Zwei junge Mitarbeitende sitzen auf einer Mauer.

Leistungen des Budgettarifs beFIT

Ihr Arbeitgeber arbeitet in Fragen rund um Versicherungschutz und Vorsorgekonzepte vertrauensvoll mit dem Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) zusammen. Somit profitieren Sie durch den Gruppenversicherungsvertrag von den wertvollen Lösungen, die Ihr Arbeitgeber mit dem VRK für Sie vereinbart hat.

Zwei junge Mitarbeitende sitzen auf einer Mauer.

Leistungen des Budgettarifs beFIT

Ihr Arbeitgeber arbeitet in Fragen rund um Versicherungschutz und Vorsorgekonzepte vertrauensvoll mit dem Versicherer im Raum der Kirchen (VRK) zusammen. Somit profitieren Sie durch den Gruppenversicherungsvertrag von den wertvollen Lösungen, die Ihr Arbeitgeber mit dem VRK für Sie vereinbart hat.

Unser Budgettarif beFIT garantiert Ihnen Vorsorgeleistungen und eine optimierte medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Für die genauen Leistungsdetails sind die entsprechenden und gültigen Versicherungsbedingungen maßgeblich.

Bei Leistungsfragen erreichen Sie uns unter:

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Mo bis Fr von 8:00 – 18:00 Uhr

Kontakt

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VRK Icon Online-Sprechstunde

Schneller Termin beim Online-Arzt

Sie können jetzt Ihren Arztbesuch* bequem per Videogespräch erledigen, ohne das Haus zu verlassen. Durch unsere Kooperation mit TeleClinic erhalten Sie besonders schnell einen Termin. Erfahrene Ärztinnen und Ärzte beraten Sie bei TeleClinic per Video. Nach dem Termin erhalten Sie eine Rechnung, die Sie von uns im tariflichen Umfang erstattet bekommen.

Hinweis: Bitte wählen Sie in der Auswahl der Versicherer im Raum der Kirchen Krankenversicherung AG aus.

Jetzt zu TeleClinic

*Soweit dies nach allgemein anerkannten fachlichen Standards für die Online-Behandlung in der Regel geeignet ist, z. B. bei Erkältungen.

VRK Icon Pflege-Assistance

Pflege-Assistance-Leistungen

  • Unterstützung im Pflegefall (Beratungsservice von Experten rund um die Uhr)
  • Mit Pflegeheimplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden
  • Auf Wunsch vermitteln wir Dienstleister wie z.B. einen Menüservice
  • Diese Unterstützungsleistungen können auch in Anspruch genommen werden, wenn die Eltern der versicherten Person pflegebedürftig werden.