Nachhaltigkeitsinformationen zu unseren Fonds im Rahmen der Offenlegungsverordnung
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels werden zunehmend Gesetze verabschiedet, um Nachhaltigkeit auch im Finanzdienstleistungssektor zu verankern.
So soll zum Beispiel durch mehr Transparenz im Bereich nachhaltiger Anlagen Geld sinnvoll investiert werden und zugleich einen Beitrag zum Schutz des Planeten geleistet werden.
In der Offenlegungsverordnung ist geregelt, welche Informationen zur Verfügung gestellt werden, wenn es sich um einen nachhaltigen Fonds handelt.
Sobald ein Fonds ökologische oder soziale Investitionen fördert, welche beworben werden, unterliegt dieser Fonds dem Art. 8 der Offenlegungsverordnung. Hier finden Sie aktuelle vorvertragliche Informationen zu den Anlagegrundsätzen des VRK Ethik Fonds:
Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert. Alte Stände finden Sie im Archiv.
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Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten | 01.02.2023 -
Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten | 08.12.2022