünftig im Einklang mit den Ausstiegszielen schrittweise reduziert.
Auch im Segment Infrastruktur werden keine Investments getätigt, die sich am Neubau und Betrieb neuer Kohlekraftwerke und deren Infrastruktur beteiligen. Nach 2030 in der Europäischen Union und in OECD Ländern und nach 2040 in allen anderen Ländern ist der Erwerb von Kohleinfrastruktur nur zum Ziel der Umwandlung in grüne Energie bzw. der Umsetzung von Dekarbonisierungsplänen möglich.
Durch die Fokussierung auf das Kundensegment der privaten Haushalte wurden und werden im Versicherungsgeschäft keine Kohlekraftwerke oder Kohleminen versichert.
Im Rahmen ihrer Kapitalanlagenentscheidungen verwendet die HAM qualitative Auswahlkriterien als Zielvorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen. Dabei werden in der Richtlinie „Kapitalanlagen“ Grenzwerte festgesetzt, die einen Ausschluss bestimmter Investitionen bewirken.
Die zur HUK-COBURG Versicherungsgruppe gehörenden VRK-Gesellschaften (Versicherer im Raum der Kirchen) haben zudem mit Unterstützung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zusätzliche und detailliertere Auswahlkriterien für die Neuanlagen von Aktien und Renten definiert.
Somit werden grundsätzlich Anlagen in Unternehmen ausgeschlossen, die ...
- Antipersonenlandminen oder Waffen und Munition, die ähnlich funktionieren, herstellen
- Waffensysteme für Streumunition herstellen
- Atomwaffen o. ä. herstellen
- mehr als 5 % des Umsatzes mit Waffen machen (Waffensysteme, Komponenten, Unterstützungssysteme und -diensten)
- eine rote Flagge (MSCI Systematik) haben, d. h. es liegen schwere Verstöße im Bereich Kinderarbeit vor
- mehr als 10 % des Umsatzes mit Glücksspielen machen
- mehr als 3 % Umsatz mit Erwachsenenunterhaltung machen
- mehr als 10 % des Umsatzes mit Tabakwaren machen
- mehr als 5 % des Umsatzes mit der Erzeugung von Kernenergie machen
- deren Unterbranchenschnitt der CO2-Intensität schlechter ist als der Schnitt des MSCI World und eine schlechtere CO2-Intensität (Scope 1 + 2) als ihr Unterbranchenschnitt haben und im schlechtesten Viertel der Unterbranche sind
- mehr als 10 % des Umsatzes mit alkoholischen Produkten machen (Herstellung, Vertrieb, Einzelhandel, Lizenzierung, Lieferung)
- Pflanzen, Saatgut, Getreide o. ä. für landwirtschaftliche Zwecke oder den menschlichen Verzehr genetisch verändern
- Umsätze mit Ölsanden machen (Förderung, Besitz von Reserven)
- Umsätze mit Schieferölproduktion machen
- Tierversuche für nichtpharmazeutische Produkte, wie Kosmetika, Körperpflegeprodukte, Haushaltsreinigungsprodukte ohne Akkreditierung durch internationale Schutzverbände (AAALAC / NIH) ohne eigene Testrichtlinie und ohne Unterstützung von Alternativen zu Tierversuchen vornehmen
Bei Anlagen in Staatsanleihen werden Staaten ausgeschlossen, die im Bereich Umwelt-, Sozial- und Governanceleistung schlecht bewertet werden. Für entwickelte Märkte werden Staaten ausgeschlossen, die ein MSCI-ESG-Rating von BB oder schlechter haben. Für entwickelte Märkte werden Staaten ausgeschlossen, die ein MSCI-ESG-Rating von B oder schlechter haben.
Zudem werden Staaten ausgeschlossen, wenn …
- die Todesstrafe legal ist
- die Biowaffenkonvention nicht ratifiziert wurde
- die Chemiewaffenkonvention nicht ratifiziert wurde
- sie Atomwaffen besitzen und / oder beherbergen.
Darüber hinaus wurden für Neuanlage in die alternativen Kapitalanlagen (Immobilien und Infrastruktur) qualitative Auswahlkriterien als Zielvorgabe für nachhaltige Investitionen festgelegt. Diese werden für indirekte / direkte Anlagen im Rahmen eines ein- / zweistufigen Prozesses angewendet. Dabei beginnt der Prüfungsprozess immer auf Ebene des durch die HAM beauftragten externen Managers / Geschäftspartners und fokussiert sich in einem zweiten Schritt auf den jeweiligen Anlagegegenstand.
Es werden grundsätzlich indirekte / direkte Anlagen in Immobilien und Infrastruktur ausgeschlossen, wenn der externe Manager oder die Managerin bzw. Geschäftspartner oder Geschäftspartnerin
- keine ESG-Faktoren auf Unternehmensebene einhält und
- keine Nachhaltigkeitskriterien in seinem Asset / Kredit-Management-Prozess integriert hat.
Des Weiteren müssen direkte Anlagen in Immobilien und Infrastruktur folgende Kriterien erfüllen:
- für Immobilien muss eine Mindestzertifizierung (Büro, Einzelhandel, Logistik) bzw. ein Mindestscoring (Wohnen) für Neubau- und Bestandsimmobilien vorliegen
- für Infrastruktur müssen entweder die Equator Principles für Anlagen in Infrastruktur eingehalten werden oder es muss – sofern der Anlagegegenstand sich in einem designierten Land befindet – eine Verpflichtung zur Einhaltung der jeweiligen Umwelt- und Sozialgesetze vorliegen.
Von diesen Ausschlusskriterien sind ETFs und aktiv gemanagte Zielfonds, die Zielinvestments der HUK Publikumsfonds sind, ausgenommen.
Angaben gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088
Angaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088
Die Vergütungspolitik HUK-COBURG Unternehmensgruppe berücksichtigt derzeit bei der Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme weder positive noch negative Anreize zum Eingehen bzw. Vermeiden von Nachhaltigkeitsrisiken. Die HUK-COBURG Unternehmensgruppe erkennt jedoch die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die Gesellschaft und die Wirtschaft an und wird weiterhin die Entwicklungen in diesem Bereich beobachten. Die Vergütungspolitik wird regelmäßig überprüft und wir behalten uns vor, Nachhaltigkeitskriterien in die Vergütungsstruktur zu integrieren, sollte dies in Zukunft als notwendig oder angemessen erachtet werden.
Angaben gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Es entspricht unserem Selbstverständnis und unserer Überzeugung, dass die Achtung der Menschenrechte essenziell für nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln ist.
Ausgezeichnet mit Brief & Siegel
Mit unserer konsequent ethisch-nachhaltigen Anlagepolitik haben wir als Versicherung eine Vorreiterrolle am deutschen Markt übernommen und dafür das ECOreporter-Siegel erhalten. Nur der VRK ist seit 2016 von ECOreporter als nachhaltiger Versicherer zertifiziert.
Dieses zeichnet Anbieter und Produkte aus, die im Kerngeschäft eine ganzheitliche Nachhaltigkeit nachweisen können. Weitere Informationen zum Nachhaltigkeitssiegel auf ecoreporter.de.
Für uns als Versicherer im Raum der Kirchen ist das Siegel umso wertvoller, da es auch unsere christliche Werteorientierung würdigt. Denn mit den uns anvertrauten Geldern gehen wir im wahrsten Sinne nachhaltig um: Neben attraktiven und sicheren Erträgen für unsere Kunden fließen Teile der ethisch-nachhaltig erwirtschafteten Kapitalerträge wieder in kirchliche und soziale Projekte. Nicht umsonst sprechen wir dabei von einer doppelten sozialen Rendite für unsere Kunden.
Ausgezeichnet mit Brief & Siegel
Mit unserer konsequent ethisch-nachhaltigen Anlagepolitik haben wir als Versicherung eine Vorreiterrolle am deutschen Markt übernommen und dafür das ECOreporter-Siegel erhalten. Nur der VRK ist seit 2016 von ECOreporter als nachhaltiger Versicherer zertifiziert.
Dieses zeichnet Anbieter und Produkte aus, die im Kerngeschäft eine ganzheitliche Nachhaltigkeit nachweisen können. Weitere Informationen zum Nachhaltigkeitssiegel auf ecoreporter.de.
Für uns als Versicherer im Raum der Kirchen ist das Siegel umso wertvoller, da es auch unsere christliche Werteorientierung würdigt. Denn mit den uns anvertrauten Geldern gehen wir im wahrsten Sinne nachhaltig um: Neben attraktiven und sicheren Erträgen für unsere Kunden fließen Teile der ethisch-nachhaltig erwirtschafteten Kapitalerträge wieder in kirchliche und soziale Projekte. Nicht umsonst sprechen wir dabei von einer doppelten sozialen Rendite für unsere Kunden.
Versicherungen mit nachhaltigen Aspekten
Ihre Beiträge legen wir konsequent ethisch-nachhaltig an
Egal, ob Autoversicherung oder Altersvorsorge – Ihre Versicherungsbeiträge legen wir konsequent ethisch-nachhaltig an. Denn als kirchlicher Versicherer ist es für uns selbstverständlich, die uns anvertrauten Gelder auf Basis einer christlichen Werteorientierung anzulegen.
Als erster Versicherer im kirchlichen Markt haben wir uns strengen Nachhaltigkeitskriterien verpflichtet: Seit 2014 haben wir uns auf der Basis der Handreichungen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) umfassende Kapitalanlagerichtlinien für uns festgelegt. Hierbei stehen vor allem ethische und humanitäre Aspekte im Vordergrund. Ihre Beiträge werden unter Berücksichtigung christlicher Werte sicher und rentabel, aber auch sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht angelegt. Deshalb arbeiten wir mit im Arbeitskreis kirchlicher Investoren (AKI) und setzen uns als Mitglied im Ökumenischen Netzwerk Klimagerechtigkeit (ÖNK) für eine klimagerechte Zukunft ein. Ein konkretes Beispiel wie wir Ihre Beiträge anlegen ist die Mikrofinanzierung.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind Anlagen in:
Wir investieren nicht in Unternehmen, wenn diese schwere Verstöße im Bereich Kinderarbeit aufweisen.
Wir investieren nicht in Staaten, in denen die Menschenrechtsbestimmungen verletzt werden, z. B. durch das Vorhandensein eines totalitären Regimes oder durch Unterbinden von demokratischen Bestrebungen.
Wir investieren nicht in Staaten, in denen die Todesstrafe legal ist und durchgeführt wird, z. B. die USA.
Wir investieren nicht in Staaten, die das Recht auf freie Religionsausübung verweigern bzw. spürbar einschränken.
Wir investieren nicht in Unternehmen, die Streumunition, Antipersonen-Landminen sowie Nuklearwaffen produzieren.
Wir investieren nicht in Unternehmen, wenn diese Pflanzen, Saatgut, Getreide o.ä. für landwirtschaftliche Zwecke oder den menschlichen Verzehr genetisch verändern.
Spekulationen mit Nahrungsmittel-Rohstoffen finden nicht statt.
Detaillierte Informationen zu unseren Anlagerichtlinien finden Sie hier.
Die o. g. Ausschlusskriterien werden im vollen Umfang auch auf das Portfolio des VRK Ethik Fonds angewendet.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
Ausgezeichnete Beratung
Die Bedürfnisse unserer Kunden liegen uns besonders am Herzen. Darum sind uns Transparenz und Nachhaltigkeit sehr wichtig. Überzeugen Sie sich einfach selbst.
„Als kirchlicher Versicherer ist es für uns selbstverständlich, die uns anvertrauten Gelder auf Basis einer christlichen Werteorientierung anzulegen. Wir tragen hier eine große Verantwortung – auch für unsere Versicherten. Das dürfen unsere Kunden auch von einem christlich geprägten Unternehmen erwarten.“
„Als kirchlicher Versicherer ist es für uns selbstverständlich, die uns anvertrauten Gelder auf Basis einer christlichen Werteorientierung anzulegen. Wir tragen hier eine große Verantwortung – auch für unsere Versicherten. Das dürfen unsere Kunden auch von einem christlich geprägten Unternehmen erwarten.“